Warum Totalverweigerer keine Kriminellen sind.

Über einige wichtige Unterschiede zwischen Totalverweigerern und Kriminellen

Im Selbstverständnis wohl jedes totalen Kriegsdienstverweigerers dürfte diese Unterscheidung grundlegend sein und er wird sich vehement gegen eine Kriminalisierung seiner Handlung - der Verweigerung der Wehrpflicht - aussprechen.
Aber genau darauf, auf das Selbstverständnis des Totis und seiner Sympathisanten, legen v.a. Gerichte wenig Wert und verurteilen munter, gerade so, als ob ein wirklich Krimineller vor ihnen stünde. Juristisch, in der Logik des Rechtssystems, macht es eben letztlich keinen Unterschied, ob der Gesetzesbrecher wirklich kriminell ist, oder ganz anders betrachtet werden muß. Die subjektive Einschätzung des Totis, daß er eben nicht wie ein Krimineller abgeurteilt werden darf, spielt keine große Rolle bei der Entscheidung des Gerichts.
Trotz dieses widrigen Umstandes sollte  man sich einmal systematisch näher mit dieser Form der Kriminalisierung von Totalverweigerern befassen.
Denn aus soziologischer Sicht sind wichtige Unterschiede zwischen Kriminellen und Totis vorhanden, die anhand objektiver Kriterien feststellbar sind. (Wobei hier nicht auf das gesonderte Problem eingegangen werden kann, welche Faktoren bewirken, daß eine Handlung als „kriminell“ und sanktionswürdig oder eben nicht als solche angesehen wird.)

Robert Merton hat sich in seinem Werk „Soziologische Theorie und soziale Struktur“ bezüglich des sogenannten Bezugsgruppenverhaltens mit dem Problem auseinandergesetzt, wie jemand einzuschätzen ist, der von den Normen und Werten der Eigengruppe abweicht, aber trotzdem nicht kriminell ist. Eine Bezugsgruppe ist diejenige Gruppe, an deren Normen und Werte sich jemand orientiert oder die ihm als Vergleichsrahmen zur Bewertung seiner relativen Position in der sozialen Struktur dient. Die zu befolgenden Normen und Wert wären im Falle des Totalverweigerers die Wehrpflicht und die Eigengruppe letztlich die Gesellschaft der BRD, die ihm diese Normen kraft Gesetz vorgibt.
Merton nennt eine solche Abweichung von den vorgegebenen Normen Nichtkonformität. Von dieser gibt es zwei Arten: Die private, für die sich die Psychologen interessieren und die als „Autismus“ bezeichnet wird, und die öffentliche, die soziologisch relevant und hier von Interesse ist (vgl. S.341).
Wichtig ist, daß bei Nichtkonformität zwar die Normen einer bestimmten Bezugsgruppe (der Eigengruppe) gebrochen werden, aber gleichzeitig auch Konformität mit den Normen, Werten und Erwartungen bestimmter anderer Bezugsgruppen (z.B. der Gruppe der Totalverweigerer) besteht (vgl. S.341). Denn ohne Orientierung an bestimmten Normen und Werten, die gemeinsam geteilt werden, ist ein Zusammenleben kaum vorstellbar.
Doch was unterscheidet nun die Nichtkonformität von Kriminalität? Schließlich beachten doch beide Formen der Abweichung die geltenden Normen der Eigengruppe nicht!
Dazu bemerkt Merton: „Was hier als ‘Nichtkonformität’ im althergebrachten Sinne bestimmt wird, muß eindeutig von anderen Arten des abweichenden Verhaltens wie etwa (den meisten Formen der) Kriminalität und Delinquenz unterschieden werden. Diese Arten des ‘abweichenden Verhaltens’ sind strukturell, kulturell und funktional anders.“ (S.342).
Wenden wir uns nun diesen drei Dimensionen der Unterschiede zwischen Nichtkonformität und Kriminalität zu und überlegen, ob eher die Kriterien für einen Nichtkonformisten oder die für einen Kriminellen auf Totalverweigerer zutreffen.

