Robert Merton hat sich in seinem Werk „Soziologische Theorie und soziale
Struktur“ bezüglich des sogenannten Bezugsgruppenverhaltens mit dem
Problem auseinandergesetzt, wie jemand einzuschätzen ist, der von
den Normen und Werten der Eigengruppe abweicht, aber trotzdem nicht kriminell
ist. Eine Bezugsgruppe ist diejenige Gruppe, an deren Normen und Werte
sich jemand orientiert oder die ihm als Vergleichsrahmen zur Bewertung
seiner relativen Position in der sozialen Struktur dient. Die zu befolgenden
Normen und Wert wären im Falle des Totalverweigerers die Wehrpflicht
und die Eigengruppe letztlich die Gesellschaft der BRD, die ihm diese Normen
kraft Gesetz vorgibt.
Merton nennt eine solche Abweichung von den vorgegebenen Normen Nichtkonformität.
Von dieser gibt es zwei Arten: Die private, für die sich die Psychologen
interessieren und die als „Autismus“ bezeichnet wird, und die öffentliche,
die soziologisch relevant und hier von Interesse ist (vgl. S.341).
Wichtig ist, daß bei Nichtkonformität zwar die Normen einer
bestimmten Bezugsgruppe (der Eigengruppe) gebrochen werden, aber gleichzeitig
auch Konformität mit den Normen, Werten und Erwartungen bestimmter
anderer Bezugsgruppen (z.B. der Gruppe der Totalverweigerer) besteht (vgl.
S.341). Denn ohne Orientierung an bestimmten Normen und Werten, die gemeinsam
geteilt werden, ist ein Zusammenleben kaum vorstellbar.
Doch was unterscheidet nun die Nichtkonformität von Kriminalität?
Schließlich beachten doch beide Formen der Abweichung die geltenden
Normen der Eigengruppe nicht!
Dazu bemerkt Merton: „Was hier als ‘Nichtkonformität’ im althergebrachten
Sinne bestimmt wird, muß eindeutig von anderen Arten des abweichenden
Verhaltens wie etwa (den meisten Formen der) Kriminalität und Delinquenz
unterschieden werden. Diese Arten des ‘abweichenden Verhaltens’ sind strukturell,
kulturell und funktional anders.“ (S.342).
Wenden wir uns nun diesen drei Dimensionen der Unterschiede zwischen
Nichtkonformität und Kriminalität zu und überlegen, ob eher
die Kriterien für einen Nichtkonformisten oder die für einen
Kriminellen auf Totalverweigerer zutreffen.
Es gibt also zunächst strukturelle Unterschiede: Zwar wird der
Nichtkonformist nicht selten zum Kriminellen erklärt, aber erstens
versucht der Nichtkonformist nicht wie der Kriminelle, seine Abweichung
von den geltenden Gruppennormen zu verbergen. Im Gegenteil: Er wendet sich
mit seinem Dissens an die Öffentlichkeit. Genau das trifft eigentlich
auf die meisten Totis zu, ebenso wie die anderen strukturellen Unterschiede.
Ein zweiter struktureller Unterschied: „Der Nichtkonformist stellt
die Legitimität der Normen und Erwartungen in Frage, er bestreitet
oder bezweifelt zumindest, daß sie auf bestimmte Situationen anwendbar
sind; der Kriminelle erkennt ihre Legitimität im allgemeinen an. Er
behauptet im allgemeinen nicht, daß Stehlen rechtens und Morden eine
Tugend sei.“ (S.342).
Drittens ist es Ziel des Nichtkonformisten, bestimmte geltende Normen
der Gruppe zu verändern (z.B. die Wehrpflicht abzuschaffen), da sie
aus seiner Sicht moralisch illegitim sind und durch Normen ersetzt werden
müssen, die auf einer anderen moralischen Grundlage beruhen. Dabei
beruft sich der Nichtkonformist auf eine „höhere Moral“. Der Kriminelle
jedoch versucht v.a., sich dem Zwang der bestehenden Normen zu entziehen
und beruft sich höchstens auf mildernde Umstände zu seiner Rechtfertigung.
Entscheidend ist außerdem viertens, daß der Nichtkonformist
annimmt, daß er aus ganz oder weitgehend uneigennützigen Beweggründen
von den geltenden Normen abweicht. Die Normabweichung des Kriminellen dagegen
dient nur seinen eigenen Interessen (vgl. S.343).
Auf der kulturellen Ebene besteht der Unterschied zwischen den beiden
Formen des abweichenden Verhaltens darin, daß trotz allem äußeren
gegenteiligen Anschein in der Öffentlichkeit weithin empfunden wird,
daß „der Nichtkonformist aus politischer, religiöser oder ethischer
Überzeugung eben doch sehr viel mehr ist, als ein Krimineller“ (S.343).
