taz, 22.09.2000

Kaum Schutz vor Abschiebung

BERLIN afp Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Ausländerbehörden einen bereits ausgesprochenen Abschiebungsschutz leichter wieder rückgängig machen. Nach der am Donnerstag verkündeten Entscheidung ist eine Rücknahme möglich, wenn der Abschiebungsschutz von Anfang an nicht hätte gewährt werden dürfen.

Die Entscheidung liege dann aber im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde, die dabei die Interessen beider Seiten berücksichtigen müsse, heißt es in dem Urteil weiter. Das Bundesamt hatte einem Kurden aus dem Nordirak zunächst Abschiebungsschutz gewährt, weil ihm bereits wegen seines Asylantrags im Irak Verfolgung drohe. Später nahm das Amt den Schutz zurück, da der Nordirak kurdisch beherrscht sei.