Deutsche Geopolitik auf anderen Kontinenten und Unrechtsprechung der Amtsgerichte
in der deutschen Provinz
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Wer sich das auf’s Auto klebt, muß 8.400 DM zahlen.
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Mit den Zeiten ändern sich die Sprüche. Stell dir vor, es
ist Krieg und niemand geht hin - sollte zu Zeiten des Vietnamkrieges darauf
aufmerksam machen, daß jeder einzelne Soldat für einen Krieg
mitverantwortlich ist. Stell dir vor, es ist Krieg und niemand schaltet
den Fernseher ein - offenbarte zu Zeiten des Golfkrieges, daß es
eine antimilitaristische Bewegung kaum noch gab und somit nur darauf hingewiesen
werden konnte, daß die mediale Verarbeitung des Krieges eine zunehmend
größere Rolle spielt. Stell dir vor, es ist Krieg und die ehemaligen
Pazifisten wollen plötzlich alle an die vorderste Front - wäre
die passende Zustandsbeschreibung für die heutige Zeit. Die wenigen,
die sich außerhalb des nationalen Konsens stellen - daß nämlich
mit allen verfügbaren Mitteln gegen den äußeren (Serbien)
und inneren (Kurden) Feind vorgegangen werden muß - werden noch nicht
standesrechtlich erschossen. Aber deutsche Staatsschützer, Polizisten
und Richter beschäftigen sich intensiv mit ihnen. Damit nachher niemand
sagen kann, man hätte sie nicht gewarnt. Die demokratische Spielwiese,
auf der sich pazifistische Massenorganisationen aufgrund ihrer Staatsnähe
und antimilitaristische Splittergruppen aufgrund ihre Marginaliät
bislang austoben durften, wird nach und nach zubetoniert. Ein Krieg erfordert
nicht nur gute Waffen, willige Soldaten, sondern auch eine zugerichtete
Bevölkerung und die völlige Integration bzw. Ausschaltung der
Opposition.
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Weil „Soldaten sind Mörder“ verboten wurde, versuchte sich die Friedensbewegung
den Gesetzen anzubiedern und erfand Konstruktionen, wie „Soldaten sind
potentielle Mörder“, „... sind potentielle Mörder bzw. Kriegsdienstverweigerer“,
„... sind Mordskerle“, „... sind im Kriegsfall Mörder“, „... sind
im Kriege potentielle Mörder“, „... waren zu Tucholsky-Zeit Mörder“.
Es half wenig, auch gegen diese unsinnigen Sprüche hagelte es Geldstrafen
über tausende von Mark. Unsinnig, weil potentiell alle Menschen Mörder
sind und ein Mörder auch dann ein Mörder ist, wenn er gerade
nicht oder seltener mordert (also in „Friedenszeiten“).
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„Ja, morden“ wollen Soldaten...
Zu spüren bekam dies die „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste
und Militär“ in Berlin am 5. März 1996, als der Staatsschutz
deren Büroräume durchsuchte und umfangreiches Material beschlagnahmte.
Gleichzeitig wurden die Anzeigenabteilungen der Zeitungen junge Welt und
die tageszeitung durchsucht. Auf dem Durchsuchungsbefehl angegebener Grund:
Ein Plakat mit der Überschrift „Ja, morden“ und folgendem Text: „Deutsche
Armeen in einer langen Tradition: Ja, Morden. Morden im In- und Ausland
ist für deutsche Soldaten nichts ungewöhnliches. Erinnern wir
uns: - Angriffskrieg gegen Frankreich 1871 - Deutschland beginnt einen
Weltkrieg - Deutschland beginnt noch einen Weltkrieg - Somalia 1993/94.
Menschen zu töten, gehört zur Tradition von (deutschen) Armeen.
Darauf sind wir stolz. Wir sind immer noch da. Bundeswehr.“ Layout und
Inhalt des Plakates lehnen sich an eine Anzeigenkampagne der Bundeswehr
an, die unter Titeln wie „Ja, dienen“ oder „Ja, Tapferkeit“ mit soldatische
Tugenden für die Bundeswehr werben sollte.