Es gibt also zunächst strukturelle Unterschiede: Zwar wird der Nichtkonformist nicht selten zum Kriminellen erklärt, aber erstens versucht der Nichtkonformist nicht wie der Kriminelle, seine Abweichung von den geltenden Gruppennormen zu verbergen. Im Gegenteil: Er wendet sich mit seinem Dissens an die Öffentlichkeit. Genau das trifft eigentlich auf die meisten Totis zu, ebenso wie die anderen strukturellen Unterschiede.
Ein zweiter struktureller Unterschied: „Der Nichtkonformist stellt die Legitimität der Normen und Erwartungen in Frage, er bestreitet oder bezweifelt zumindest, daß sie auf bestimmte Situationen anwendbar sind; der Kriminelle erkennt ihre Legitimität im allgemeinen an. Er behauptet im allgemeinen nicht, daß Stehlen rechtens und Morden eine Tugend sei.“ (S.342).
Drittens ist es Ziel des Nichtkonformisten, bestimmte geltende Normen der Gruppe zu verändern (z.B. die Wehrpflicht abzuschaffen), da sie aus seiner Sicht moralisch illegitim sind und durch Normen ersetzt werden müssen, die auf einer anderen moralischen Grundlage beruhen. Dabei beruft sich der Nichtkonformist auf eine „höhere Moral“. Der Kriminelle jedoch versucht v.a., sich dem Zwang der bestehenden Normen zu entziehen und beruft sich höchstens auf mildernde Umstände zu seiner Rechtfertigung.
Entscheidend ist außerdem viertens, daß der Nichtkonformist annimmt, daß er aus ganz oder weitgehend uneigennützigen Beweggründen von den geltenden Normen abweicht. Die Normabweichung des Kriminellen dagegen dient nur seinen eigenen Interessen (vgl. S.343).

Auf der kulturellen Ebene besteht der Unterschied zwischen den beiden Formen des abweichenden Verhaltens darin, daß trotz allem äußeren gegenteiligen Anschein in der Öffentlichkeit weithin empfunden wird, daß „der Nichtkonformist aus politischer, religiöser oder ethischer Überzeugung eben doch sehr viel mehr ist, als ein Krimineller“ (S.343).
Hier kann der Nichtkonformist - unter historisch günstigen Umständen - im Gegensatz zum bloß Kriminellen sogar die Zustimmung anderer, weniger mutiger Gesellschaftsmitglieder gewinnen, indem er sich auf eine „höhere Moral“ beruft und sich damit auf die latente moralische Entrüstung bei diesen Gesellschaftsmitgliedern stützt. Nichtkonformität ist keine private Verfehlung, sondern ein Vorstoß, der zu einer neuen Moral führen oder eine alte Moral wieder herstellen soll. Dabei wird sich auf eine vergangene oder zukünftige Bezugsgruppe berufen deren Normen und Werte „noch nicht der Makel der bestehenden Zugeständnisse und der zweckdienlichen Kompromisse mit den herrschenden Realitäten anhaftet“(S.345).
Auch auf kultureller Ebene treffen auf Totalverweigerer eher die Merkmale eines Nichtkonformisten als eines Kriminellen zu. Denn es ist ja gerade ihre politische, religiöse oder ethische Überzeugung, weswegen sie vor Gericht erscheinen müssen und ihre Berufung auf eine andere Moral, jenseits von Zwangs- und Kriegsdiensten, die sie kompromißlos vertreten.

