| amnesty international Deutschland Urgent Action UA-Nr: UA-163/2008-2 SORGE UM SICHERHEIT / MISSHANDLUNG / RECHTSLAGE Weitere Informationen zu UA-163/2008 (EUR 44/009/2008, 11. Juni 2008, und EUR 44/010/2008, 17. Juni 2008) MEHMET BAL, 33-jähriger Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen Der Kriegsdienstverweigerer Mehmet Bal wurde am 24. Juni 2008 aus dem Militärgewahrsam entlassen und ist nach Istanbul zurückgekehrt. Das Verfahren wegen Verweigerung des Militärdienstes ist jedoch nach wie vor gegen ihn anhängig. Die nächste Anhörung ist für den 25. August 2008 angesetzt. Dabei könnte seine erneute Verlegung in Militärgewahrsam angeordnet werden. Amnesty International würde Mehmet Bal im Falle einer neuerlichen Inhaftierung als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten, weil er allein wegen seiner Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgehalten wird. Mehmet Bal wurde aus der Haft entlassen, nachdem das Militärkrankenhaus von Iskenderun ein vorläufiges medizinisches Gutachten erstellt hatte. Iskenderun liegt in der Nähe der Stadt Adana, in der das Gerichtsverfahren gegen Mehmet Bal stattfand und in der er inhaftiert war. In dem medizinischen Gutachten hieß es, Mehmet Bal entwickele in Gruppen schwere psychische Probleme. Deshalb sei er weder in Kriegs- noch in Friedenszeiten für den Militärdienst geeignet. Amnesty International geht davon aus, dass dieses Gutachten nicht aufgrund eines psychischen Leidens erstellt wurde, sondern deshalb, weil Mehmet Bal immer wieder auf seinem Status als Kriegsdienstverweigerer beharrte. Vor dem Militärgericht von Adana steht Mehmet Bal wegen fortgesetzter Befehlsverweigerung in drei Fällen und wegen einmaliger Desertion unter Anklage. Der Straftatbestand der fortgesetzten Befehlsverweigerung kann mit Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren geahndet werden. Desertion wird mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem und drei Jahren belegt. Mehmet Bal war am 8. Juni 2008 wegen Verweigerung des Wehrdienstes festgenommen worden, nachdem er neun der 15 Pflichtmonate Militärdienst abgeleistet hatte. Man hielt ihn zunächst im Istanbuler Stadtteil Besiktas in Militärgewahrsam, bevor man ihn am 9. Juni in das Hasdal-Militärgefängnis von Istanbul verlegte und am 13. Juni in das Militärgefängnis von Adana. In der Haft in Besiktas soll Mehmet Bal von diensthabenden Beamten tätlich angegriffen worden sein, unter anderem mit Fausthieben auf den Kopf, ins Gesicht und gegen den Brustkorb. Außerdem ließ man ihn mehrere Stunden lang kein Wasser trinken und nicht zur Toilette gehen. Sein Rechtsanwalt teilte Amnesty International gegenüber mit, dass Mehmet Bal am 9. Juni 2008, seinem ersten Tag im Instanbuler Hasdal-Militärgefängnis, von einem führenden Militärangehörigen in einen Gefangenentrakt geführt worden sei. Dieser habe dann die Häftlinge angewiesen, „das zu tun, was notwendig ist, um ihm die Gefängnisregeln beizubringen“. Fünf oder sechs Gefangene traktierten Mehmet Bal mit Fußtritten und schlugen ihm mit einer Holzplanke ins Gesicht und auf den Körper. Nach diesen schweren Misshandlungen brachte man ihn ins Militärkrankenhaus Gümüssuyu, aber bereits am 10. Juni 2008 wieder in das Militärgefängnis, so dass seine Verletzungen nicht ausreichend verheilen konnten. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Internationale Menschenrechtsstandards erkennen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen an. In einer Empfehlung des Ministerkomitees an den Europarat heißt es: „Jeder Wehrpflichtige, der aus zwingenden Gewissensgründen den Gebrauch von Waffen ablehnt, soll das Recht haben, unter den im Folgenden aufgeführten Bedingungen von der Verpflichtung, einen solchen Dienst leisten zu müssen, freigestellt zu werden [...]. Solche Personen können verpflichtet werden, einen Ersatzdienst zu leisten.“ EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN Verteidigungsminister KOPIEN AN Botschaft der Türkei Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. August 2008 keine Appelle mehr zu verschicken. RECOMMENDED ACTION: Please
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