Wegen diesem Plakat, welches acht Monate vorher in der jW und taz veröffentlicht
wurde, gingen drei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein, die dann
die Ermittlungen gegen die Kampagne und die beiden Zeitungen aufnahm. Das
Bundesverteidigungsministerium jedoch hält den Inhalt des Plakates
„Ja, morden“ für nicht strafbar und hat deshalb bislang davon abgesehen,
selbst Anzeige zu erstatten. Der Durchsuchungsbefehl wurde drei Monate
vor der Durchsuchung ausgestellt. Die Kampagne geht deshalb davon aus,
daß das Plakat nur ein willkommener Anlaß war, um antimilitaristische
Organisationen zu kriminalisieren und drei Tage vor der ersten Lesung eines
„Ehrenschutz-Paragraphen für Soldaten“ im Bundestag gezielt Stimmung
zu machen. Der Staatsschutz, der bezüglich des Plakates natürlich
nichts finden konnte, dürfte sich vielmehr über beschlagnahmte
Computer und Adressenlisten gefreut haben. Die Kampagne ist eine der wenigen
noch existierenden Organisationen, die Krieg nicht aus einem verschwommenen
humanistisch-moralischen Anspruch heraus ablehnt, sondern klar die militärischen
Interessen des vereinigten Deutschland analysiert und kritisiert. Deshalb
ist sie nicht anfällig für Positionen, die meinen, endlich in
Ex-Jugoslawien einmarschieren zu müssen, weil es Pazifisten nicht
mit ansehen könnten, wie Menschen ermordet werden. Vielmehr beharrt
die Kampagne darauf, daß Deutschland einen erhebliche Anteil bei
der Inszenierung des Krieges im ehemaligen Jugoslawien hat, daß Serbien
nicht als der alleinige Aggressor ausgemacht werden kann, daß der
Einsatz von deutschen Soldaten lediglich deutschen Interessen dient und
keineswegs dem Frieden dienlich ist. Klar ist, daß die Kampagne dem
Staat ein Dorn im Auge ist, auch weil sie neben ihrer politischen Arbeit
im großen Umfang (totale) Kriegsdienstverweigerer berät und
unterstützt, was in Berlin dazu geführt hat, daß die Bundeswehr
in echte Rekrutierungsnot geraten ist. So existieren einige weitere Anzeigen
oder Verfahren gegen die Kampagne wegen diversen Aktionen (u.a. Besetzung
des Berliner Gebäudes des Verteidigungsministeriums), wegen einem
Kinospot (der die Abschiebung von Flüchtlingen in Kriegsgebiete als
Mord bezeichnet und verantwortliche Politiker benennt), sowie hunderte
von Strafbefehlen aufgrund von Rekrutenzugblockaden. Gegen die Kampagne
Potsdam, die kurz nach der Razzia Plakate am Kreiswehrersatzamt anbrachte,
laufen ebenfalls Ermittlungsverfahren. Eine Redakteurin des AStA-Blattes
der TU Berlin wurde inzwischen schon zu einer Geldstrafe über 1.500
DM verurteilt, weil sie über eine Anzeige gegen das Blatt wegen Abdruck
des Plakates geschrieben hatte.
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Während der Hausdurchsuchung bei der Kampagne: Hier in den danebenliegenden
Räumen von Bündnis 90/Grüne, für die kein Durchsuchungsbefehl
vorlag, was den Staatsschutz aber nicht störte.
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... „Soldaten sind (also) Mörder“ ...
Der Justiz, Bundeswehr und Regierung geht es aber nicht nur darum, effektiven
antimilitaristische Widerstand zu bekämpfen. Jede kritische Meinung
muß im Keim erstickt werden. Bestimmte Wahrheiten dürfen von
niemanden mehr gesagt werden. Zum Beispiel daß Soldaten Mörder
sind. Daß sie es sind, kann man jeden Abend in der Tagesschau sehen.
Daß Soldaten - im Gegensatz zu den meisten „normalen“ Mördern
- für ihr Tun Geld bekommen, jahrelang ausgebildet werden, mit guten
Waffen ausgerüstet sind, nach ihrer Tat keinerlei Reue zeigen, aus
niederen Beweggründen morden, zuweilen Massenmord begehen bzw. besonders
bestialisch vorgehen, kann man in den Filmen nach der Tagesschau sehen.
