Hamburger Abendblatt, 22.12.99

Politiker machten Druck: Bleiberecht für 80 Kinder

Meistens sind der Eingabenausschuss der Bürgerschaft und die Innenbehörde unterschiedlicher Meinung, doch in diesem Fall ist das nicht so: Nicht zuletzt auf Drängen der Abgeordneten hat die Ausländerbehörde eine Dienstanweisung erlassen, die 80 ausländischen Kindern ohne Visum ein Bleiberecht sichert. Es geht um Fälle wie den der 13-jährigen Basak Coklar, die bei ihren Großeltern in Hamburg lebt. Basak Coklar aus der Türkei fällt wie Kinder aus den anderen ehemaligen Gastarbeiter-Anwerbestaaten Jugoslawien, Tunesien und Marokko unter einen Erlass des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanter (CDU): Seit Januar 1997 sind hier lebende Kinder aus diesen Staaten verpflichtet, ein Visum zu beantragen, das aber nur erteilt wird, wenn mindestens ein Elternteil in Deutschland lebt. Die Dienstanweisung soll Härten vermeiden, die für seit mehreren Jahren hier lebende und lernende Kinder entstehen, wenn sie bei den Großeltern, Tanten oder Onkeln untergebracht sind. Auch der 13-jährigen Basak drohte seit Herbst 1998 die Abschiebung. "Die Kinder sind im Einwohnermeldeamt ordentlich angemeldet und gehen hier zur Schule - es wäre unverantwortlich, sie in ein Land zu schicken, in dem sie vorher nie oder selten waren", sagte Rolf Polle (SPD), Mitglied im Eingabenausschuss. "Die Kinder haben ein Recht, in Hamburg zu leben. Die Ausländerbehörde hat das erkannt und mit der Dienstanweisung ein humanitäres Zeichen gesetzt", sagte Ausschuss-Kollege Mahmut Erdem (GAL). In der Dienstanweisung werden praktische Probleme benannt, die eine Abschiebung erschweren. Es sei fraglich, "ob eine Vollstreckung der angedrohten Abschiebung im Falle der Nichtausreise im Einzelfall möglich wäre, wenn z. B. der Aufenthaltsort der Eltern im Heimatland nicht zu ermitteln ist", heißt es in der Anweisung. (pum)