Ostsee-Zeitung, 23.09.2000

Eine Woche saß der türkische Staatsbürger Muhittin Yildirim in Abschiebehaft, seit Dienstag ist er wieder auf freiem Fuß

Stralsund (OZ) Eine Woche saß der türkische Staatsbürger Muhittin Yildirim in Abschiebehaft, seit Dienstag ist er wieder auf freiem Fuß. Dem Antrag der Stralsunder Ausländerbehörde, den Aufenthalt in Bützow um vier Wochen zu verlängern, mochte das Amtsgericht Güstrow nicht folgen. Nun hat der Kurde, der in der Türkei um sein Leben fürchtet (OZ berichtete am 16. September), eine Gnadenfrist bis kommenden Freitag.

Den Aufschub hatte Yildirims Anwalt Torsten Döhring mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Greifswald erwirkt. Dieses untersagte der Hansestadt Stralsund daraufhin, den Betroffenen abzuschieben - und zwar solange, bis in Greifswald über den von Döhring eingereichten Asylfolgeantrag entschieden ist.

Die Kritik des Anwaltes an der seiner Ansicht nach unfairen Behandlung des Asylbewerbers hat unterdessen neue Nahrung erhalten. Es sei nicht in Ordnung, dass seinem Mandanten bei der Festnahme in Stralsund auf Betreiben des Sozialamts bis auf 17,54 Mark alle vermeintlichen Wertgegenstände abgenommen wurden: 129 Mark Bargeld, Warengutscheine im Wert von 23 Mark, ein Handy sowie (ungültige) polnische Zloty-Scheine. Nicht verstehen kann Yildirim, warum er diese Sachen jetzt nicht zurückerhält, zumal er sie sich ehrlich verdient habe - durch bezahlte Aushilfstätigkeit im Asylheim.

"Wir müssen das erstmal prüfen", entgegnet der zuständige Mitarbeiter im Sozialamt, Hartmut Zaepernick, und verweist auf die Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese sind in der Tat knallhart. Während Sozialhilfeempfänger ohne Anrechnung auf gewährte Leistungen ein Vermögen von 2500 Mark für sich behalten dürfen, gibt es bei Asylbewerbern meistens jenseits von 80 Mark Taschengeld keine "Schamgrenze". C. H.