| Genaue Zahlen über Totalverweigerer gibt es nicht. Auf eine
Kleinen Anfrage im Sommer vergangenen Jahres antwortete die Bundesregierung:
"Es ist nicht bekannt, wie viele Verfahren bisher gegen Wehrpflichtige,
die es ablehnen, sich dem Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
zu unterziehen und die nach der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis
auf Glaubens- oder Gewissensgründe jegliche Dienstausübung verweigern
(sogenannte ’Totalverweigerer’), geführt worden sind. Sie werden wie
alle Soldaten behandelt, die Gehorsamsverweigerung begehen.ln den Statistiken
werden sie deshalb auch nicht gesondert nachgewiesen. Dies hält die
Bundesregierung auch nach wie vor für nicht erforderlich. ” |