Westfälische Rundschau, 27.9.2000

Erens droht jetzt wieder kurzfristig die Abschiebung

Unna. Kein Erbarmen mit der Familie Eren. Die kurdischen Asylbewerber, die seit dem 27. Juni im Kirchenasyl der ev. Paul-Gerhardt-Gemeinde leben, haben jetzt wieder ein Stück Hoffnung weniger.

Den sieben Erens droht kurzfristig die Abschiebung. Anfang Juli hatte der Anwalt der Familie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, um vorerst Sicherheit zu erlangen. Zumindest bis zur Entscheidung im neuen Asylverfahren sollte damit erreicht werden, dass die Familie in Deutschland bleiben dürfte. Diesen Eilantrag hat das Gericht nun abgelehnt.

In ihrer Begründung gehen die Richter davon aus, dass die Familie selbst ihre Situation offenbar als nicht bedrohlich einstufe. Bemerkenswert passiv hätten sich die Kurden während des vergangenen Jahres verhalten. "Dass in dieser Zeit ein missglückter Abschiebeversuch seitens der Ausländerbehörde Krefeld stattgefunden hat und die Familie aus Angst in die Illegalität untergetaucht ist, findet in der richterlichen Begründung keine Erwähnung", empört sich Pfarrer Rüdiger Pagenstecher.

Eine letzte Hoffnung knüpft sich nun an die Ausnahme, die für Frau Eren gemacht wird. Wegen ihres Gesundheitszustands hat sie vorerst ein Bleiberecht und im Asylverfahren einen Anhörungstermin in Düsseldorf. Wenn ihr dabei eine Aufenthaltsgenehmigung zugesprochen werden sollte, hätte die Stadt Krefeld den Ermessensspielraum, auch Kindern und Ehemann zunächst die Duldung zu erteilen.