taz, 15.12.1999

Iran erkennt Abschiebefoto nur verhüllt

Gericht billigt Kopftuchzwang für Passfoto

Ansbach (dpa) - Nach der Kopftuchaffäre um eine abgelehnte iranische Asylbewerberin hat das Verwaltungsgericht Ansbach ein zwangsweises Vorgehen der Behörden grundsätzlich als rechtmäßig bewertet. Das Gericht lehnte Eilanträge in zwei ähnlichen Fällen gegen die angedrohte Zwangsvorführung für Kopftuch-Passfotos ab. Ein Gerichtssprecher schränkte jedoch ein: "Nicht jede Form von Zwang ist mit dem Beschluss von vornherein abgesegnet."

Der abgelehnten Asylbewerberin und ihrer Tochter hatte die Stadt Nürnberg Zwangsvorführungen für Kopftuchfotos angedroht, um die für eine Abschiebung nötigen Pässe beantragen zu können. Nach iranischem Recht müssen Frauen auf Passfotos ein Kopftuch tragen, die Frauen hatten jedoch keine Fotos oder nur solche ohne Kopftuch geschickt. Die Anwältin der beiden Frauen kündigte Rechtsmittel an. Der Rechtsdirektor der Stadt geht davon aus, "dass die Sache von grundsätzlicher Bedeutung ist und dass deshalb die Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof zulässig ist".