Kurdistan
Solidarität Uelzen
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Uelzen,
3. Dezember 2001
Pressemitteilung
Anklageerhebung
gegen mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär
Prozeß
vor dem OLG Celle
Der
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat beim Oberlandesgericht Celle Anklage
gegen Kazim E. erhoben. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am 6.
November 2001 bekannt gab, wird dem 31-jährigen Kurden eine "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" vorgeworfen.
Kazim E. soll ab Juni 1999 bis Februar 2000 Gebietsverantwortlicher in
der Region "Mitte" und ab Mai 2000 bis April 2001 in der Region
"Nord" gewesen sein. Er soll in dieser Zeit für "sämtliche
personellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten"
dort für die PKK zuständig gewesen sein. Ihm wird auch unter
anderem vorgeworfen, bei der Einschleusung von PKK-Kadern in die BRD und
der Beschaffung von Ausweispapieren mitgewirkt und Anweisungen für
die Beschaffung und Weiterleitung von Ausweisen gegeben zu haben.
Kazim E. wurde am 30. Mai 2001 in Thüringen verhaftet und befindet
sich seitdem in der JVA Celle in Untersuchungshaft.
Der Prozeß gegen ihn wird in der nächsten Zeit vor dem OLG
Celle beginnen.
Am
26. November jährte sich zum achten Mal das vom damaligen Innenminister
Manfred Kanther erlassene Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK). Bis zum heutigen Tage hat dieses Verbot, das es nur
in Deutschland und in der Türkei gibt, äußerst negative
Auswirkungen auf das politische Leben der Kurdinnen und Kurden in diesem
Land. Nach wie vor gibt es zahlreiche Verfahren gegen politisch aktive
Menschen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz oder wegen
des Vorwurfs der PKK-Funktionärstätigkeit (§ 129 oder 129a
StGB). Letzterer endet in der Regel mit mehrjährigen Haftstrafen.
Derzeit befinden sich noch über 20 Kurdinnen und Kurden wegen ihrer
politischen Betätigung in deutschen Gefängnissen.
Der
anstehende Prozeß gegen Kazim E. kann nur vor dem Hintergrund des
noch existierenden PKK-Verbots stattfinden und macht zudem deutlich, dass
von Seiten des Staates an einer Entspannung im Verhältnis zur kurdischen
Bewegung kein sonderliches Interesse besteht. Die Tatsache, dass die PKK
den bewaffneten Kampf beendete und im Zuge dessen ihre gesamte Struktur
der friedenspolitischen Zielrichtung angepasst hat, findet leider in den
aktuellen Prozessen gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden keine
Beachtung. Das ist angesichts der Bemühungen der PKK um einen politischen
Lösungsweg in der kurdischen Frage fatal.
Zuletzt
wurde Halat K. im Mai vor dem OLG Celle, wegen ähnlichen Tatvorwürfen
zu vier Jahren Haft verurteilt.
Wir
unterstützen den legitimen Wunsch der kurdischen Bevölkerung,
die freie und ungehinderte Tätigkeit der PKK und aller kurdischen
Vereine und Organisationen in Deutschland endlich zu legalisieren und
werden uns weiterhin für eine friedenspolitische Lösung der
kurdischen Frage einsetzen.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Kazim E. und die Einstellung
des Verfahrens gegen ihn.
Die Kurdistan Solidarität Uelzen wird den Prozeß gegen Kazim
E. begleiten und für die nötige Öffentlichkeitsarbeit sorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Olaf
Meyer
Kurdistan Solidarität Uelzen
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