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NO CONTROL - ÜBERWACHUNG ÜBERWINDEN |
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Gründungsaufruf
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Kampagne zur Abschaffung der Pass- und Meldepflicht
Ihre Dokumente bitte: In einem Land, das seine Bewohnerinnen und Bewohner bei Strafe zwingt, stets Ausweispapiere bei sich zu tragen, das gleichzeitig seine Staatsorgane berechtigt, jederzeit jede und jeden anzuhalten und diese Papiere sehen zu wollen, melden sich Behörden zu Wort, das würde ihnen alles nicht genügen.
Es ist jedoch schon lange genug! Deutsche Gesetze verpflichten alle EinwohnerInnen unter Androhung von Geldstrafen, ihren Wohnort und weitere persönliche Daten bei Einwohnermeldeämtern zu registrieren. Nicht nur in diesen, sondern auch den Sozial-, Ausländer-, Arbeits-, oder Finanzämtern findet eine weitreichende Erfassung aller Menschen statt. Die dort angehäuften Datenmengen werden nicht nur rege zwischen den einzelnen Verwaltungsbehörden getauscht, sondern stehen zur freien Verfügung aller Polizei- und Geheimdienststellen. Welche Daten über die oder den EinzelneN gespeichert sind, und an wen sie weitergeben werden, werden die Betroffenen in der Regel nie erfahren. In Fällen wie dem Ausländerzentralregister ist sogar bereits eine Totalerfassung vorhanden, bei der auch biometrische Daten von AusländerInnen in einer Zentraldatei gespeichert sind.
Die Absichten hinter diesen Zuständen sind klar. Es geht um die Verwaltung von Menschen, es geht um die Sicherstellung des staatlichen Zugriffs auf alle, und im Falle von AusländerInnen geht es auch um die formelle Zementierung einer gesellschaftlichen Ausgrenzung. Darüber hinaus befestigen Instrumente wie die Meldepflicht und die Pflicht, sich gegenüber UniformträgerInnen ausweisen zu müssen, eine autoritätshörige Einstellung gegenüber dem Staat. Arbeits- und Sozialämter sehen zusätzlich ihre Aufgabe ganz offensichtlich darin, die von ihnen erfaßten Menschen zu zwingen, sich zur ökonomischen Verwertung bereit zu halten.
Nun ist die Pass- und Meldepflicht zwar ein deutsches Ungetüm mit preußischen Wurzeln, mit ihrem Untertanengeist ordnet sie sich jedoch perfekt in die moderne Überwachungsgesellschaft ein, die auch außerhalb staatlicher Organisationen letztlich alle Bereiche des Lebens mehr und mehr durchdringt. Und diese Überwachungsgesellschaft wiederum ist ein Phänomen, welches in nahezu allen Nationalstaaten zu beobachten ist. Trotzdem hat gerade in Deutschland die schauerliche Mischung aus Hörigkeit gegenüber staatlicher Autorität und perfektionistischer Totalerfassung in einem bürokratischen Apparat zu beispiellosen Menschheitsverbrechen geführt. So ermöglichte die Registrierung der Bevölkerung mitsamt der Religionszugehörigkeit den Nazideutschen, in einem barbarischen Verwaltungsakt beinahe die gesamte jüdische Bevölkerung zu vernichten.
Das ist nicht die Situation von heute. Aber es ist blauäugig, sich auf den vermeintlichen Rechtstaat in Form von Datenschutzgesetzen zu berufen. Selbst wenn die "informationelle Selbstbestimmung" dort ausreichend geschützt wäre, selbst wenn dort wirkliche Sanktionsmöglichkeiten festgeschrieben wären, selbst wenn die Datenschutzbeauftragten diese dann einsetzen würden, selbst dann würden die Landeskriminalämter sich weiter einen Dreck darum scheren und sammeln, auswerten und weitergeben, was ihren Vorstellungen entspricht. Ganz im Gegenteil beschweren sich die Strafverfolgungsbehörden ohne Unterlaß, nicht genügend Befugnisse zu haben und bekommen diese, zuletzt mit den "Anti-Terror-Paketen", auch immer wieder zugestanden. Begründet werden diese Verschärfungen meist mit dem vermeintlichen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Nur daß dieses wunderlicherweise von Jahr zu Jahr wächst, ungeachtet permanent sinkender Kriminalitätsraten. Es reicht. Und zwar, wie gesagt, schon lange.
