Tagesspiegel 26.9.2000

"Gedankenverbrechen" werden weiter geahndet

Debatte über Meinungsfreiheit - Birdal bleibt bedroht

Thomas Seibert

Als der türkische Menschenrechtler Akin Birdal am Samstag nach zehn Monaten Haft aus dem Gefängnis entlassen wurde, sagte er, hoffentlich sei er der Letzte gewesen, der in der Türkei wegen einer Meinungsäußerung eingesperrt wurde. Daraus wird wohl nichts. "Gedankenverbrechen" werden von den Gerichten weiter scharf geahndet. Die Grundlage bildet der Paragraph 312 des türkischen Strafgesetzbuches, der auch Birdal zum Verhängnis wurde. Die türkische Regierung diskutiert zwar zur Zeit über eine Änderung dieses Keulen-Paragraphen, mit dem sich so gut wie alle unliebsamen Äußerungen als Volksverhetzung definieren lassen. Doch die Widerstände sind groß.
Birdal musste ins Gefängnis, weil er in einer Rede eine friedliche Beilegung des Kurdenkonfliktes gefordert hatte. Das Gericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung als gegeben an, weil Birdal mit seiner Äußerung zwischen Türken und Kurden unterschieden habe. Diese haarsträubend wirkende Argumentation wird durch den zweiten Absatz des Paragraphen 312 gedeckt: "Jeder, der das Volk offen zu Hass und Feindschaft aufhetzt, indem er Unterscheidungen nach Klasse, Rasse, Glauben, Konfession oder Region vornimmt, wird zu Gefängnis zwischen einem und drei Jahren bestraft", heißt es da. Weil das Gesetz keine Kriterien dafür beinhaltet, wo die Volksverhetzung anfängt, handelt die türkische Justiz nach dem Motto: Lieber einen Verdächtigen zu viel verurteilen als einen zu wenig.
Der Paragraph 312 wird vor allem gegen Menschenrechtler, Journalisten und Vertreter des politischen Islam eingesetzt. Wenn ein Bürgerrechtler dann auch noch so klare pro-kurdische Tendenzen zeigt wie Birdal, dann wird er erst recht zur Zielscheibe misstrauischer Staatsanwälte: Gegen Birdal laufen derzeit noch rund 20 Verfahren. Die Tatsache, dass der prominenteste Menschenrechtler der Türkei noch unter den Spätfolgen eines Attentats aus dem Jahr 1998 leidet, spielt dabei kaum eine Rolle. Die jetzt abgelaufene Strafe durfte Birdal im vergangenen Winter zwar unterbrechen - im März musste er aber wieder in seine Zelle zurück, um den Rest abzusitzen.
So kann es nicht weitergehen, meint EU-Minister Mesut Yilmaz. Der sowohl im Inland als auch im Ausland heftig umstrittene Paragraph 312 müsse sofort korrigiert werden, forderte der konservative Politiker am Wochenende. Yilmaz fürchtet um die EU-Chancen Ankaras. Doch in der Regierung von Ministerpräsident Bülent Ecevit und in der türkischen Öffentlichkeit sind nicht alle seiner Meinung. Die rechtsnationale Koalitionspartei MHP betrachtet den Paragraphen 312 als Garanten staatlicher Stabilität. Erzkonservative in Justiz und Presse wenden sich ebenfalls gegen eine Veränderung. Jetzt haben die Reformanhänger jedoch ausgerechnet aus dem islamistischen Lager Unterstützung erhalten. Die islamistische Tugendpartei ruft nach einer Änderung des Paragraphen 312 - denn ihr geistiger Vater, der frühere Ministerpräsident Necmettin Erbakan, soll ein Jahr ins Gefängnis, weil er wie Birdal in einer Rede zwischen Kurden und Türken unterschied. Möglicherweise sind die Tage des Keulen-Paragraphen tatsächlich gezählt.