Totale Kriegsdienstverweigerung
Totale Kriegsdienstverweigerung
Neben denjenigen Wehrpflichtigen, die mehr oder weniger brav den ihnen
aufgezwungenen Wehrdienst, Zivildienst oder einen anderen Ersatzdienst
(z.B. Zivil- und Katastrophenschutz) ableisten, gibt es auch Menschen,
die sich dazu entscheiden, sich dem staatlichen Zwang zur Erfüllung
der Wehrpflicht nicht unterzuordnen - und dies mit allen (auch negativen)
Konsequenzen. Solche Menschen werden dann (etwas verkürzt) „Totalverweigerer"
genannt und ihnen wird oft ein egoistisches, ja gemeinschaftsschädigendes
Verhalten vorgeworfen.
Doch die totale Kriegsdienstverweigerung ist nicht auf solche platten
Vorwürfe reduzierbar, denn in ihrem Mittelpunkt steht in erster Linie
die freie Entscheidung eines Menschen, trotz der im Wehrstrafgesetz bzw.
Zivildienstgesetz angedrohten und recht drastischen Strafen in keinerlei
Form einen Kriegsdienst - ob mit oder ohne Waffe - abzuleisten. Darüberhinaus
spielt häufig das ebenso wichtige Motiv eine Rolle, als freier und
denkender Mensch keinen staatlichen Zwangsdienst, der in Form des Zivildienstes
auch noch mit dem sozialen Mäntelchen behaftet ist, zu legitimieren,
sondern sich diesem Zwang klar zu widersetzen.
Totalverweigern - gegen wen?
Der Kriegsdienst wird von Totalverweigerern entweder gegenüber der
Bundeswehr oder gegenüber dem Bundesamt für den Zivildienst verweigert.
Auch wird kein möglicher Ersatzdienst für den Wehrdienst bzw.
den Zivildienst abgeleistet. Damit machen sich totale Kriegdienstverweigerer
wegen „Fahnenflucht" (§16 Wehrstrafgesetz) bzw. „Dienstflucht" (§53
Zivildienstgesetz) strafbar und erhalten für diese „Straftat" häufig
Bewährungsstrafen. Bei der Verweigerung des Kriegsdienstes gegen die
Bundeswehr kommt häufig vor dem eigentlichen Strafprozeß eine
Festnahme des „Fahnenflüchtigen" durch die Feldjäger und anschließende
Arrestierung in der Kaserne hinzu. Die Arrestierung soll offiziell dazu
dienen, den Abtrünnigen Rekruten wieder auf den Pfad der Tugend und
des Gehorsams zu geleiten, widerspricht aber eigentlich jeder rechtstaatlichen
Grundlage, da somit Totalverweigerer wegen ihrer Gewissensentscheidung
gegen den Kriegsdienst ohne Verfahren mit Freiheitsentzug bestraft werden.
In der Regel werden drei mal 21 Tage Arrest angeordnet.
Organisation der Totalverweigerer
In der BRD finden zwar desöfteren Strafprozesse wegen Fahnen- oder
Dienstflucht statt, doch die wenigsten Angeklagten verstehen sich als Totalverweigerer,
die sich organisieren und im Prozeß auch v.a. die politische Dimension
ihrer Verweigerung klar benennen. Doch gerade das gemeinsame Zusammenfinden
von totalen Kriegdienstverweigerern ist entscheidend, einerseits, um jedem
die Möglichkeit zu geben, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und
Unterstützung zu bekommen. Andererseits, um die Anliegen der Totalverweigerer,
insbesondere die Abschaffung der Wehrpflicht, in der Öffentlichkeit
wirksamer vertreten zu können.
