Totale Kriegsdienstverweigerung

Totale Kriegsdienstverweigerung

Neben denjenigen Wehrpflichtigen, die mehr oder weniger brav den ihnen aufgezwungenen Wehrdienst, Zivildienst oder einen anderen Ersatzdienst (z.B. Zivil- und Katastrophenschutz) ableisten, gibt es auch Menschen, die sich dazu entscheiden, sich dem staatlichen Zwang zur Erfüllung der Wehrpflicht nicht unterzuordnen - und dies mit allen (auch negativen) Konsequenzen. Solche Menschen werden dann (etwas verkürzt) „Totalverweigerer" genannt und ihnen wird oft ein egoistisches, ja gemeinschaftsschädigendes Verhalten vorgeworfen.
Doch die totale Kriegsdienstverweigerung ist nicht auf solche platten Vorwürfe reduzierbar, denn in ihrem Mittelpunkt steht in erster Linie die freie Entscheidung eines Menschen, trotz der im Wehrstrafgesetz bzw. Zivildienstgesetz angedrohten und recht drastischen Strafen in keinerlei Form einen Kriegsdienst - ob mit oder ohne Waffe - abzuleisten. Darüberhinaus spielt häufig das ebenso wichtige Motiv eine Rolle, als freier und denkender Mensch keinen staatlichen Zwangsdienst, der in Form des Zivildienstes auch noch mit dem sozialen Mäntelchen behaftet ist, zu legitimieren, sondern sich diesem Zwang klar zu widersetzen.

Totalverweigern - gegen wen?

Der Kriegsdienst wird von Totalverweigerern entweder gegenüber der Bundeswehr oder gegenüber dem Bundesamt für den Zivildienst verweigert. Auch wird kein möglicher Ersatzdienst für den Wehrdienst bzw. den Zivildienst abgeleistet. Damit machen sich totale Kriegdienstverweigerer wegen „Fahnenflucht" (§16 Wehrstrafgesetz) bzw. „Dienstflucht" (§53 Zivildienstgesetz) strafbar und erhalten für diese „Straftat" häufig Bewährungsstrafen. Bei der Verweigerung des Kriegsdienstes gegen die Bundeswehr kommt häufig vor dem eigentlichen Strafprozeß eine Festnahme des „Fahnenflüchtigen" durch die Feldjäger und anschließende Arrestierung in der Kaserne hinzu. Die Arrestierung soll offiziell dazu dienen, den Abtrünnigen Rekruten wieder auf den Pfad der Tugend und des Gehorsams zu geleiten, widerspricht aber eigentlich jeder rechtstaatlichen Grundlage, da somit Totalverweigerer wegen ihrer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst ohne Verfahren mit Freiheitsentzug bestraft werden. In der Regel werden drei mal 21 Tage Arrest angeordnet.

Organisation der Totalverweigerer

In der BRD finden zwar desöfteren Strafprozesse wegen Fahnen- oder Dienstflucht statt, doch die wenigsten Angeklagten verstehen sich als Totalverweigerer, die sich organisieren und im Prozeß auch v.a. die politische Dimension ihrer Verweigerung klar benennen. Doch gerade das gemeinsame Zusammenfinden von totalen Kriegdienstverweigerern ist entscheidend, einerseits, um jedem die Möglichkeit zu geben, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und Unterstützung zu bekommen. Andererseits, um die Anliegen der Totalverweigerer, insbesondere die Abschaffung der Wehrpflicht, in der Öffentlichkeit wirksamer vertreten zu können.
Diese Funktionen erfüllt auch der Rundbrief zur totalen Kriegsdienstverweigerung „Ohne Uns", in dem etwa alle zwei Monate Prozeßberichte und aktuelle Neuigkeiten in Sachen TKDV veröffentlicht werden. Weiterhin findet jährlich ein Bundestreffen der Totalverweigerer statt, das v.a. dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Erfahrungsaustausch dient, und es existiert das Projekt JUT. Dahinter versteckt sich die juristische Unterstützung für Totalverweigerer durch anderer Totalverweigerer vor Gericht, wodurch insbesondere der politische Stellenwert einer totalen Kriegsdienstverweigerung für die Öffentlichkeit hervorgehoben werden soll, indem eben nicht auf den systemkonformen Anwalt als Verteidiger zurückgegriffen wird. Außerdem gibt es noch den Urteils- und Informationsservice zur TKDV (UrIS), indem (möglichst) alle Urteile und Gutachten, die die Totalverweigerung und das Wehrpflichtsystem betreffen, gesammelt werden. Hierdurch sind z.B. Trends in der Rechtsprechung bezüglich TKDV ersichtlich. Kontakt mit den Herausgebern des UrIS kann hier aufgenommen werden: D.Beutner@link-f.rhein-main.de .
Zur „Ohne Uns" gibt es folgende Verbindung: je519121@rcs1.urz.tu-dresden.de .(oder im Internet: www.ohne-uns.de)

Totale Kriegsdienstverweigerung - warum?

Warum totale Kriegsdienstverweigerer keinen Dienst in der Bundeswehr abzuleisten gedenken, dürfte leicht ersichtlich sein. Aber warum sie dann auch noch den Zivildienst verweigern, ist für manchen Zeitgenossen immer noch schwer zu begreifen. Dabei ist die Lage der Dinge eindeutig: auch Zivildienst ist Kriegsdienst, nur nicht direkt an der Waffe. Er erfüllt aber hauptsächlich Funktionen für das Militär, die mit einem „sozialen Dienst", als der der Zivildienst ja häufig in der Öffentlichkeit präsentiert und wahrgenommen wird, absolut nichts zu tun haben. Denn einerseits ist es möglich, anerkannte Kriegsdienstverweigerer (!), auch solche, die den Zivildienst schon abgeleistet haben, im Kriegsfall zum „unbefristeten Zivildienst" einzuberufen. Dann wird dieser Dienst ausschließlich zum Zweck der Unterstützung der Kriegführung der Soldaten geleistet, was insbesondere aus den sogenannten „Notstandsgesetzen" und den entsprechenden Kommentaren ersichtlich ist.
In Friedenszeiten dient der Zivildienst dem Militär, indem durch ihn eine sogenannte „Wehrgerechtigkeit" - die es übrigens sowieso real nicht gibt - für die Soldaten der Bundeswehr hergestellt werden soll und diese somit keinen Grund haben, sich gegenüber anerkannten Kriegsdienstverweigerern benachteiligt zu fühlen und zu desertieren. Außerdem leistet dieser Dienst seinen Beitrag zur Regulierung des Streitkräftebedarfs an Wehrpflichtigen. Denn dadurch, daß der Zivildienst als „lästige Alternative" ausgestaltet ist, werden potentielle Kriegsdienstverweigerer davor abgeschreckt, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen. Aber jeder Wehrpflichtige, der kein staatlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, muß (theoretisch) die ihm auferlegte Wehrpflicht als Wehrdienstleistender in der Bundeswehr erfüllen und steht der dortigen Ausbildung zum Töten somit zur Verfügung.
Der Zivildienst dient also in vielerlei Hinsicht zuerst den Interessen des Militärs und hat im Grunde genommen nichts mit „sozialer Tätigkeit" zu tun! Für weitere Informationen ist sicher ein Besuch in Deiner (T)KDV-Beratungsstelle lohnend!