Das deutsche Soldaten ihr Handwerk seit jeher mit besonderer Gründlich-
und Grausamkeit ausüben, fanatisch in jeden Angriffskrieg rennen,
der sich ihnen bietet, und selbst die Niederlage vor Augen sie nicht aufgeben
sondern nur noch brutaler wüten läßt, dokumentieren die
Geschichtsbücher zur Genüge. Daß sich bezüglich der
Bundeswehrsoldaten in den letzten Jahrzehnten nicht so viel geändert
hat, beweisen die ständigen Meldungen von Kasernennamen und Traditionsecken
zu Ehren nationalsozialistischer Offiziere, von faschistischem Liedgut,
welches offiziell gesungen wird, von Wehrsportlagern, die durch Bundeswehrangehörige
angeleitet werden, von rassistischen, sexistischen und rechtsradikalen
Übergriffen durch Soldaten in und außerhalb der Kasernen, von
den häufigen Mißhandlungen von Soldaten durch Vorgesetzte, von
dem Umgang mit Deserteuren aus dem 2. Weltkrieg und der Übernahme
von Wehrmachtsleuten in die Bundeswehr. Daß die deutschen Anstifter
der Mörder ihre geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen in
ungebrochener Kontinuität, nur manchmal unter Einsatz anderer Mittel,
durchzusetzen gewillt sind, zeigen die verteidigungspolitischen Richtlinien
und andere, oft unbekannte Strategiepapiere. Kein Wunder also, daß
sich um den Spruch „Soldaten sind Mörder“ ein langer Streit entwickelt
hat, dessen Verlauf viel über die dahinterliegenden Interessen verrät.
Deshalb sei er im folgenden dargestellt:
Am 4.8.1931 kommentiert Kurt Tucholsky unter Pseudonym in der Weltbühne
einen Anti-Kriegs-Pamphlet des Papstes. Darin taucht im historischen Bezug
zum ersten Weltkrieg die Wendung von den Soldaten als Mördern auf.
Auf eine Anzeige des Reichswehrministers hin wurde Carl von Ossietzky,
verantwortlicher Herausgeber der Weltbühne, angeklagt und im Juli
1932 freigesprochen. Einige der Offiziere, die sich laut Anklageschrift
damals belästigt fühlten, wurden 1945 als Kriegsverbrecher hingerichtet.
Trotz dieser Bestätigung für den Wahrheitsgehalt des Tucholsky-Spruches
wurde nach dem 2. Weltkrieg die Äußerung „Soldaten sind Mörder“
mit ungezählten Geldstrafen wegen Volksverhetzung und Beleidigung
geahndet. Dies betraf z.B. auch Redakteure, die in ihrer Zeitung einen
Leserbrief mit diesem Satz abdruckten. Oder Soldaten, die Freisprüche
von Pazifisten begrüßten und daraufhin vom Truppendienstgericht
verurteilt wurden.
Erstmals im September 1994 befaßte sich das Bundesverfassungsgericht
(BVG) aufgrund einer Verfassungsbeschwerde mit einer Verurteilung über
8.400 DM wegen einem Autoaufkleber, nachdem das Land- und Oberlandesgericht
das Urteil bestätigt hatten. Das BVG hob damals das Urteil auf und
begründete dies damit, daß im konkreten Fall Mörder nicht
im juristischen Sinne zu verstehen sei (schließlich werden Soldaten
nie als Mörder verurteilt, sondern höchstens befördert)
und daß außerdem nicht die Bundeswehr gemeint sein könnte,
da sie sich nie an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt hätte.
Auch wenn der Spruch sachlich falsch sei, sah das BVG ihn durch die Meinungsfreiheit
als gedeckt an, solange er sich als der historischer Tucholsky-Spruch auf
alle Soldaten bezieht und nicht die Soldaten beleidigen wolle, sondern
auf die Verwerflichkeit des Krieges aufmerksam machen. Daraufhin heulte
die gesamte Stahlhelmfraktion in Presse, Politik und Armee auf: Ein Bundeswehrgeneral
verglich das BVG mit dem nationalsozialistischen Volksgerichtshof, die
CSU verlangte die Einführung der Gefängnisstrafe für diesen
Spruch. Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion warf dem BVG vor, die Verfassung
zu verletzen, die ordentliche Gerichtsbarkeit zu unterlaufen und das Prinzip
der Gewaltenteilung zu ruinieren. Verteidigungsminister Volker Rühe
setzte die Verunglimpfung von Ausländern mit der Verunglimpfung von
Soldaten durch diesen Spruch gleich und betonte, daß dieser Mörder-Vorwurf
das „ganze deutsche Volk“ treffe (was man ja auch anders verstehen kann)
. Lummer von der CDU-Bundestagsfraktion verkündete: „Verfassungsrichter
sind Mörder“ und begründete dies damit, daß sie die Ehre
der Soldaten nicht zu schützen wissen, sich somit als Rufmörder
betätigen, also potentielle Mörder wären; außerdem
wolle er prüfen, ob dieser Spruch auch unter Meinungsfreiheit fällt.
