Kurdistan Solidarität Uelzen
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Uelzen, 3. Dezember 2001

Pressemitteilung

Anklageerhebung gegen mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär

Prozeß vor dem OLG Celle

Der Generalbundesanwalt Kay Nehm hat beim Oberlandesgericht Celle Anklage gegen Kazim E. erhoben. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am 6. November 2001 bekannt gab, wird dem 31-jährigen Kurden eine "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" vorgeworfen.
Kazim E. soll ab Juni 1999 bis Februar 2000 Gebietsverantwortlicher in der Region "Mitte" und ab Mai 2000 bis April 2001 in der Region "Nord" gewesen sein. Er soll in dieser Zeit für "sämtliche personellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten" dort für die PKK zuständig gewesen sein. Ihm wird auch unter anderem vorgeworfen, bei der Einschleusung von PKK-Kadern in die BRD und der Beschaffung von Ausweispapieren mitgewirkt und Anweisungen für die Beschaffung und Weiterleitung von Ausweisen gegeben zu haben.
Kazim E. wurde am 30. Mai 2001 in Thüringen verhaftet und befindet sich seitdem in der JVA Celle in Untersuchungshaft.
Der Prozeß gegen ihn wird in der nächsten Zeit vor dem OLG Celle beginnen.

Am 26. November jährte sich zum achten Mal das vom damaligen Innenminister Manfred Kanther erlassene Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Bis zum heutigen Tage hat dieses Verbot, das es nur in Deutschland und in der Türkei gibt, äußerst negative Auswirkungen auf das politische Leben der Kurdinnen und Kurden in diesem Land. Nach wie vor gibt es zahlreiche Verfahren gegen politisch aktive Menschen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz oder wegen des Vorwurfs der PKK-Funktionärstätigkeit (§ 129 oder 129a StGB). Letzterer endet in der Regel mit mehrjährigen Haftstrafen. Derzeit befinden sich noch über 20 Kurdinnen und Kurden wegen ihrer politischen Betätigung in deutschen Gefängnissen.

Der anstehende Prozeß gegen Kazim E. kann nur vor dem Hintergrund des noch existierenden PKK-Verbots stattfinden und macht zudem deutlich, dass von Seiten des Staates an einer Entspannung im Verhältnis zur kurdischen Bewegung kein sonderliches Interesse besteht. Die Tatsache, dass die PKK den bewaffneten Kampf beendete und im Zuge dessen ihre gesamte Struktur der friedenspolitischen Zielrichtung angepasst hat, findet leider in den aktuellen Prozessen gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden keine Beachtung. Das ist angesichts der Bemühungen der PKK um einen politischen Lösungsweg in der kurdischen Frage fatal.

Zuletzt wurde Halat K. im Mai vor dem OLG Celle, wegen ähnlichen Tatvorwürfen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Wir unterstützen den legitimen Wunsch der kurdischen Bevölkerung, die freie und ungehinderte Tätigkeit der PKK und aller kurdischen Vereine und Organisationen in Deutschland endlich zu legalisieren und werden uns weiterhin für eine friedenspolitische Lösung der kurdischen Frage einsetzen.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Kazim E. und die Einstellung des Verfahrens gegen ihn.

Die Kurdistan Solidarität Uelzen wird den Prozeß gegen Kazim E. begleiten und für die nötige Öffentlichkeitsarbeit sorgen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Olaf Meyer
Kurdistan Solidarität Uelzen