nzz, 1.12.99

Dringlichkeitsverfahrenfür Öcalan in Strassburg

Strassburg, 30. Nov. (afp) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg will nach Angaben eines Anwalts vom Dienstag die Türkei auffordern, die Todesstrafe gegen den PKK-Führer Öcalan auszusetzen. Der Gerichtshof gab dem Dringlichkeitsantrag der Anwälte Öcalans statt. Mit dem Grundsatzurteil des Menschenrechtsgerichtshofs zum Fall Öcalan ist jedoch frühestens in sechs Monaten zu rechnen. Dabei geht es um die Frage, ob mit der Festnahme des PKK-Chefs im Februar in Kenya, seiner Verschleppung in die Türkei und dem Prozess dort gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen wurde. Die Türkei gehört zu den Unterzeichnern dieser Konvention.