Hast Du bereits den Einberufungsbescheid oder eine Vorbenachrichtigung erhalten, dann hat die Antragstellung leider keine aufschiebende Wirkung. D.h. Du mußt Dich zu dem im Einberufungsbescheid angegebenen Ort und Zeitpunkt bei der Bundeswehr einfinden, ansonsten wirst Du nach drei Tagen wegen „eigenmächtiger Abwesenheit“ oder „Fahnenflucht“ von den Feldjägern gesucht.
Bist Du in der Kaserne, dann informierst Du möglichst bald Deinen
Vorgesetzten und den Kompaniechef, dass Du einen KDV-Antrag gestellt hast
(Kopie/ Abschrift des Antrages, aber nicht der Begründung und des
Lebenslaufs vorlegen). Weiterhin stellst Du gleich noch schriftlich einen
Antrag auf waffenlosen Dienst (und läßt Dir dessen Eingang
schriftlich bestätigen), da Du ja als Kriegsdienstverweigerer nie
mit Waffen in Berührung kommen willst.
Wird dieser Antrag abgelehnt, solltest Du dennoch bei Deiner Entscheidung
bleiben, keine Waffe anzufassen und es empfiehlt sich, die Wehrbeauftragte
und den Petitionsausschuß des Bundestages anzurufen.
Die Bearbeitung Deines KDV-Antrages beim Bundesamt für den Zivildienst
kann einige Wochen und sogar Monate dauern - nur nicht ungeduldig werden!
Bis er entschieden ist, mußt Du - außer der Ausbildung an der
Waffe - theoretisch alles mitmachen, was Dir befohlen wird (z.B.
Uniform anziehen, Haare schneiden lassen).
Praktisch kannst Du aber z.B. das Tragen der Uniform ablehnen, indem
Du darauf verweist, dass diese ein „Teil der Bewaffnung“ ist. Wird Deine
Weigerung allerdings als Befehlsverweigerung aufgefaßt, dann riskierst
Du eine Soldkürzung, Ausgangsverbot, Arrest oder sogar im Extremfall
ein Strafverfahren.
Keinesfalls solltest Du am Gelöbnis oder am Wachdienst teilnehmen.
Als nächstes kannst Du Sonderurlaub beantragen, z.B. für
Behördengänge, zur Kontaktaufnahme mit einer KDV-Beratungsstelle
oder einem Beistand oder um Dir eine Zivildienststelle zu suchen.
Wird der Antrag nicht genehmigt, kannst Du Dich krank melden und beim
Truppenarzt z.B. über Kopfschmerzen klagen.
Leider ist es in der Regel so, dass sich - trotz Antrag auf Entscheidung
nach Aktenlage - der KDV-Antragsteller mündlich vor einem Ausschuß
für Kriegsdienstverweigerung zu seinen Motiven bezüglich
seiner Kriegsdienstverweigerung äußern muß.
Dieser Ausschuß befindet sich für Sachsen in Chemnitz und
genaueres über ihn kannst Du in der Kriegsdienstverweigerungsverordnung
und im Kriegsdienst-verweigerungsneuordnungsgesetz nachlesen (KDVNG
Art.1 ab § 9). Das Wichtigste hier in Kürze: