HAZ, 23.12.99

Neue Grundsätze für Waffenausfuhren

Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich am Mittwoch auf verschärfte Richtlinien für Rüstungsexporte verständigt. Kernpunkt der unter Leitung von Kanzleramtsminister Michael Steiner sowie der Grünen-Politikerin Claudia Roth und dem stellvertretendem SPD-Fraktionschef Gernot Erler erarbeiteten Grundsätze ist die Verankerung der Menschenrechte als Kriterium für Exportgenehmigungen. Dies soll auch für die Türkei gelten. Zudem wird die Bundesregierung dem Parlament in Zukunft jährlich einen Rüstungsexport-Bericht vorlegen. Die Richtlinien sollen im Januar vom Kabinett beschlossen werden. Die neuen Grundsätze waren nach dem Streit im Bundessicherheitsrat im Oktober über die Lieferung eines Test-Panzers an die Türkei angeregt worden. Der vom Vorbereitungsausschuss des Gremiums und den Vertretern der rot-grünen Fraktion erarbeitete Entwurf sieht vor, bei Exportentscheidungen für Rüstungsgüter künftig nur zwischen Nato- und EU-Staaten auf der einen sowie allen übrigen Staaten auf der anderen Seite zu unterscheiden. Export-Genehmigungen in Nato- und EU-Staaten sollen die Regel sein, während Ausfuhren in die anderen Länder die Ausnahme bilden sollen. Die Schweiz, Australien, Neuseeland und Japan werden den Nato- und EU-Staaten gleichgestellt. Damit wird die Gleichstellung ganzer Regionen wie der Südostasien-Gemeinschaft Asean künftig aufgehoben. Die Frage der Menschenrechte wird in den allgemeinen Teil der Grundsätze aufgenommen und ist damit auch für Entscheidungen heranzuziehen, die Exporte in Nato-Staaten betreffen. Danach muss künftig bei jeder Einzelentscheidung geprüft werden, ob es "hinreichende Anhaltspunkte" dafür gibt, dass das entsprechende Rüstungsgut zur Repression der Bevölkerung oder sonstige Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden soll. Ist dies der Fall, sollen Lieferungen ausgeschlossen sein.