Zum Prozeß gegen Folker
Am 8.12. fand er nun statt, der vertagte Prozeß gegen Folker wegen
Fahnenflucht gemäS § 16 Absatz 1 des Wehrdienstgesetzes. Erstmal
war, genau wie beim letzten Termin, der vorgesehene Geichtssaal viel zu
klein für die vielen Interessierten und den einen Hund. Anders jedoch
als beim letzten mal mußten diesmal diejenigen, die keinen Sitzplatz
hatten, den Saal verlassen. Umziehen in einen größeren Saal
ging auch nicht, weil angeblich keiner zur Verfügung stand. Überprüfungen
dieses Umstandes durch Hinausgeworfene ergaben jedoch ein anderes Ergebnis.
Auf diesen Umstand hingewiesen, gab der vorsitzende Richter zu verstehen,
daß ihm die anwesende Öffentlichkeit (22 Leute) genug sei, und
daß es ihm ziemlich egal wäre, wieviele noch auf dem Gang stünden.
Ziemlich gut fand ich, daß die Leute draußen trotzdem gewartet
haben, bis alles vorbei war.
Warum der Richter gewechselt wurde, darüber läßt sich
nur spekulieren, aber die Richterin vom letzten mal hatte den Eindruck
hinterlassen, mit der Aufgabe überfordert zu sein. Überfordert
war der vorsitzende Richter am 8.12. aber überhaupt nicht, er vermittelte
eher den Eindruck, mit seinem Urteil längst fertig zu sein. So war
er es, der intervenierte, wenn ihm eine Zeugenvernehmung zu weit ging,
nicht Staatsanwalt Stemberger, wie wir das eigentlich aus amerikanischen
Gerichtsfilmen kennen, in denen der Richter sich alles gelassen anhört
und nur über die jeweiligen Einsprüche der Verteidigung bzw.
der Anklage entscheidet. Die Zuhörerrölle hatte hier der Staatsanwalt,
von ihm habe ich außer dem PIädoyer und einer Ablehnung eines
Antrages der Verteidigung, und selbst das nur auf Anfrage des Richters,
nichts gehört. Während des gesamten Prozesses hatte ich das Gefühl,
der Richter steht hier für die Anklage. Ich könnte mir schon
vorstellen, daß ihm ein Mensch, der seine heile Plastikwelt nicht
anerkennt, der einfach nicht mitspielt, und der ihm als Arm der Macht keine
Achtung entgegenbringt, dessen Freunde und Freundinnen den Saal erst verlassen,
als er losgeht, um den Wachtmeister zu holen, um räumen zu lassen;
daß ihm so ein Mensch von vorne herein gegen den Strich geht. Daß
er mit seinem Urteil über solche Menschen viel schneller fertig ist,
als bei Dieben, Räubern, Mördern, die sich eigentlich nicht wirklich
gegen seine Welt stellen, die ihm nicht seinen Spielzeugtraum von einer
funktionierenden, strafenden, helfenden Justiz zerstören wollen, die
sich eventuell ihrer Schuld sogar bewußt sind, und das, was sie taten,
bereuen. In extremem Maße hatte ich den Eindruck, daß hier
Menschen über uns urteilen, die nicht den geringsten Schimmer
davon haben, worum es uns geht, die tatsächlich und ganz privat darüber
empört sind, wenn sich Andere nicht an die Regeln halten, die
Menschen wie sie für Menschen wie sie gemacht haben, und die sie für
naturgegeben halten. Das fing bei der Gerichtsschreiberin, mit ihrem absolut
unangenehmen Make Up an, und ging über den Staatsanwalt, den braven
Bürger, der Zeuge spielen mußte, bis hin zu den anwesenden JurastudentInnen,
die anschließend noch eifrig mit dem Richter plauderten, und die
im Gerichtssaal der Öffentlichkeit die Plätze wegnahmen. Sämtliche
Bemühungen des Anwalts waren sinnlos, weil die Sache klar war, Folker
hatte schon mal ausgesagt, er habe den Einberufungsbescheid erhalten. Er
ist einfach ein Verbrecher. Bei diesem Prozeß ist mir ziemlich klar
geworden, wie absurd es ist, mit den Mittel des „modernen Rechtsstaates“
Dinge durchzubringen, die wir richtig finden. Für ihn, „den Staat“,
d.h. natürlich für die Menschen, die sich selbst als Teil des
Staates verstehen, sind Menschen, die sich ausklinken, nicht zu verstehen,
sie werden immer schuldig sein, weil sie einfach die Grundlage, auf der
diese Welt gebaut ist, anzweifeln, und das ist auch ihr Verbrechen, nicht
die Fahnenflucht, nicht die Schaufensterscheibe und nicht die ausgebrannte
Luxuskarosse.
Rausgekommen sind übrigens 6 Monate Knast, die aber zur Bewährung
(2 Jahre) ausgesetzt wurden. Außerdem müssen als Bewährungsauflage
2000,- DM gezahlt werden, bei deren Aufbringung wir alle, ohne Verantwortung
übernehmen zu müssen, unsere Solidarität mit dem Tun von
Folker unter Beweis stellen können. Am Tag zuvor gab es am gleichen
Gericht einen Prozeß gegen einen anderen Totalverweigerer. Das Urteil
was dasselbe. Folker kann nun jederzeit einen neuen Einberufungsbefehl
erhalten.
erschienen in: Klarofix 1/1994