Diese Funktionen erfüllt auch der Rundbrief zur totalen Kriegsdienstverweigerung
„Ohne Uns", in dem etwa alle zwei Monate Prozeßberichte und aktuelle
Neuigkeiten in Sachen TKDV veröffentlicht werden. Weiterhin findet
jährlich ein Bundestreffen der Totalverweigerer statt, das v.a. dem
gegenseitigen Kennenlernen und dem Erfahrungsaustausch dient, und es existiert
das Projekt JUT. Dahinter versteckt sich die juristische Unterstützung
für Totalverweigerer durch anderer Totalverweigerer vor Gericht, wodurch
insbesondere der politische Stellenwert einer totalen Kriegsdienstverweigerung
für die Öffentlichkeit hervorgehoben werden soll, indem eben
nicht auf den systemkonformen Anwalt als Verteidiger zurückgegriffen
wird. Außerdem gibt es noch den Urteils- und Informationsservice
zur TKDV (UrIS), indem (möglichst) alle Urteile und Gutachten, die
die Totalverweigerung und das Wehrpflichtsystem betreffen, gesammelt werden.
Hierdurch sind z.B. Trends in der Rechtsprechung bezüglich TKDV ersichtlich.
Kontakt mit den Herausgebern des UrIS kann hier aufgenommen werden: D.Beutner@link-f.rhein-main.de
.
Zur „Ohne Uns" gibt es folgende Verbindung: je519121@rcs1.urz.tu-dresden.de
.(oder im Internet: www.ohne-uns.de)
Totale Kriegsdienstverweigerung - warum?
Warum totale Kriegsdienstverweigerer keinen Dienst in der Bundeswehr abzuleisten
gedenken, dürfte leicht ersichtlich sein. Aber warum sie dann auch
noch den Zivildienst verweigern, ist für manchen Zeitgenossen immer
noch schwer zu begreifen. Dabei ist die Lage der Dinge eindeutig: auch
Zivildienst ist Kriegsdienst, nur nicht direkt an der Waffe. Er erfüllt
aber hauptsächlich Funktionen für das Militär, die mit einem
„sozialen Dienst", als der der Zivildienst ja häufig in der Öffentlichkeit
präsentiert und wahrgenommen wird, absolut nichts zu tun haben. Denn
einerseits ist es möglich, anerkannte Kriegsdienstverweigerer (!),
auch solche, die den Zivildienst schon abgeleistet haben, im Kriegsfall
zum „unbefristeten Zivildienst" einzuberufen. Dann wird dieser Dienst ausschließlich
zum Zweck der Unterstützung der Kriegführung der Soldaten geleistet,
was insbesondere aus den sogenannten „Notstandsgesetzen" und den entsprechenden
Kommentaren ersichtlich ist.
In Friedenszeiten dient der Zivildienst dem Militär, indem durch
ihn eine sogenannte „Wehrgerechtigkeit" - die es übrigens sowieso
real nicht gibt - für die Soldaten der Bundeswehr hergestellt werden
soll und diese somit keinen Grund haben, sich gegenüber anerkannten
Kriegsdienstverweigerern benachteiligt zu fühlen und zu desertieren.
Außerdem leistet dieser Dienst seinen Beitrag zur Regulierung des
Streitkräftebedarfs an Wehrpflichtigen. Denn dadurch, daß der
Zivildienst als „lästige Alternative" ausgestaltet ist, werden potentielle
Kriegsdienstverweigerer davor abgeschreckt, einen Antrag auf Anerkennung
als Kriegsdienstverweigerer zu stellen. Aber jeder Wehrpflichtige, der
kein staatlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, muß (theoretisch)
die ihm auferlegte Wehrpflicht als Wehrdienstleistender in der Bundeswehr
erfüllen und steht der dortigen Ausbildung zum Töten somit zur
Verfügung.
Der Zivildienst dient also in vielerlei Hinsicht zuerst den Interessen
des Militärs und hat im Grunde genommen nichts mit „sozialer Tätigkeit"
zu tun! Für weitere Informationen ist sicher ein Besuch in Deiner
(T)KDV-Beratungsstelle lohnend!