„Bleiben Sie weiter politisch aktiv!“

Das war das Schlusswort des Richters Dube in der heutigen Gerichtsverhandlung.

Hintergrund dieses Verfahrens ist die Bundestagsdebatte am 01.09.2014 zur Bestätigung der Regierungsentscheidung über Waffenlieferungen in die Kriegsregion Nord-Irak.

„Nicht in unserem Namen!“ hatten vier ezidisch-kurdische und andere Frauen von der Besuchertribüne aus laut bekundet. Diese 23sekundige Störung des Bundestagsbetriebs hatte die Anklage, die heute verhandelt wurde, zur Folge.

Jede der vier Angeklagten hat eine persönliche politische Prozesserklärung vorgetragen. Mechth. E. Betonte: „Frauen- und Menschenrechte wurden zur Legitimierung von Waffenlieferungen in ein Kriegsgebiet funktionalisiert.“ Außerdem widersprachen die Frauen der Entscheidung, Waffen ausgerechnet an die kurdischen Einheiten der Regionalregierung im Nord-Irak zu schicken. Diese Einheiten hatten Anfang August 2014 die Bevölkerung von Shengal den Söldnertruppen des Islamischen Staates (IS) schutzlos überlassen. „Ich musste meiner Traurigkeit über die Leiden der Eziden und Ezidinnen von Shengal, die kaum auszuhalten war, mit Wut und Empörung einen Ausdruck geben“, erklärte Nuran D. Das Recht auf Selbstverteidigung und Selbstverwaltung betonte Günay Y.
Schließlich wurde auch die Enttäuschung darüber, dass an diesem historischen Tag nicht die faschistischen IS-Banden auf der Anklagebank sitzen, geäußert.

Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von insgesamt 900 € an die Frauenbegegnungsstätte UTAMARA in Kasbach bei Bonn eingestellt.

Presseerklärung des FrauenRats Dest Dan e.V. Berlin, 08.05.2015