Frankfurter Rundschau, 15.12.1999

Ausländerrecht: Besseren Schutz für Frauen angestrebt

BERLIN, 14. Dezember (dpa). Misshandelte ausländische Ehefrauen können künftig schneller und leichter ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen legten am Dienstag in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der die vorgeschriebene Mindest-Ehedauer von vier auf zwei Jahre senkt. Zudem werden Kriterien benannt, nach denen die Frauen in Härtefällen ohne Wartezeit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen können. Die Frauenpolitikerinnen Hanna Wolf (SPD) und Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) wiesen darauf hin, dass bisher ausländische Ehefrauen aus Angst vor Ausweisung vier Jahre lang bei gewalttätigen Ehemännern ausharren mussten. Denn nur in außergewöhnlichen Härtefällen hätten sie ein eigenes Bleiberecht erhalten. Das Ausländergesetz werde so geändert, dass nicht "außergewöhnliche" Härte, sondern "besondere" Härte vorliegen muss. Sie könne sowohl im Inland als auch im Herkunftsland begründet sein.

Der Gesetzentwurf stelle auch klar, dass die Gründe für die Anerkennung von Härtefällen bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher seien die Bundesländer hier sehr unterschiedlich verfahren. Darüber hinaus werde endlich das Kindeswohl berücksichtigt und könne zur Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts führen. Weitere Gründe seien sexuelle Gewalt oder Missbrauch von Kindern, drohende Diskriminierung im Rückkehrland, Zwangsabtreibung oder die Betreuung eines behinderten Kindes.