Wir finden, es ist Zeit, diesen Zuständen etwas entgegenzusetzen. Es ist Zeit, den öffentlichen Diskurs über Sicherheit hin zu einem grundsätzlichen Mißtrauen gegenüber staatlichen Institutionen zu verschieben, letztendlich hin zu einer Ablehnung jeglicher staatlicher Autorität. Die Abschaffung der Pass- und Meldepflicht ist dabei Minimal- und Maximalforderung. Minimal, weil sowas einfach abgeschafft gehört, und maximal, weil das sicher nicht übermorgen erreicht sein wird.
Wir rufen hiermit auf, mit dieser Forderung an die breitestmögliche Öffentlichkeit zu gehen. Wir rufen auf, sich unter dieser Forderung zusammenzuschließen zur Kampagne für die Abschaffung der Melde- und Passpflicht. Wir rufen auf, sowohl bundesweit als auch in einzelnen Ländern, Regionen und Städten öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zu starten. No Control!
Die Wirksamkeit der Kampagne ist abhängig von der Anzahl und der Aktivität aller beteiligten Gruppen und Einzelpersonen. Um das Ganze koordinieren zu können und vor allem, um die Diskussion über die weitere Ausrichtung der Kampagne und konkrete Aktionen führen zu können, gibt es Kontaktadressen. Antworten bitte an:

Nach dem Eintreffen der ersten Antworten wird eine Mailingliste eingerichtet werden, in der dann alles weiteres geklärt werden kann, zum Beispiel auch, ob es ein großes Treffen geben sollte, wie die Kampagne an die Öffentlichkeit gehen wird, ob es gemeinsame oder dezentrale Aktivitäten geben soll (oder beides) etc...Bis bald!
Komissarische coNtrOl-Gründungsgruppe,
Leipzig 16.08.02
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Anti - Terror - Pakete [Die Änderungen nach dem 11.09.2001]
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Nach dem 11.09.2001 gab es Forderungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene nach schnellen Reaktionen der Gesetzgeber und Sicherheitsbehörden, um etwaigen Terroranschlägen schnell und effizient entgegenzutreten. Dies war der Zeitpunkt die, alten Wunschzettel der Regierung aus der Schublade zu holen, die in Form zweier Sicherheitspakete als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die Anschläge ausgegeben wurden. Vergessen waren sämtliche bis dahin bestehenden Gesetze und Befugnisse, die allein schon äußerst weitreichend sind, wie z.B. der große Lauschangriff, Telefonüberwachung, Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten, die verdachtsunabhängige Schleier- und Rasterfahndung, das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und das soeben noch diskutierte DNA-Identitätsfeststellungsgesetz. Bei Ausschöpfung dieser, zum Teil bereits in den 70er Jahren geschaffenen, Anti-Terror-Regelungen war ein Handlungsbedarf für neuerliche Regelungen nicht gegeben. Dennoch hat sich der Schrei nach mehr Sicherheit in umfassenden Befugniserweiterungen manifestiert:
1. VERSCHÄRFUNG DES AUSLÄNDER- UND ASYLRECHTS
AusländerInnen sollen künftig einem noch rigideren Überwachungsregime unterworfen werden, das sie ohne konkreten Anlass in Ermittlungen der Geheimdienste und der Polizei einbezieht. Dabei erfolgt eine Vorratsdatenverarbeitung, die die Betroffenen existenziellen Beeinträchtigungen aussetzen kann: von der Verweigerung der Visa-Erteilung und der Einreise über einschneidende polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen und den Verlust des Arbeitsplatzes hin bis zum Risiko der Abschiebung und Ausweisung und der politischen Verfolgung durch den Heimatstaat.
Angestrebt wird eine noch intensivere Kontrolle von MigrantInnen und erleichterte Abschiebungen, z.B. bei Verschweigen früherer Aufenthalte, auch eine Abschiebung bei politischer Verfolgung soll möglich sein. Zudem können alle Asyl- und Ausländerbehörden von sich aus Daten an die Verfassungsschutzämter weitergeben, ohne dass eine Weitergabe dieser Daten an die Verfolgerstaaten ausgeschlossen wäre.
