AZADÎ RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

14. März 2008


Die Repressionsspirale dreht sich weiter:

Durchsuchungen und Festnahmen in Berlin, Hamburg, Hannover und Linz/Rhein

Am 13. März wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan (ISKU) in Hamburg sowie eine Privatwohnung in Berlin durchsucht. Laut Beschluss des Amtsgerichts vom 7. Dezember 2007 werde auf der Internetseite der ISKU „positiv“ über die „kurdische Freiheitsbewegung“ berichtet und das Programm und Statut von KONGRA-GEL ungekürzt veröffentlicht mit dem Ziel, „die Zahl seiner Anhänger zu vergrößern“. Außerdem könne sich „der Leser“ in eine Unterschriftenliste unter den Aufruf „Kurden fordern Gerechtigkeit – PKK von der Terrorliste streichen“ eintragen.
Dies rechtfertigt nach Auffassung des Amtsrichters Dr. Szebrowski ein Ermittlungsverfahren gegen „unbekannte Verantwortliche“ wegen des „Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“. Auch in diesem Gerichtsbeschluss findet sich die unhaltbare Behauptung, PKK/KADEK und KONGRA-GEL seien „identisch“ und „lediglich umbenannt“ worden. Deshalb falle auch KONGRA-GEL unter das PKK-Betätigungsverbot.

Am gleichen Tag wurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Koblenz auch die Wohnungen von Kurden in Linz/bei Bonn durchsucht und Aziz K., Turabi K. und Cenep Y. verhaftet. Sie befinden sich in derzeit in verschiedenen Gefängnissen in Rheinland-Pfalz. Erkenntnisse über konkrete Tatvorwürfe gegen die Festgenommenen, liegen AZADÎ derzeit noch nicht vor. Da die Betroffenen aktiv die Arbeit des kurdischen Vereins in Bonn unterstützen, kann von der Annahme ausgegangen werden, dass ihnen genau das zum Vorwurf gemacht wird.

Auch die Wohnung des Vorstandsmitglieds Hasret A. vom kurdischen Verein Mala Gel in Hannover wurde mit der Begründung wegen des Verdachts der PKK-Betätigung durchsucht. Diese Polizeiaktion könnte im Zusammenhang stehen mit der am 9. Februar durchgeführten Razzia des Vereins, bei der 13 Personen vorläufig festgenommen wurden und Ibrahim G. verhaftet worden war. Letzterer konnte nach einer Kurzverhandlung am 10. März und Verurteilung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe das Gefängnis wieder verlassen.

Diese jüngsten Fälle reihen sich ein in eine unendlich lange Liste der Repression, die sich seit nunmehr 15 Jahren gezielt gegen Kurdinnen und Kurden, ihre Institutionen sowie Unterstützer/innen richtet. In keinem anderen europäischen Land wird die Unterdrückungspraxis gegen die kurdische Bewegung so intensiv ausgeübt wie von den deutschen Strafverfolgungsbehörden, die letztlich nur die Ausführenden der politischen Vorgaben sind.

Jetzt heißt es, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen, sich solidarisch zu erklären mit den Mitarbeiter/innen der ISKU und den Kurdinnen und Kurden. Es müssen endlich Initiativen ergriffen werden, das PKK-Betätigungsverbot aufzuheben.


 

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