Berliner Zeitung, 15.12.1999

Datenaustausch mit Türkei kann zu Asyl führen

Politische Verfolgung droht

BERLIN, 14. Dezember. Die zwischen Deutschland und der Türkei vereinbarte Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung kann zur Anerkennung von Asylbewerbern führen. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hervor. Nicht zuletzt wegen des so genannten "Strafnachrichtenaustausches" sei davon auszugehen, dass politisch motivierte Straftaten von Anhängern der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) den türkischen Sicherheitsbehörden bekannt seien, heißt es darin. Bei einer Rückkehr in die Türkei drohe daher politische Verfolgung. Nach Ansicht der Kasseler Richter sind türkische Kurden, die an gewalttätigen PKK-Aktionen in Deutschland teilgenommen haben, zudem nicht grundsätzlich vom Asyl ausgeschlossen. (AZ: 12 UE 2984/97.A)

Der VGH sprach damit einem heute 32-jährigen Türken kurdischer Volkszugehörigkeit Asyl zu. Er hatte sich 1992 an einer gewalttätigen Demonstration vor dem türkischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beteiligt, eigene Gewalttaten wurden ihm aber nicht nachgewiesen. (AFP)