Urteil Öcalan vs. Türkei: Ein schlechter Tag für Menschenrechte in Europa

Erklärung der Internationalen Initiative »Freiheit für Abdullah Öcalan – Frieden in Kurdistan zum Urteil des EGMR im Fall Öcalan vs. Türkei (No. 2)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute das Urteil einer Kammer zu einer Reihe von Beschwerdeklagen Abdullah Öcalan gegen die Türkei gefällt.

Die Klagen bezogen sich unter anderem auf die Isolationsbedingungen auf Imrali Island, die verschärfte Lebenslängliche Haftstrafe ohne jede Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung, die Komplettüberwachung aller Konsultationen mit Anwälten und die lebensgefährliche Bedrohung duch giftige Substanzen, die in Öcalans Haaren gefunden wurden. Aus Sicht Öcalans und seiner AnwältInnen stellen diese und andere Rechtverletzungen Verstöße gegen die Artikel 2, 3, 5, 6, 7, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.

Leider hat die Kammer des Gerichtshofs lediglich eine Verletzung von Artikel 3 in Bezug auf die lebenslängliche Haftstrafe ohne Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung festgestellt.

Dem Urteil zufolge stellten die extremen Isolationsbedingungen auf Imrali Island nur bis November 2009, als Öcalan und fünf andere Gefangene in ein neues Gebäude verlegt wurden, eine Verletzung von Artikel 3 dar; danach gebe es keine Verletzung mehr. Die Beschränkungen der Anwaltsbesuche und die Komplettüberwachung jeglicher Konsultation mit Öcalan wurden von der Mehrheit der Richter als legitime Sicherheitsmaßnahmen gewertet.

Die Internationale Initiative betrachtet dieses Urteil in Bezug auf die Menschenrechte als sehr unglückliche Entscheidung. Die Türkei hat die Veröffentlichung der Berichte des CPT so terminiert, dass der sehr kritische Bericht über den Besuch im Jahr 2013 das Urteil nicht beeinflussen konnte. Das Gericht hätte darauf nicht hereinfallen sollen. Mit diesem Urteil hilft es letztlich die ungeheuerlichen Isolationsbedingungen auf Imral Island zu legitimieren.

Indem das Gericht die vollständige Aufhebung des Anwaltsgeheimnisses und darüber hinaus das Verbot für Anwälte, die Insel zu besuchen, als Sicherheitsmaßnahmen rechtfertigt, akzeptiert es die Grundlogik der türkischen Anti-Terror-Gesetzgebung. Dies ist ein schlechter Tag für Menschenrechte in Europa.

Die positive Entscheidung zur verschärften lebenslänglichen Haftstrafe war zu erwarten und gilt nicht spezifisch für Öcalan. Die Türkei muss nun ein neues Gesetz verabschieden und allen Gefangenen die Möglichkeit einer Bewährung geben.

Wir hoffen, dass die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dieses Urteil korrigieren wird.

Köln, 18. März 2014
Internationale Initiative »Freiheit für Abdullah Öcalan – Frieden in Kurdistan«

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