Rhein-Mainer, Wiesbadener Kurier, 16.09.2000

Neues Urteil gegen Familie Akyüz

Hessischer Staatsgerichtshof bestätigt das Verwaltungsgericht

WIESBADEN (hol) Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Grundrechtsklage der kurdischen Familie Akyüz gegen mehrere Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden abgewiesen. Dieses hatte im April und im Juni die Anträge von Akyüz-Anwalt Uwe Remus, der Familie Abschiebungsschutz zu gewähren, abgelehnt.

Remus hatte versucht, seine Mandanten so lange vor der Abschiebung zu bewahren, bis das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat. Der Anwalt hatte damit argumentiert, Grundrechte der Hessischen Verfassung seien der Familie verwehrt worden. Unter anderem das auf rechtliches Gehör. Remus kritisierte, dass das Verwaltungsgericht weder die Familie angehört hatte noch Journalisten von Stern und ZDF, die in der Türkei waren und den abgeschobenen Vater besucht hatten. Diese Argumente wurden laut Staatsgerichtshof "nicht nachvollziehbar vorgetragen."

Remus ist nicht überrascht von dem Urteil, hofft weiter auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht. Befürchtungen, diese könnten eingestellt werden, weil die Familie untergetaucht ist, zerstreut der Jurist. Zum KURIER sagte er: "Ich weiß, wo die Familie sich aufhält." Sie sei also über ihn für Gerichte erreichbar. Rechtlich problematisch sei dies nicht. Im Gegenteil: Würde er den Aufenthaltsort preisgeben, mache er sich des "Parteiverrates" schuldig.