Frankfurter Rundschau, 27.9.2000

Knochen kein Altersbeweis

BERN (epd). Eine Röntgenuntersuchung der Knochen ist nach einem Grundsatzurteil in der Schweiz kein ausreichender Beweis für das Alter eines Asylbewerbers. Damit hob die zuständige Kommission einen Beschluss des Bundesamtes für Flüchtlinge auf.