Aachener Nachrichten, 10.12.1999

Flüchtlinge können sich nur vage Hoffnungen machen

Im Wanderasyl der Kirchen und dennoch illegal

Euregio. Flüchtlinge, die entweder im Asylverfahren sind oder in Deutschland geduldet werden, haben unter Umständen das Recht, im Lande zu bleiben. So hat es die Innenministerkonferenz der Länder entschieden.

Ohne Angst

Die Innenminister rechnen mit etwa 20.000 Menschen, die demnächst ohne die ständige Angst davor, abgeschoben zu werden, in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Doch die Hürden sind hoch gesetzt, Familien mit Kindern müssen seit 1993 hier leben, Alleinstehende schon vor 1990 eingereist sein.

Absage von Behrens

Alleine in der Region Aachen hoffen einige hundert Personen darauf, nun in ihrer zweiten Heimat bleiben zu dürfen. Obwohl die "Altfallregelung" beschlossen wurde, ist klar, dass die Kirchenwanderasyl-Flüchtlinge nicht bleiben dürfen. Innenminister Fritz Behrens erteilte kürzlich eine eindeutige Absage.

Dennoch macht sich die im Pfarrheim der katholischen Gemeinde St. Josef in Herzogenrath-Straß lebende kurdische Familie Kus Hoffnungen. Die Kus', ein Ehepaar mit acht Kindern, leben seit 1991 in Deutschland.

Anhörung folgte Anhörung

Nachdem ihr Dorf vom türkischen Militär dem Erdboden gleich gemacht worden war, floh die Familie nach Kleve und ging den belastenden Weg, den alle Flüchtlinge in Deutschland antreten müssen. Anhörung folgte Anhörung, der Asylantrag wurde als "unbegründet" abgelehnt, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist noch anhängig.

Ungewisse Zukunft

Im Januar 1998 begab sich die Familie in den Schutz beider Kirchen, ins Kirchenwanderasyl. Den Kus' drohte nämlich die Abschiebung in eine ungewisse Zukunft nach Kurdistan, außerdem wollten sie so auf die Verfolgung der Kurden in der Türkei aufmerksam machen.

Illegal aber integriert

Jetzt lebt die Familie zwar illegal in der Region, wie insgesamt 38 Personen, die sich im Wanderasyl des Bistums befinden, kann sich aber als integriert betrachten, die Kinder, zwei wurden in Deutschland geboren, nehmen aktiv am Gemeindeleben teil und besuchen zum Teil Herzogenrather Schulen.

Ein Sohn allerdings musste eine zugesagte Arbeitsstelle ablehnen, ihm wurde keine Arbeitserlaubnis erteilt.

Keine Rechte

Nassirou Affo (35) aus Togo ist verheiratet und hat zwei in Deutschland geborene Kinder. Seit mehr als neun Jahren lebt er in der Bundesrepublik und wartet immer noch auf seine Anhörung . Immer wenn er sich erkundigt, heißt es: "Warten Sie." Seit acht Jahren arbeitet Affo und zahlt Steuern. Rechte hat er keine. Er erhält nicht einmal Kindergeld.

Affo kann sich jetzt berechtigte Hoffnungen machen, mit seiner Familie unter die "Altfallregelung" zu fallen.

Georg Dünnwald