Das Religionsprivileg im Vereinsgesetz soll abgeschafft werden, so dass die Überwachung von verdächtigen Vereinen erleichtert wird und so genannte Ausländervereine leichter verboten werden können, wenn sie öffentlichen deutschen Interessen entgegenstehen.
In Ausländerausweisen sollen biometrische Merkmale auf der Basis einer Rechtsverordnung (für sie gelten Pass- und Personalausweisgesetz nicht) aufgenommen werden.
Es wird eine Sprachanalyse eingeführt aufgrund derer Sprachdatenbestände zur Herkunftsbestimmung aufgebaut werden, die der Polizei zur Sprecheridentifikation dienen können.
Die Vorratsdatenspeicherung von Fingerabdrücken, die bisher "nur" bei Flüchtlingen praktiziert wurde, wird auf weitere Ausländergruppen ausgeweitet und dem unbeschränkten Zugriff für polizeiliche Spurenabgleiche beim BKA zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten von Visa-Antragstellern werden mit denen der Sicherheitsbehörden abgeglichen und dort unter Umständen auch dauerhaft gespeichert, wenn bestimmte "Gruppenmerkmale", wie z.B. Staatsangehörigkeit, vorliegen.
Geheimdienste erhalten ungehinderten Zugriff auf sämtliche Daten des AZR, so dass sämtliche Ausländer in das Blickfeld der Verfassungsschutzämter geraten.
Das Anti-Terror-Instrumentarium soll auf ausländische Vereinigungen ausgeweitet werden. Aus diesem Grunde wurde § 129 b StGB eingeführt. Bis jetzt wurde im Zusammenhang mit den §§129, 129a StGB verlangt, dass im Falle von ausländischen kriminellen bzw. terroristischen Vereinigungen zumindest eine Teilorganisation in der BRD ihren Sitz haben müsse, wenn deren Mitglieder hier strafrechtlich belangt werden sollen. Lag dies nicht vor, konnten die Mitglieder nur nach anderen Straftatbeständen, die jedoch konkret nachzuweisen waren, verfolgt werden. Von der neuen Regelung sind nun vor allem Gruppen und Organisationen betroffen, die in ihren Heimatländern aktiv sind und zum Teil auch bewaffnet kämpfen. Die Mitgliedschaft in einigen dieser Gruppen, die dort staatlich verfolgt werden, ist ein anerkannter Asylgrund in der Bundesrepublik, der nun zu einer Abschiebung in die Heimatländer führen kann!
2. TELEFONÜBERWACHUNG
Angestrebt wird eine lückenlose Überwachung der Telekommunikation, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Dies soll durch den so genannten IMSI-Catcher geschehen. Dieser erfasst alle Handys in Funkreichweite, ermittelt deren Karten- und Gerätenummer und ermöglicht so die Identifizierung der benutzten Handys. Hierbei kann nicht differenziert werden, ob es sich um Straftäter handelt oder nicht. Über die ermittelten Standortdaten lässt sich auch ein so genanntes Bewegungsprofil erstellen.
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung werden jedoch noch weitere schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis vorgenommen. So erhalten die Strafverfolgungsbehörden auch Auskunft über schon länger zurückliegende Telekommunikationsverbindungsdaten. Außerdem werden ihnen unabhängig davon ob telefoniert wird oder nicht die Standortdaten der Mobiltelefone übermittelt. Der Einsatz des IMSI-Catchers ist bei allen Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig, darunter fällt auch wiederholter Diebstahl und ähnliche geringfügige Delikte im Wiederholungsfall. Auch im Verfahren gegen unbekannt soll eine Abfrage von allen Verbindungsdaten zulässig sein, auch wenn keine Kriterien oder Raster vorliegen, um die gesuchte Person einzugrenzen. Dadurch kommt es zu einer Speicherung völlig unstrukturierter Informationen, was überdies das Fernmeldegeheimnis unbeteiligter Dritter verletzt. Darüber hinaus ist während des Einsatzes der IMSI-Catcher die Funkverbindung gestört, so dass in dieser Zeit keine Anrufe von den erfassten Handys abgehen können und auch Notrufe nicht möglich sind.
