Zum Prozeß gegen Folker

Am 8.12. fand er nun statt, der vertagte Prozeß gegen Folker wegen Fahnenflucht gemäS § 16 Absatz 1 des Wehrdienstgesetzes. Erstmal war, genau wie beim letzten Termin, der vorgesehene Geichtssaal viel zu klein für die vielen Interessierten und den einen Hund. Anders jedoch als beim letzten mal mußten diesmal diejenigen, die keinen Sitzplatz hatten, den Saal verlassen. Umziehen in einen größeren Saal ging auch nicht, weil angeblich keiner zur Verfügung stand. Überprüfungen dieses Umstandes durch Hinausgeworfene ergaben jedoch ein anderes Ergebnis. Auf diesen Umstand hingewiesen, gab der vorsitzende Richter zu verstehen, daß ihm die anwesende Öffentlichkeit (22 Leute) genug sei, und daß es ihm ziemlich egal wäre, wieviele noch auf dem Gang stünden. Ziemlich gut fand ich, daß die Leute draußen trotzdem gewartet haben, bis alles vorbei war.
Warum der Richter gewechselt wurde, darüber läßt sich nur spekulieren, aber die Richterin vom letzten mal hatte den Eindruck hinterlassen, mit der Aufgabe überfordert zu sein. Überfordert war der vorsitzende Richter am 8.12. aber überhaupt nicht, er vermittelte eher den Eindruck, mit seinem Urteil längst fertig zu sein. So war er es, der intervenierte, wenn ihm eine Zeugenvernehmung zu weit ging, nicht Staatsanwalt Stemberger, wie wir das eigentlich aus amerikanischen Gerichtsfilmen kennen, in denen der Richter sich alles gelassen anhört und nur über die jeweiligen Einsprüche der Verteidigung bzw. der Anklage entscheidet. Die Zuhörerrölle hatte hier der Staatsanwalt, von ihm habe ich außer dem PIädoyer und einer Ablehnung eines Antrages der Verteidigung, und selbst das nur auf Anfrage des Richters, nichts gehört. Während des gesamten Prozesses hatte ich das Gefühl, der Richter steht hier für die Anklage. Ich könnte mir schon vorstellen, daß ihm ein Mensch, der seine heile Plastikwelt nicht anerkennt, der einfach nicht mitspielt, und der ihm als Arm der Macht keine Achtung entgegenbringt, dessen Freunde und Freundinnen den Saal erst verlassen, als er losgeht, um den Wachtmeister zu holen, um räumen zu lassen; daß ihm so ein Mensch von vorne herein gegen den Strich geht. Daß er mit seinem Urteil über solche Menschen viel schneller fertig ist, als bei Dieben, Räubern, Mördern, die sich eigentlich nicht wirklich gegen seine Welt stellen, die ihm nicht seinen Spielzeugtraum von einer funktionierenden, strafenden, helfenden Justiz zerstören wollen, die sich eventuell ihrer Schuld sogar bewußt sind, und das, was sie taten, bereuen. In extremem Maße hatte ich den Eindruck, daß hier Menschen über uns   urteilen, die nicht den geringsten Schimmer davon haben, worum es uns geht, die tatsächlich und ganz privat darüber empört sind, wenn sich Andere nicht an die Regeln halten,  die Menschen wie sie für Menschen wie sie gemacht haben, und die sie für naturgegeben halten. Das fing bei der Gerichtsschreiberin, mit ihrem absolut unangenehmen Make Up an, und ging über den Staatsanwalt, den braven Bürger, der Zeuge spielen mußte, bis hin zu den anwesenden JurastudentInnen, die anschließend noch eifrig mit dem Richter plauderten, und die im Gerichtssaal der Öffentlichkeit die Plätze wegnahmen. Sämtliche Bemühungen des Anwalts waren sinnlos, weil die Sache klar war, Folker hatte schon mal ausgesagt, er habe den Einberufungsbescheid erhalten. Er ist einfach ein Verbrecher. Bei diesem Prozeß ist mir ziemlich klar geworden, wie absurd es ist, mit den Mittel des „modernen Rechtsstaates“ Dinge durchzubringen, die wir richtig finden. Für ihn, „den Staat“, d.h. natürlich für die Menschen, die sich selbst als Teil des Staates verstehen, sind Menschen, die sich ausklinken, nicht zu verstehen, sie werden immer schuldig sein, weil sie einfach die Grundlage, auf der diese Welt gebaut ist, anzweifeln, und das ist auch ihr Verbrechen, nicht die Fahnenflucht, nicht die Schaufensterscheibe und nicht die ausgebrannte Luxuskarosse.
Rausgekommen sind übrigens 6 Monate Knast, die aber zur Bewährung (2 Jahre) ausgesetzt wurden. Außerdem müssen als Bewährungsauflage 2000,- DM gezahlt werden, bei deren Aufbringung wir alle, ohne Verantwortung übernehmen zu müssen, unsere Solidarität mit dem Tun von Folker unter Beweis stellen können. Am Tag zuvor gab es am gleichen Gericht einen Prozeß gegen einen anderen Totalverweigerer. Das Urteil was dasselbe. Folker kann nun jederzeit einen neuen Einberufungsbefehl erhalten.
erschienen in: Klarofix 1/1994