KDV-Antrag

Der KDV-Antrag kann formlos, jederzeit (auch nach Ableistung des Wehrdienstes) und sogar mehrmals gestellt werden (zu den Spezialfällen: siehe unten).

Es empfiehlt sich jedoch mit der Antragstellung abzuwarten, bis die Einberufung zur Bundeswehr per Einschreiben beim Wehrpflichtigen ankommt.
Zukünftig wird nur noch jeder zweite Taugliche zur Bundeswehr einberufen; auf der anderen Seite sollen aber alle anerkannten Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst gezogen werden. Für jeden Wehrpflichtigen besteht also eine große Chance gar nicht Dienst leisten zu müssen, solange kein KDV-Antrag gestellt wurde. Wer sich für "Abwarten" entschieden hat, sollte folgendes beachten:

Wenn Du diese Punkte beachtest, dann hat Dein Antrag aufschiebende Wirkung, eine Einberufung zur Bundeswehr kann also vorerst nicht mehr erfolgen. Dein Antrag wird im schriftlichen Verfahren bearbeitet und Du brauchst nicht zur Anhörung.

Der KDV-Antrag ist an das zuständige Kreiswehrersatzamt zu richten. Wenn alle Unterlagen komplett sind, sendet das Kreiswehrersatzamt den Antrag an das Bundesamt für Zivildienst, welches den Antrag entscheidet.
 

Was

Wie

Anmerkungen

Anschreiben "Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz" Was noch in das Anschreiben rein sollte:
  • Deine Adresse und PKZ
  • Verweis auf die Anlagen
  • Bitte um beschleunigtes Verfahren (wenn es bei Dir eilt, weil Du z.B. schon Deine Einberufung zur Bundeswehr erhalten hast)

  •  

     

    Dieses Anschreiben reicht zur Stellung eines KDV-Antrages erstmal aus. Alle anderen Unterlagen können nachgereicht werden. (Das Kreiswehrersatzamt setzt eine Nachreichfrist: wenn Du die nicht einhälst, wird Dein Antrag abgelehnt)

    polizeiliches Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen kostet 15,- DM und dauert ca. einen Monat (wird Dir erstattet)
    Lebenslauf
  • ausführlich
  • tabellarisch oder ausformuliert
  • ca. eine DIN A4-Seite
  • Der Lebenslauf sollte sinnvollerweise schon Daten enthalten, die Du dann auch in der Gewissensbegründung aufführst, d.h. wichtige Ereignisse, die Dich in Deiner Entscheidung, den Wehrdienst zu verweigern, beeinflußt haben.
    Gewissensbegründung
  • ausformuliert
  • ca. zwei DIN A4-Seiten
  • Das Grundgesetz (Art 4, Abs. 3) legt die Grundlagen für die Anerkennung im KDV-Verfahren fest: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden".

    Übersetzt heißt das:

    1. Du darfst sehr wohl zum Kriegsdienst gezwungen werden, nämlich zum Kriegsdienst ohne Waffe (heute: Zivildienst)
    2. Du darfst sehr wohl auch zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden, wenn es keine Gewissensgründe gibt
    Für die Gewissensbegründung heißt das
    1. Es zählen keine politischen, gesundheitliche, private oder situationsgebundene Gründe. Diese Gründe können gern im Antrag angeführt werden, aber im Mittelpunkt sollte stehen, daß Du aus Gewissensgründen verweigerst und sich diese verfestigt haben; religiöse und ethisch- humanitäre Motive sind zur Begründung besonders gut geeignet
    2. Der Kriegsdienst kann als solcher nicht verweigert werden, es reicht also nicht aus, zu sagen, daß Du gegen den Kriegsdienst bist. Wiederum im Mittelpunkt sollte stehen, warum Du den Kriegsdienst an der Waffe nicht ableisten kannst (d.h. niemanden töten oder verletzen willst)

    Achtung

    Anmerkungen

    Die Anerkennungsrate im KDV-Verfahren ist sehr hoch (über 90%). Die meisten Ablehnungen gibt es, weil Leute vergessen, alle Unterlagen (d.h. Führungszeugnis, Lebenslauf und Gewissensbegründung) einzureichen bzw. weil sie die Regeln für die Gewissensbegründung nicht beachten.
    Wenn Du aber die Hinweise der Tabelle beachtest, steht Deiner Anerkennung eigentlich nichts mehr im Wege...

    Sollte Dein Antrag doch abgelehnt werden: Du hast die Möglichkeit

    Spezialfälle

    Wenn Du Deinen KDV-Antrag hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Außerdem sollte sich bei der Formulierung der Gewissensbegründung mehr Mühe gegeben werden, da das Bundesamt für den Zivildienst davon ausgeht, daß Gewissengründe so schwerwiegend sind, daß alle ihren Antrag rechtzeitig und richtig stellen. Du müßtest also begründen, warum Zur Antragstellung nach der Einberufung: siehe extra Seite

    Weitere Infos bei anderen Gruppen und Organisationen: siehe unsere Link-Seite