Neue Zürcher Zeitung, 14.09.2000

Erbakan muss Haftstrafe zunächst nicht antreten

Entscheid eines Gerichts in Ankara

Ankara, 13. Sept. (Reuters) Der frühere türkische Ministerpräsident Necmettin Erbakan muss seine einjährige Haftstrafe zunächst nicht antreten. Ein Gericht in Ankara setzte den Vollzug der Strafe am Mittwoch für vier Monate aus, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anatolien meldete. Der 74-jährige frühere Chef der 1998 verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei war wegen Anstiftung zum Hass zu der Haftstrafe verurteilt worden. Im vergangenen Jahr wurde er mit einem lebenslangen Verbot der politischen Betätigung belegt. Wo sich Erbakan aufhält, ist laut Polizeiangaben nicht bekannt. In der vergangenen Woche war Erbakan von einem Gericht aufgefordert worden, sich binnen zehn Tagen zu melden oder eine Aufschiebung des Vollzugs der Strafe zu beantragen. Kurz vor der Gerichtsentscheidung am Mittwoch hatte die Polizei vergeblich versucht, den Politiker in seinem Haus in Aktinoluk an der Ägäis aufzugreifen und ins Gefängnis zu bringen.