Auch e-mails, sms und Telefonate über Festnetz sollen künftig leichter zu überwachen sein. Die gewonnenen Verbindungsdaten, also auch die Standortkennungen werden durch die Netzbetreiber an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Zoll, BKA) aber auch an den Verfassungsschutz übermittelt.
3. BKA
Zwar wurde die Schaffung einer Initiativermittlungskompetenz des BKA, d.h. die Möglichkeit zu Ermittlungen ohne strafprozessualen Anfangsverdacht abgelehnt, es erhält aber nun die Zentralstellenkompetenz, so dass das BKA Zugriff auf alle Datenbanken hat, ohne die Landespolizeien einzuschalten.
Zudem wurde ihm bundesweit die Strafverfolgung bei (auch geringfügiger) Computerkriminalität übertragen. Kreditinstitute, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleister, Sozialversicherungen, Ausländerbehörden werden verpflichtet dem BKA Auskunft über alle Daten, die sie haben, zu geben. Diese sollen für die Rasterfahndung genutzt werden und können bis zu 15 Jahren gespeichert werden. Diese Informationen sollen nicht nur an das BKA, sondern auch an den Militärischen Abschirmdienst und den Verfassungsschutz weitergegeben werden. Weiterhin erhält der Verfassungsschutz unbeschränkten Zugriff auf Polizeidatenbank INPOL und das BKA präventive Befugnisse, die bisher ausschließlich dem VS vorbehalten waren.
Damit wird das Prinzip der Trennung von Polizei und Geheimdienst, welches verfassungsrechtlich geregelt wurde, um eine unkontrollierbare Machtkon-zentration von Nachrichtendienst und Vollzugsdienst, wie der GeStaPo keinen Boden zu geben, praktisch ausgehebelt.
4. RASTERFAHNDUNG
In nahezu allen Bundesländern wurden inzwischen Rasterfahndungen durchgeführt, um so genannte Schläfer ausfindig zu machen. Dabei geht es nicht um die Suche nach Straftätern wegen bereits begangener Straftaten, sondern um eine präventive Maßnahme nach den Polizeigesetzen, mit der künftige terroristische Gewaltverbrechen verhindert werden sollen. Diese Maßnahme sei erforderlich "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Be-stand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" bestätigten die meisten richterlichen Anordnungen. Die Gefahr drohe "in Form von terroristischen Gewaltakten extremistischer islamistischer Gruppierungen", obwohl laut Schily die Polizei- und Geheimdienstbehörden immer wieder betonen, dass es keine Anhaltspunkte für Anschläge in der Bundesrepublik gäbe. Da jedoch neuerdings die Definition des Terrorismusbegriffs dem Bundesjustizministerium obliegt, sind Terroristen nunmehr an jeder Ecke denkbar.
Und so werden bei der Rasterfahndung nach einem vom BKA ermittelten Täterprofil der drei Selbstmordattentäter aus Hamburg vorrangig gesucht:
männliche Studenten und Ex-Studenten,
zwischen 18 und 40 Jahren,
mit (vermutlich) islamischer Religionszugehörigkeit,
die aus (zwischen 15 und 30) islamischen Staaten stammen,
einen legalen Aufenthaltsstatus haben,
eventuell technisch-naturwissenschaftliche Fächer studier(t)en,
finanziell unabhängig,
reisefreudig
und bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Die präventive Suche nach sich unverdächtig verhaltenden potenziellen Tätern mit einem solchen geradezu absurden "Schläfer-Täterprofil" läuft zwangsläufig auf ein Durchrastern ganzer Lebensbereiche nach groben Kriterien hinaus. Um an die personenbezogenen Daten der gesuchten Personen zu gelangen, werden sämtliche öffentliche und private Stellen verpflichtet, ihre Datenbestände die dem Suchraster entsprechen, an die Polizeibehörden herauszugeben. Dies hat nicht zuletzt dazu geführt, dass die Einwohnermeldeämter in Ermangelung eines solchen Vorrasters die Daten sämtlicher Einwohner an die Polizei weitergaben. Und alle, die dann nach der Durchforstung dieser Daten durch die Polizei im Raster hängen bleiben, gelten von nun an als qualifiziert verdächtig, obwohl gegen sie absolut nichts vorliegt. Diese Personen werden dann gezielt von Polizei oder Verfassungsschutz überprüft, was angesichts der Datenflut zwar kaum zu bewältigen sein dürfte, aber dennoch müssen die Betroffenen damit rechnen, das ihr Privatleben völlig ausgespäht werden wird, was zunächst persönliche Befragungen sein können, aber auch Fragen der Ermittler an Arbeitgeber, Nachbarn, Freunde...und weitere verdeckte Ermittlungen, wie Observationen, Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc. können dem natürlich auch auf dem Fuße folgen.
