Südkurier, 28.9.2000

Familie Sakiz verliert erneut

Kirchen beraten deshalb über Fortsetzung des Kirchenasyls

Furtwangen · Das Freiburger Verwaltungsgericht hat auch im zweiten Anlauf den Antrag der Kurdenfamilie Sakiz abgelehnt, doch noch Asyl zu erlangen. Die Urteilsbegründung wurde dem Anwalt der im Don- Bosco- Heim Kirchenasyl genießenden Familie jetzt zugestellt. Wie Pfarrer Helmut Staudt und Salesianerpater Siegmann gestern auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigten, beraten die Verantwortlichen deshalb zur Zeit, wie lange überhaupt noch Kirchenasyl gewährt werden soll. (Dazu auch "Kirchenasyl bald beendet?" auf unserer Seite Baden-Württemberg.)

VON SÜDKURIER-REDAKTEUR FRIEDRICH LUTZ

Bereits seit nunmehr vier Jahren bestreiten Selver und Ali Sakiz ihren nahezu aussichtlosen Kampf um die Anerkennung als Asylbewerber. (Der SÜDKURIER berichtete.) In gleich mehreren Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz hielten Verwaltungsrichter die Angaben von Ali Sakiz für unschlüssig oder unglaubwürdig, er sei gefoltert worden und ihm drohe auch als Angehöriger der relativ liberalen Religionsgemeinschaft der Aleviten Verfolgung. Auch in ihrer Hauptsacheentscheidung über die Ablehnung der Asylanträge wollten die Freiburger Verwaltungsrechter am 3. September 1998 der Argumentation von Ali Sakiz nicht folgen, er sei in der Türkei von Verfolgung und Folter bedroht. Gleich darauf gewährten die katholische, evangelische und altkatholische Furtwanger Kirchengemeinden in einem Akt seltener Einmütigkeit der Kurdenfamilie Kirchenasyl. Seither ist die Familie Sakiz im Furtwanger Don-Bosco-Heim nahezu heimisch geworden. Dabei müssen die Kinder genauso wie ihre Eltern jeden Tag fürchten, von der Polizei abgeholt zu werden. Im Gegensatz zu den mit dem Fall bisher befassten Richtern und Behörden halten die Mitglieder des Furtwanger Kreises gegen Rassismus und Gewalt die Schilderungen des Ali Sakiz über seine erlittenen Folterungen für glaubwürdig.

Neue Tatsachen Ullrich Hahn, ein im Ausländerrecht versierter Villinger Rechtsanwalt, blieb nach der ersten abgewiesenen Klage nur noch ein sogenannter "Folgeantrag". Dazu mussten er und seine kurdischen Mandanten neue Umstände oder Tatsachen geltend machen, die ohne eigenes, grobes Verschulden in dem Prozess vom September 1998 nicht geltend gemacht worden waren. Dafür gab es zwei Ansatzpunkte: Zum einen eben genau jener Medienrummel um den Sakiz-Fall, der auch durch das unermüdliche Engagement der deutschen Sakiz- Helfer in Gang gebracht worden ist. Zum anderen ein psychologisches Gutachten, das nachträglich eine Begründung dafür liefern sollte, warum Ali Sakiz derartig widersprüchliche Aussagen über die von ihm erlittenen Misshandlungen gemacht hat. Er sei durch die erlittenen Peinigungen auch lange Zeit nachher noch traumatisiert. So deutlich, hieß es, wie bei Ali Sakiz sehe man selten, dass jemand Opfer grausamer Folter geworden ist. Außerdem könne er sich als einfacher Bauer in einem kurdischen Dorf der Osttürkei nicht so perfekt ausdrücken wie das "hohe Gericht".

Ausführliche Begründung Die zweite Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts ließ sich lange Zeit für eine Urteilsbegründung. Die geht dann auch bis in die kleinste Verästelung auf alle vom Rechtsanwalt vorgebrachten Argumente ein und widerlegt sie. Es spreche "viel dafür, dass es der Mitwirkungspflicht des auch damals anwaltlich vertretenen Klägers entsprochen hätte, schon im Asylerstverfahren auf die erst jetzt behaupteten durch eine Traumatisierung bedingten Besonderheiten seines Falles hinzuweisen" argumentieren die Richter. Doch sei das letztendlich egal, da das Gutachten jedenfalls "nicht geeignet" sei, "eine günstigere Entscheidung herbeizuführen". Detailliert zerpflückt das Gericht dann die wesentlichen Argumente der Sachverständigen: Das Gutachten setze sich mit dem merkwürdigen Umstand nicht auseinander, dass Ali Sakiz ganz zuerst einen massiven sexuellen Übergriff der Folterer den deutschen Behörden genannt hat, den zu nennen es der "Überwindung einer hohen Schamschwelle" erfordere. In einer späteren Befragung indes habe er dann den Biss durch einen Polizeihund als das "schmerzvollste und erschreckendste" Ereignis eingestuft. Das Verwaltungsgericht gibt zu bedenken, dass die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung ausdrücklich vor eine Lebensgeschichte des Ali Sakiz gestellt werde, in der "seit der Pubertät eine Kette von Bedrohung, Verfolgung und Folter" auftauche. Das im Gutachten geschilderte Krankheitsbild sei deshalb "keineswegs monokausal" auf die konkret fürs Asylgesuch vorgebrachten Folterungen zurückzuführen, argumentieren die Richter spitzfindig.

Kein Systemgegner Leichter fällt es der Urteilsbegründung, mit dem Argument fertigzuwerden, jetzt drohe der Familie Sakiz gleichsam "erst recht" Folter, weil sie sich an die Öffentlichkeit gewandt und damit den türkischen Staat herausgefordert habe. Als ernstzunehmende politische Gegner betrachtete nach "allen vorhandenen Erkenntnisquellen" die türkischen Sicherheitskräfte nur jene politischen Gegner, "die sich in exponierter Weise für die kurdische Sache einsetzen." Bei Ali Sakiz sei das eben nicht der Fall, eher im Gegenteil: In seinen Anträgen vor Gericht und den Behörden habe er ja gerade immer betont, dass er völlig zu Unrecht von den Sicherheitskräften verdächtigt worden sei. Allein auf die naheliegende Frage, ob der türkische Staat sich nicht durch Ali Sakiz Vorwürfe beleidigt fühlen könnte, geht das Gericht etwas weniger genau ein. Ein Asylantrag stelle "im Allgemeinen keinen Umstand dar, der geeignet wäre, den Argwohn türkischer Staatsangehöriger zu rechtfertigen."