web.de, 21.09.2000, 16:23

Ermittlungen gegen kurdische Hausbesitzer eingestellt

Staatsanwaltschaft überprüfte 403 Hauskäufe in Celle

Keine Hinweise auf Geldwäsche - Käufer hatten normale Einkommen

Lüneburg (AP) Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat 341 Ermittlungsverfahren gegen in Celle lebende Kurden eingestellt, denen die Stadt Immobilienkäufe mit illegal erworbenem Geld vorgeworfen hatte. Die vom Celler Oberstadtdirektor Martin Biermann erhobenen Vorwürfe hätten sich als unzutreffend herausgestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jürgen Wigger, am Donnerstag. Zum Zeitpunkt der Hauskäufe hätten alle beschuldigten Kurden Einkommen als Arbeitnehmer oder als Selbstständige bezogen. In keinem Fall hätten sich Hinweise auf Geldwäsche ergeben.

Die Ermittlungen gegen kurdische Hausbesitzer in Celle, denen Gerüchte über Wäsche von Drogengeldern und Schutzgelderpressung vorausgingen, hatten vor zwei Jahren überregional für Aufsehen gesorgt. Der Celler Stadtdirektor hatte 1998 zehn Aktenordner mit Unterlagen der Stadt über Immobilienkäufe von Kurden der Staatsanwaltschaft übergeben. Bei Aufnahme der Ermittlungen, in denen insgesamt 403 Hauskäufe überprüft wurden, habe ein Anfangsverdacht bestanden, sagte Oberstaatsanwalt Wigger. Die Stadt habe angegeben, dass die Käufer der Immobilien Sozialhilfe bezogen hätten, arbeitslos gewesen seien oder überhöhte Kaufpreise bar bezahlt hätten.

Unabhängig von den Immobilienkäufen sei man bei den Ermittlungen auf zwei Fälle von Leistungserschleichung gestoßen, sagte Wigger. So stehe etwa einer der Beschuldigten im Verdacht, zu Unrecht Wohngeld bezogen zu haben. «Wir können sicher nicht ausschließen, dass sich bei der Überprüfung einer entsprechenden Zahl deutscher Hausbesitzer ähnliche Fälle ergeben hätten», betonte der Oberstaatsanwalt.