Der BVG-Richter Dieter Grimm, der das Urteil in der Tagesschau erläuterte,
erhielt in Folge Morddrohungen und mußte sich von Bodyguards beschützen
lassen.
Der verteidigungspolitische Experte der SPD, Manfred Opel (MdB), ist
sich sicher, daß Kurt Tucholsky in der heutigen Zeit nicht mehr so
etwas sagen würde, sondern „sich freuen, unsere Republik, unsere Demokratie,
die er immer gewollt hat, zu sehen.“ Der Kurt, damals SPD-Mitglied, wäre
stolzer Panzerfahrer bei der Bundeswehr oder zumindest „zusammen mit Willy
Brandt zu einer großen öffentlichen Attraktion der Deutschen
geworden. Er wäre Sinnbild des guten Deutschen und hätte vielleicht
sogar einen Friedensnobelpreis bekommen.“ So einfach läßt sich
also sozialistische/sozialdemokratische Partei-Geschichte entsorgen, ohne
sie verleugnen zu müssen: Tucholsky und die Bundeswehrsoldaten zu
Friedenshelden ernennen, das BVG-Urteil kritisieren und feststellen, „alle
Staatsorgane“ inklusive der SPD hätten dafür Sorge zu tragen,
daß die mutigsten Verteidiger von „Recht und Freiheit und damit auch
Meinungsfreiheit“, die Soldaten, nicht Opfer der Meinungsfreiheit werden
dürfen. Dies geschah dann auch: Unmittelbar nach dem Urteil verabschiedete
der Bundestag eine Resolution, in der sich die Parlamentarier hinter ihre
Soldaten stellen. Im November 1995 befaßte sich das BVG erneut
mit dem „Soldaten sind Mörder“-Spruch. Diesmal jedoch plädierte
das BVG nicht für Freispruch, sondern verlangte lediglich in vier
konkreten Fällen eine erneute Verhandlung durch die Landes- bzw. Oberlandesgerichte,
weil sie nicht hinreichend alle Auslegungsmöglichkeiten des Spruches
zugunsten der Angeklagten geprüft hätten.
Obwohl das BVG mit diesem Urteil schon weit von seinem 1994er-Standpunkt
abgewichen ist, was wohl mit dem massiven öffentlichen Druck zusammenhängt,
brachte es auch diesmal die Mörder, Anstifter und Beihelfer auf die
Barrikaden. So führte ein Professor für Strafrecht im Auftrag
der CDU/CSU-Fraktion aus, daß selbst bei Beleidigung von Juden oder
dem Abschiebeschutz von Flüchtlingen das BVG anders urteilen würde,
aber wenn es gegen Soldaten ginge, wäre ihnen nichts heilig. Revanchistische
Töne kamen auch von der Bundeswehr: Soldatische Pflichterfüllung
dürfe nicht diffamiert werden, weder die der Vergangenheit noch die
der Gegenwart, stellte der Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus Naumann,
klar. Heinrich Lummer, Rechtsaußen der CDU im Bundestag, pflichtet
ihm bei: Die Wehrmachtssoldaten hätten genauso eine schützenswerte
Ehre wie die Bundeswehrsoldaten, da der „Mißbrauch der Armee, (die)
in einen Krieg hineingetrieben wurde, der moralisch nicht gerechtfertigt
war“ getrennt zu bewerten sei von der „persönlichen Ehre eines einzelnen
Soldaten“.
Von vielen Politikern und der bürgerlichen Presse wurde sogar
prinzipiell an der Legitimität des BVG gezweifelt. Die Befugnisse
des BVG sollten beschnitten werden, der Besetzungsmodus geändert.
