EUROPÄISCHES PARLAMENT
1999 - 2004

Sitzungsdokument
6. September 2000

B5-0672/2000
B5-0715/2000
B5-0731/2000
B5-0744/2000


GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht gemäß Artikel 50 Absatz 5 der Geschäftsordnung von

- Herrn Morillon {PPE}im Namen der PPE-DE-Fraktion

- den Abgeordneten Sakellariou und van den Berg {PSE}im Namen der PSE-Fraktion

- Herrn Duff {ELDR}im Namen der ELDR-Fraktion

a.. den Abgeordneten Maes und Ceyhun {VERT}im Namen der Verts/ALE-Fraktion a.. den Abgeordneten Uca, Cossutta, Morgantini, Ainardi, Papayannakis, Seppänen und Figueiredo im Namen der GUE/NGL-Fraktion anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen:

- {PSE}PSE (B5-0672/2000),

- {ELDR}ELDR (B5-0715/2000),

- {VERT}Verts/ALE (B5-0731/2000),

- {GUENGL}GUE/NGL (B5-0744/2000),

zu den türkischen Bombardierungen im Nordirak

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den türkischen Bombardierungen im Nordirak

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage in der Türkei und insbesondere diejenigen betreffend türkische Bombardierungen im Nordirak,

a.. unter Hinweis darauf, dass die Türkei die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Internationale Konvention gegen die Folter ratifiziert hat, b.. unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Helsinki im Dezember 1999 der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten gewährt hat,

1.. in der Erwägung, dass die türkische Armee am 15. August 2000 Dörfer in der nordirakischen Region von Kendakor bombardiert hat, wodurch mehrere Dutzend Opfer unter der Zivilbevölkerung sowie Dutzende von Verletzten zu verzeichnen waren,
2.. in der Erwägung, dass eine Delegation der Türkischen Vereinigung für Menschenrechte, die sich von den Folgen dieser jüngsten Bombardierungen ein Bild machen wollte, nicht die Genehmigung erhielt, sich an den Ort des Geschehens zu begeben,
3.. in der Erwägung, dass die Bombardierung kurdischer Dörfer im Nordirak durch die türkische Armee eine Verletzung der territorialen Integrität des Irak und des Völkerrechts darstellt,
4.. in der Erwägung, dass sich die Türkei als EU-Kandidatenland zur Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen verpflichtet hat,

1.. spricht den Familien der Opfer der türkischen Bombardierungen vom 15. August 2000 im Nordirak sein Beileid aus;
2.. fordert die Einhaltung der völkerrechtlichen Grenzen aller Länder der Region und verurteilt infolgedessen jedes Eindringen von türkischer Seite in das irakische Hoheitsgebiet als völkerrechtswidrig;
3.. bekräftigt seine tiefe Überzeugung, dass die Anerkennung und Achtung der Grundrechte der Kurden ein wesentlicher Bestandteil des Demokratisierungsprozesses der Türkei sowie des Prozesses des Beitritts dieses Landes zur Europäischen Union entsprechend den Kriterien von Kopenhagen ist;
4.. bekräftigt seine Überzeugung, dass allein eine politische und friedliche Lösung der "Kurdenfrage", die eine Abhilfe gegen die Unterentwicklung der Gebiete im Südosten der Türkei einschließen müßte, zur Stabilisierung und zur Entwicklung der Region beitragen kann;
5.. ersucht den Rat und die Kommission zu unterstreichen, dass nur die Achtung der Menschenrechte, des Rechtsstaates sowie des Völkerrechts es der Türkei ermöglicht, weiterhin den Status eines Kandidatenlands für den Beitritt zur Europäischen Union zu beanspruchen;
6.. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der türkischen Regierung und dem türkischen Parlament zu übermitteln.