Es empfiehlt sich jedoch mit der Antragstellung abzuwarten, bis die Einberufung zur Bundeswehr per Einschreiben beim Wehrpflichtigen ankommt.
Zukünftig wird nur noch jeder zweite Taugliche zur Bundeswehr einberufen; auf der anderen Seite sollen aber alle anerkannten Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst gezogen werden. Für jeden Wehrpflichtigen besteht also eine große Chance gar nicht Dienst leisten zu müssen, solange kein KDV-Antrag gestellt wurde. Wer sich für "Abwarten" entschieden hat, sollte folgendes beachten:
Der KDV-Antrag ist an das zuständige Kreiswehrersatzamt zu richten.
Wenn alle Unterlagen komplett sind, sendet das Kreiswehrersatzamt den Antrag
an das Bundesamt für Zivildienst, welches den Antrag entscheidet.
Was
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Wie
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Anmerkungen
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| Anschreiben |
"Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
aus Gewissensgründen nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz" |
Was noch in das Anschreiben rein sollte:
Deine Adresse und PKZ
Verweis auf die Anlagen
Bitte um beschleunigtes Verfahren (wenn es bei Dir eilt, weil Du z.B. schon
Deine Einberufung zur Bundeswehr erhalten hast)
Dieses Anschreiben reicht zur Stellung eines KDV-Antrages erstmal aus.
Alle anderen Unterlagen können nachgereicht werden. (Das Kreiswehrersatzamt
setzt eine Nachreichfrist: wenn Du die nicht einhälst, wird Dein Antrag
abgelehnt) |
| polizeiliches Führungszeugnis |
beim Einwohnermeldeamt beantragen |
kostet 15,- DM und dauert ca. einen Monat (wird Dir erstattet) |
| Lebenslauf |
ausführlich
tabellarisch oder ausformuliert
ca. eine DIN A4-Seite
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Der Lebenslauf sollte sinnvollerweise schon Daten enthalten, die Du
dann auch in der Gewissensbegründung aufführst, d.h. wichtige
Ereignisse, die Dich in Deiner Entscheidung, den Wehrdienst zu verweigern,
beeinflußt haben. |
| Gewissensbegründung |
ausformuliert
ca. zwei DIN A4-Seiten
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Das Grundgesetz (Art 4, Abs. 3) legt die Grundlagen für die Anerkennung
im KDV-Verfahren fest: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst
mit der Waffe gezwungen werden".
Übersetzt heißt das:
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Du darfst sehr wohl zum Kriegsdienst gezwungen werden, nämlich zum
Kriegsdienst ohne Waffe (heute: Zivildienst)
-
Du darfst sehr wohl auch zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden,
wenn es keine Gewissensgründe gibt
Für die Gewissensbegründung heißt das
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Es zählen keine politischen, gesundheitliche, private oder situationsgebundene
Gründe. Diese Gründe können gern im Antrag angeführt
werden, aber im Mittelpunkt sollte stehen, daß Du aus Gewissensgründen
verweigerst und sich diese verfestigt haben; religiöse und ethisch-
humanitäre Motive sind zur Begründung besonders gut geeignet
-
Der Kriegsdienst kann als solcher nicht verweigert werden, es reicht also
nicht aus, zu sagen, daß Du gegen den Kriegsdienst bist. Wiederum
im Mittelpunkt sollte stehen, warum Du den Kriegsdienst an der Waffe nicht
ableisten kannst (d.h. niemanden töten oder verletzen willst)
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