Zum Widerstand gegen BVG-Urteile wurde aufgerufen. Zum Teil spielten dabei
sicherlich auch „Rachegefühle“ wegen anderen Urteile des BVG eine
Rolle, wie z.B. das über die Straffreiheit von Sitzblockaden, über
den erlaubten Besitz kleiner Haschisch-Mengen für den Eigenbedarf
und das Kruzifix-Urteil. Weitere BVG-Urteile, die bald gefällt werden
und auf die konservative Kräfte gern Einfluß nehmen möchten,
sind das über die faktische Abschaffung des Asylrechts und über
die BND-Befugnis, alle Auslandstelefonate mit einem Computer abzuhören.
Es wird klar, daß das Grundgesetz nicht das Papier wert ist,
auf dem es geschrieben steht. Wegen all diesen „verfassungsfeindlichen
Vorstößen“ (BVG-Richter wahlweise als Mörder, Nazis oder
Idioten darzustellen, die niemand ernst nehmen sollte) wurde keine einzige
Anzeige erstattet oder gar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Diese Form der Demokratie ist noch erlaubt. Nur: Wo muß ich meinen
Stimmzettel für einen Rasenplatz abgeben? Wo bekomme ich ein Kind
her? Und befindet sich meine Sozialwohnung auch in Connewitz?
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... aber dabei ganz „ehrenwerte“ Mörder...
Im Januar 1996 befaßt sich das Landgericht Mainz mit einem Fall,
bei dem das BVG eine erneute Verhandlung angeordnet hat. Der Richter erklärt,
daß aufgrund BVG-Vorgaben., die „anmaßend, juristisch fragwürdig
und gesellschaftspolitisch falsch“ wären, der Betreffende leider nicht
verurteilt werden kann, obwohl er es gern tun würde. Der Richter entschuldigt
sich bei den anwesenden Soldaten. Zur Verhandlung stand ein Leserbrief,
indem der Satz „Soldaten sind potentielle Mörder!“ auftauchte. Daß
dieser Satz sowohl wahr als auch nichtssagend ist, schließlich sind
alle Menschen in der Lage zu morden, spielte keine Rolle. Während
die erste Verurteilung auf 3.000 DM erging, stellte der Freispruch im Januar
1996 den endgültigen Durchbruch in der Diskussion über einen
besonderen Ehrenschutz für Soldaten dar.
Schon Mitte November 1995 war der sächsische Ministerpräsident
Kurt Biedenkopf der erste, der eine Gesetzesänderung forderte. Er
beauftragte deshalb seinen Justizminister Steffen Heitmann mit der Erarbeitung
einer Expertise, die klärt, wie der „Soldaten sind Mörder“ -
Spruch generell unter Strafe gestellt kann. Später stellte Sachsen
im Bundesrat den Antrag, an das BVG zu appellieren, ihr Urteil zu überprüfen.
Auf Druck der CDU/CSU-Fraktion präsentierte der FDP-Justizminister
Schmidt-Jortzig Ende März/Anfang April verschiedene Versionen für
ein Ehrenschutzgesetz, obwohl er wenige Wochen vorher ein solches Gesetz
abgelehnt hatte. In den ersten Gesetzesentwürfen sollte die Beleidigung
von Soldaten und Polizisten mit zwei Jahren Haft, die Verleumdung mit fünf
Jahren bestraft werden können. Es wurde sogar diskutiert, alle Beamten
per Gesetz zu ehrschützen oder einen allgemeinen Persönlichkeitsschutz
in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Fassung, die am 8. März im Bundestag
in die erste Lesung ging, sieht vor, in das Strafgesetzbuch (StGB) den
§109b einzufügen, der besagt, daß mit bis zu drei Jahren
Haft bestraft wird, „wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreitung von Schriften Soldaten in Beziehung auf ihren Dienst verunglimpft“
und damit das Ansehen der Bundeswehr schädigt. Bislang stellte der
§185 StGB „Beleidigung“ mit bis zu einem Jahr unter Strafe und der
§109d StGB „Störpropaganda gegen die Bundeswehr“ (falsche Behauptungen,
die die Bundeswehr stören oder behindern) mit bis zu fünf Jahren.