Hier kann der Nichtkonformist - unter historisch günstigen Umständen
- im Gegensatz zum bloß Kriminellen sogar die Zustimmung anderer,
weniger mutiger Gesellschaftsmitglieder gewinnen, indem er sich auf eine
„höhere Moral“ beruft und sich damit auf die latente moralische Entrüstung
bei diesen Gesellschaftsmitgliedern stützt. Nichtkonformität
ist keine private Verfehlung, sondern ein Vorstoß, der zu einer neuen
Moral führen oder eine alte Moral wieder herstellen soll. Dabei wird
sich auf eine vergangene oder zukünftige Bezugsgruppe berufen deren
Normen und Werte „noch nicht der Makel der bestehenden Zugeständnisse
und der zweckdienlichen Kompromisse mit den herrschenden Realitäten
anhaftet“(S.345).
Auch auf kultureller Ebene treffen auf Totalverweigerer eher die Merkmale
eines Nichtkonformisten als eines Kriminellen zu. Denn es ist ja gerade
ihre politische, religiöse oder ethische Überzeugung, weswegen
sie vor Gericht erscheinen müssen und ihre Berufung auf eine andere
Moral, jenseits von Zwangs- und Kriegsdiensten, die sie kompromißlos
vertreten.
Auch funktional sind die Normen, gegen die verstoßen wird, beim
Nichtkonformisten und beim Kriminellen vollkommen verschieden (vgl. S.345).
Dies v.a. hinsichtlich der psychologischen Bedeutung ihres Handelns, die
insbesondere mit der Persönlichkeit des Kriminellen bzw. Nichtkonformisten
verbunden ist. Merton betrachtet hierbei den extremen Nichtkonformisten,
um die funktionale Bedeutung der Nichtkonformität im Vergleich zur
bloßen Kriminalität hervorzuheben.
Dieser Nichtkonformist ist jemand, der „seine öffentliche Laufbahn
als Nichtkonformist im vollen Wissen darum einschlägt, daß er
ein Risiko eingeht, ein Risiko, so hoch, daß es fast schon der Gewißheit
der strengen Bestrafung seines Verhaltens durch die soziale Gruppe gleichkommt.
Diese Art Mensch ist strenggenommen ein Märtyrer - das heißt
ein Mensch, der das Selbst dem Prinzip aufopfert.“ (S.346). Er ist den
Normen und Werten einer anderen Bezugsgruppe (z.B. der Totalverweigerer)
gemäß bereit, auch die nahezu unvermeidbaren, für ihn schmerzhaften
Folgen seines abweichenden Verhaltens hinzunehmen, oder er heißt
sie sogar willkommen.
Nun, letzteres kann man von Totalverweigerern sicher nicht behaupten,
aber nach Mertons Definition ist der Totalverweigerer nicht weit vom Status
des Märtyrers entfernt. Sicher verstehen sich die wenigsten Totis
auch tatsächlich als Märtyrer, da dieser Begriff v.a. in psychologischer
Bedeutung z.B. mit dem Motiv des Strafbedürfnisses belegt ist, was
gewiß nur selten als Motiv einer Totalverweigerung gelten kann.
Aber diese psychologische Bedeutung interessiert hier auch nicht. Wichtig
ist der soziologische Charakter des Märtyrerverhaltens: „Im sozialen
Kontext jedoch beinhaltet dieser Typus der Nichtkonformität durchweg
die öffentliche Absage an bestimmte etablierte Werte und Praktiken
und die Bejahung von alternativen Werten und Praktiken um den Preis der
fast unvermeidlich von anderen über einen verhängten Strafe.
Funktional kann eine solche Nichtkonformität dazu dienen, einen sozialen
und kulturellen Wandel herbeizuführen.“ (S.347). Wenn Märtyrertum
so verstanden wird, dann können sich bestimmt viele Totis dem anschließen.
Außerdem ist damit wiederum ein deutlicher Unterschied des Nichtkonformisten
bezüglich des Kriminellen benannt, denn ob durch kriminelles Verhalten
ein sozialer Wandel herbeigeführt werden kann, ist zumindest zweifelhaft.
Nichtkonformität dagegen kann in mancher Hinsicht wie die soziale
Konformität eine Tugend sein, denn es ist nicht selten der Fall, daß
„die nichtkonformistische Minderheit in einer Gesellschaft die Interessen
und höchsten Werte der sozialen Gruppe wirkungsvoller vertritt als
die konformistische Mehrheit“ (S.349).
Man kann also eine klare Grenze zwischen Nichtkonformisten und Kriminellen
ziehen und die Zuordnung von Totalverweigerern zur Kategorie der Nichtkonformisten
dürfte aufgrund der hier genannten objektiven Kriterien recht eindeutig
ausfallen. Obwohl sicher nicht in jedem Fall sämtliche Kriterien von
Totalverweigerern ganz eindeutig erfüllt werden.
Für das Selbstverständnis von Totalverweigerern mag diese
Unterscheidung mit ihren klaren objektiven Kriterien vielleicht nützlich
sein, doch die Gerichte wird diese Erkenntnis leider nicht davon abhalten,
auch Strafen gegen Nichtkonformisten zu verhängen und diese wie Kriminelle
zu behandeln, da das Rechtssystem unfähig ist, zwischen Nichtkonformität
und Kriminalität als Formen abweichenden Verhaltens zu differenzieren!
Literatur: Robert K. Merton: Soziologische Theorie und soziale Struktur, de Gruyter, Berlin, 1995