Auch funktional sind die Normen, gegen die verstoßen wird, beim Nichtkonformisten und beim Kriminellen vollkommen verschieden (vgl. S.345). Dies v.a. hinsichtlich der psychologischen Bedeutung ihres Handelns, die insbesondere mit der Persönlichkeit des Kriminellen bzw. Nichtkonformisten verbunden ist. Merton betrachtet hierbei den extremen Nichtkonformisten, um die funktionale Bedeutung der Nichtkonformität im Vergleich zur bloßen Kriminalität hervorzuheben.
Dieser Nichtkonformist ist jemand, der „seine öffentliche Laufbahn als Nichtkonformist im vollen Wissen darum einschlägt, daß er ein Risiko eingeht, ein Risiko, so hoch, daß es fast schon der Gewißheit der strengen Bestrafung seines Verhaltens durch die soziale Gruppe gleichkommt. Diese Art Mensch ist strenggenommen ein Märtyrer - das heißt ein Mensch, der das Selbst dem Prinzip aufopfert.“ (S.346). Er ist den Normen und Werten einer anderen Bezugsgruppe (z.B. der Totalverweigerer) gemäß bereit, auch die nahezu unvermeidbaren, für ihn schmerzhaften Folgen seines abweichenden Verhaltens hinzunehmen, oder er heißt sie sogar willkommen.
Nun, letzteres kann man von Totalverweigerern sicher nicht behaupten, aber nach Mertons Definition ist der Totalverweigerer nicht weit vom Status des Märtyrers entfernt. Sicher verstehen sich die wenigsten Totis auch tatsächlich als Märtyrer, da dieser Begriff v.a. in psychologischer Bedeutung z.B. mit dem Motiv des Strafbedürfnisses belegt ist, was gewiß nur selten als Motiv einer Totalverweigerung gelten kann.
Aber diese psychologische Bedeutung interessiert hier auch nicht. Wichtig ist der soziologische Charakter des Märtyrerverhaltens: „Im sozialen Kontext jedoch beinhaltet dieser Typus der Nichtkonformität durchweg die öffentliche Absage an bestimmte etablierte Werte und Praktiken und die Bejahung von alternativen Werten und Praktiken um den Preis der fast unvermeidlich von anderen über einen verhängten Strafe. Funktional kann eine solche Nichtkonformität dazu dienen, einen sozialen und kulturellen Wandel herbeizuführen.“ (S.347). Wenn Märtyrertum so verstanden wird, dann können sich bestimmt viele Totis dem anschließen. Außerdem ist damit wiederum ein deutlicher Unterschied des Nichtkonformisten bezüglich des Kriminellen benannt, denn ob durch kriminelles Verhalten ein sozialer Wandel herbeigeführt werden kann, ist zumindest zweifelhaft.
Nichtkonformität dagegen kann in mancher Hinsicht wie die soziale Konformität eine Tugend sein, denn es ist nicht selten der Fall, daß „die nichtkonformistische Minderheit in einer Gesellschaft die Interessen und höchsten Werte der sozialen Gruppe wirkungsvoller vertritt als die konformistische Mehrheit“ (S.349).

Man kann also eine klare Grenze zwischen Nichtkonformisten und Kriminellen ziehen und die Zuordnung von Totalverweigerern zur Kategorie der Nichtkonformisten dürfte aufgrund der hier genannten objektiven Kriterien recht eindeutig ausfallen. Obwohl sicher nicht in jedem Fall sämtliche Kriterien von Totalverweigerern ganz eindeutig erfüllt werden.
Für das Selbstverständnis von Totalverweigerern mag diese Unterscheidung mit ihren klaren objektiven Kriterien vielleicht nützlich sein, doch die Gerichte wird diese Erkenntnis leider nicht davon abhalten, auch Strafen gegen Nichtkonformisten zu verhängen und diese wie Kriminelle zu behandeln, da das Rechtssystem unfähig ist, zwischen Nichtkonformität und Kriminalität als Formen abweichenden Verhaltens zu differenzieren!

Literatur: Robert K. Merton: Soziologische Theorie und soziale Struktur, de Gruyter, Berlin, 1995