Deshalb lehnten SPD und B90/Grüne, die sehr wohl für den Ehrenschutz
und für die Bundeswehr als solche eintreten, einen neuen Paragraphen
ab, da die Bundeswehr durch die bestehenden Gesetze genügend geschützt
wäre. Dagegen entwarf der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion,
Norbert Geis, ein Bedrohungsszenario, daß nämlich, bei der derzeitigen
Rechtslage, die Funktions-, Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
der Bundeswehr gefährdet wäre. Und Lummer bedauerte, daß
„den Deutschen offenbar die Geschichte ein bißchen das Selbstbewußtsein
und damit auch das Gefühl für Ehre und Würde ausgetrieben“
hat, während in anderen Ländern Soldaten ein hohes Ansehen genießen
würden. „Was die Kriegsgeneration an Beispielen militärischer
Tüchtigkeit, Tapferkeit, Opfermut und Kameradschaft erbracht hat,
das gehört auch zum unbestrittenen Erbe der deutschen Militärgeschichte“
(Michaela Geiger, Staatssekretärin des Verteidigungsministeriums).
Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis auch die Aussage, daß die
Wehrmacht Verbrechen begangen hat, unter Strafe gestellt wird...
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Die Kampagne Potsdam klebt das „Ja, morden“-Plakat an das dortige Kreiswehrersatzamt.
In Leipzig wird das Plakat gezielt von der Polizei entfernt, sobald es
irgendwo auftaucht.
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...weil sie für ihr „Vaterland“ morden!
Es lohnt sich wieder in den Krieg zu ziehen. Deutschland hat sich seit
1989 rasch den außenpolitischen Beschränkungen entledigt, die
ihm nach dem 2. Weltkrieg auferlegt worden waren. Niemand scheut sich,
offen auszusprechen, was deutsche Interessengebiete und Einflußspähren
sind. Natürlich versucht man es erst auf die „friedliche“ Art, sich
andere Länder gefügig zu machen. Bewährte Mittel sind finanzielle
Erpressungen, politische Druck, wirtschaftliche Infiltration, Unterstützung
von „Volksdeutschen“ im Ausland, medial vermittelte Drohgebärden.
Wenn das nicht helfen sollte, wird die Bundeswehr „zur Aufrechterhaltung
des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und
Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung“
(verteidigungspolitische Richtlinien von 1994) überall eingesetzt.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Naumann, hat auch schon erklärt,
daß die Bundeswehr die Führungsnation bei multinationalen Einsätzen
werden möchte. Schon jetzt verfügt die Bundeswehr über mehr
Kräfte, die Auslandseinsätze durchführen sollen, als solche,
die der Verteidigung des eigenen Landes dienen (beim Heer kommen z.B. auf
sechs Krisenreaktions- nur vier Hauptverteidigungsbrigaden). Die geplanten
Einsätze verstoßen zwar im Moment noch gegen die Verfassung,
aber wenn erstmal alles aufgebaut ist und zur Sicherung des Standortes
Deutschland im Nahen Osten einmarschiert werden muß, wird die Verfassung
unter dem Druck des Faktischen den neuen Gegebenheiten angepaßt.
Die geschilderte Debatte um die Strafbarkeit der „Soldaten sind Mörder“-Aussage,
um „Ja, morden“-Plakate und um einen gesetzlich verankerten Ehrenschutz
für Soldaten, stellen also nur einen kleinen Ausschnitt dar, von dem,
was man als Neudefinition deutscher Außenpolitik und einer Aufwertung
militärischer Mittel zur Durchsetzung dieser begreifen muß.
