HANDELSBLATT, 30.12.1999

Akzeptanz bei Bevölkerung würde steigen

Ausländerbeauftragte will Arbeitsrecht für Asylbewerber

ap HAMBURG. Asylbewerber sollen nach Ansicht der Hamburger Ausländerbeauftragten Ursula Neumann nicht mehr vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. "Wenn Flüchtlinge durch Erwerbstätigkeit selbst zu ihrem Lebensunterhalt beitragen dürften, würde auch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung steigen", sagte Neumann am Mittwoch in Hamburg der AP. Derzeit seien jedoch die Asylbewerber "per Gesetz dazu gezwungen, die Hände in den Schoß zu legen, in den Unterkünften zu sitzen und Sozialhilfe zu empfangen".

Auch sei der Aufwand für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis extrem hoch und nicht gerechtfertigt, sagte die von den Grünen für das Amt bestimmte Professorin für Erziehungswissenschaften. Keinem Arbeitgeber sei zuzumuten, seine Wahl einer ausländischen Arbeitskraft immer wieder vor den Behörden neu begründen zu müssen. "Das gesamte Arbeitserlaubnisrecht für Ausländer sollte ersatzlos gestrichen werden."

Für Neumann ist es ein Rätsel, "warum immer noch Ausländer systematisch vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden". Offenbar scheuten sich die Politiker, gegen das Vorurteil anzukämpfen, dass Ausländer Arbeitsplätze wegnähmen. "Mit dieser Abschottungsregelung wird auf dem Arbeitsmarkt jedoch weder neue Arbeit geschaffen noch gesichert", erläuterte die Ausländerbeauftragte. Im Gegenteil, viele Ausländer hätten mit Firmengründungen Arbeitsplätze geschaffen und der Wirtschaft neue Impulse gegeben. So sei es auch als Schikane zu bewerten, dass nach dem Ausländergesetz etwa die nachgereiste Ehefrau eines Ausländers zunächst einmal für vier Jahre eine Arbeitssperre erhalte.

Kritik übte die Hamburger Ausländerbeauftragte auch am deutschen Asylverfahren. Flüchtlinge würden nur anerkannt, wenn sie eine staatliche Verfolgung nachweisen könnten. Tatsächlich gebe es aber auch Verfolgung durch staatsähnliche Gruppen, die im Gesetz nicht oder zu wenig berücksichtigt würden, was zur Ablehnung des Asylbewerbers führe. Zum Beispiel erhielten Flüchtlinge aus Afghanistan kein Asyl, weil die ihr Land beherrschende radikal-islamische Taliban-Miliz nicht als Staatsmacht anerkannt sei, beklagte Neumann. "Deshalb muss das Recht um diesen Punkt erweitert und die staatliche Verfolgung neu definiert werden."

Die Senatsbeauftragte hält es außerdem für notwendig, verfolgte Kinder über das Asylrecht besser zu schützen. Nach derzeitigem Gesetz würden sie abgelehnt - selbst wenn eine Verfolgung auf der Hand liege und die Kinder nicht in ihr Heimatland zurückkehren könnten, weil dort etwa Bürgerkrieg herrsche. Auch frauenspezifische Fluchtgründe wie Genitalbeschneidung oder Vergewaltigung würden im geltenden Recht zu wenig berücksichtigt.