Diese Ehrenschutzgeschichte geht Hand in Hand,
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mit dem Versuch, den Wehrdienst gegenüber dem Zivildienst aufzuwerten
(Zivildienstleistende sind Egoisten, Drückeberge, Vaterlandsverräter),
die Bedingungen für den Zivildienst zu verschärfen (Kasernierung,
keine freie Wahl der Zivistelle, Verlängerung der Dienstzeiten um
drei Monate, weniger Geld, Verschärfung des Anerkennungsverfahren,
Wiedereinführung der Befragung), mehr Wehrpflichtige zu rekrutieren
(Behauptung, es gäbe zu wenig Soldaten, Einführung der Tauglichkeitsstufe
T7) und den Wehrdienst attraktiver zu machen (dafür stehen jährlich
300 Millionen DM zur Verfügung: bessere Ausbildung, Wohnungs- und
Arbeitsbeschaffung nach der Dienstzeit, Orden für Auslandseinsätze,
kompetente und freundliche Beratung bei der Musterung, Einberufung etc.),
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mit härteren Strafen für Totalverweigerer (z.B. Verlängerung
der Arrestzeiten über drei mal 21 Tage hinaus, was verfassungswidrig
ist),
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mit den Bestrebungen, den Wehr- und Zivildienst durch eine allgemeine Dienstpflicht
für Frauen und Männer zu ersetzen,
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mit einer verstärkten Präsentation der Bundeswehr in der Öffentlichkeit
(Anzeigenserie, Werbespots im Fernsehen, öffentliche Gelöbnisse
und Rekrutenvereidigungen, Druck auf die Kultusministerien, das Thema Bundeswehr
verstärkt in Schulbücher und den Unterricht einfließen
zu lassen, Empfehlung der Wehrbeauftragten, Soldaten sollten sich mit ihrer
Uniform verstärkt in der Öffentlichkeit präsentieren),
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mit gehäuft auftretenden Verstößen der BRD gegen Embargobestimmungen
und Exportverbote für Waffen,
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mit dem auf andere Länder ausgeübten Druck, ihre Waffensysteme
zu verbieten, damit die „fortschrittlichen“, deutschen Waffensysteme überall
Anwendung finden (z.B. beim Verbot von Anti-Personen-Minen),
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mit dem Gerede von deutschen Arbeitsplätzen, die bei Pleiten von Rüstungskonzernen
drohen, verloren zu gehen,
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mit der geplanten Steigerung der jährlichen Rüstungsausgaben
von sechs Milliarden DM (1995) auf neun Milliarden DM (2001) (das bedeutet
eine Erhöhung des Rüstungsetats am Gesamthaushalt des Verteidigungsministeriums
von 23% auf 30% und beinhaltet die komplette Modernisierung aller wichtigen
Waffensysteme sowie den Neukauf einiger wichtiger Waffengattungen, die
bei Auslandseinsätzen und Angriffskriegen von Wichtigkeit sind),
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mit den Bestrebungen der BRD, einen Sitz im Sicherheitsrat der UNO zu erhalten,
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mit den Versuchen, im europäischen Rahmen die Verfügungsgewalt
über Atomwaffen zu erhalten (immer verbunden mit der Drohung an Frankreich
und England, andernfalls eigene Atombomben zu bauen; die BRD verfügt
seit langem über eine Flieger-Staffel, die im Kriegsfall mit Atomwaffen
bestückt werden soll),
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mit dem Gefasel von den aus der deutschen Geschichte zu ziehenden Lehren,
die gerade die Deutschen verpflichten würden, im Rahmen der UNO und
NATO an militärischen Einsätzen teilzunehmen,
-
mit der Propagandaoffensive vom serbischen Aggressor, den die Deutschen
in die Knie zwingen müssen, und von den heldenhaften deutschen Soldaten
und ihren Frauen die an der (Heimat-)Front für Demokratie, Freiheit
und Gerechtigkeit kämpfen,
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mit der rasanten Entwicklung einer behäbigen und großen Wehrpflichtarmee,
die hauptsächlich Verteidigungszwecken diente, hin zu kleinen und
schlagkräftigen Berufsarmee, deren Krisenreaktionskräfte überall
auf der Welt eingesetzt werden können, um „deutsche Interessen“ zu
schützen,
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mit der Aufstellung des „Kommandos Spezialkräfte“ (1.000 Mann), einer
Art GSG 9 des Militärs, welches zur Guerilla-Bekämpfung eingesetzt
werden kann,
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mit dem neuen Ermächtigungsgesetz, welches es der Bundeswehr ermöglicht,
zivile Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge in Krisenzeiten (bislang nur im
Kriegsfall) zu beschlagnahmen und für sich einzusetzen (ein entsprechender
Entwurf wurde im Februar 1996 dem Bundestag vorgelegt, Begründung:
für Auslandseinsätze wie in Jugoslawien reichen die Transportmittel
der Bundeswehr nicht aus und die zivilen Tranportunternehmen sind der Bundeswehr
zu teuer),
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mit der nationalsozialistischen Traditionspflege in der Bundeswehr und
dem Versuch, Wehrmachtssoldaten zu rehabitlieren sowie Deserteure weiterhin
zu diffamieren uvm.
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Diese von einer rechtsradikalen Organisation hergestellten Aufkleber verteilte
der Reservistenverband (Büro im Kreiswehrersatzamt, Wodanstraße)
vor dem Leipziger Bahnhof.
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erschienen im: CEE IEH Newsflyer Nr. 22