5. BGS
Es gibt weitere Kontrollverschärfungen an den Grenzen: die 30 km-Zone auf dem Festland wird auf 50 km und auf 80 km an den Küsten ausgedehnt. Weiterhin werden verstärkt verdachtsunabhängige Identitätskontrollen stattfinden, bei denen jetzt die Pflicht besteht, Ausweispapiere auszuhändigen.
Bewaffnete Bedienstete des BGS werden als Sicherheitsflugbegleiter (Sky-Marshalls) an Bord ziviler Verkehrsflugzeuge eingesetzt.
6. SONSTIGE MAßNAHMEN
Weiterhin werden besonders gefährdete Objekte, z.B. amerikanische, jüdische und israelische Einrichtungen, nunmehr dauerhaft durch die Polizei geschützt.
Die Bestimmungen zu Sicherheitsüberprüfungen zum "personeller Sabotageschutz" werden ausgeweitet. So werden alle Personen, die in "lebens- oder verteidigungswichtigen" Einrichtungen, d.h. bei der Energieversorgung, der Telekommunikation, der Bahn, der Post, in Krankenhäusern, Banken und sogar beim Rundfunk arbeiten, einer Sicherheitsüberprüfung unterworfen. Dazu werden sämtliche Erkenntnisse des VS, des BZR, aber auch Anfragen an BKA, Grenzschutz und Nachrichtendienste des Bundes verwendet.
Zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche wird eine zentrale Datei bei dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen eingerichtet. Dabei werden Informationen über sämtliche in Deutschland geführten Konten, Wertpapierdepots und Geldbewegungen gespeichert und überprüft, womit das Bankgeheimnis durch umfassende staatliche Kontrolle abgelöst wird. Das eigentliche Problem der Geldwäsche wird dadurch jedoch nicht gelöst, da aus den gewonnen Informationen natürlich nicht ersichtlich ist, ob das Geld aus einer Straftat stammt oder nicht. Dies ist aber Voraussetzung für eine Verfolgung durch die Ermittlungsbehörden.
Die Kronzeugenregelung, welche gerade aus triftigen Gründen abgeschafft wurde, wurde im Zuge der angeblichen Terrorismusbekämpfung wieder angeschafft.
7. BIOMETRISCHE MERKMALE
Vorgebliches Ziel der Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Pass und/oder Personalausweis ist die Verbesserung der Fälschungssicherheit von Dokumenten und die zweifelsfreie Identifizierung von Personen.
Welche Daten letztendlich unsere Ausweispapiere schmücken, ob Fingerabdruck, Handgeometrie, Gesichtsgeometrie oder DNA-Analyse ist noch in Diskussion. Auf jeden Fall kommt es zu einer biometrischen Totalerfassung der Bevölkerung, was dazu führt, dass Spuren, die an einem Tatort gefunden werden dann elektronisch mit biometrischen Daten der gesamten Bevölkerung abgeglichen werden können. Daraus folgt wiederum eine Beweislastumkehr: aus der Unschuldsvermutung wird dann die Vermutung, dass der Verursacher der Spuren automatisch der Täter ist. Wenn sich der Gesetzgeber für die Speicherung der DNA-Analysen entscheidet, sind weitere Erkenntnisse über besondere Merkmale der Betroffenen, die nicht zur Identifizierung notwendig sind, möglich. Dazu wurde zunächst das Passgesetz und das Personalausweisge-setz geändert, da dort explizit geregelt war, dass in Ausweispapiere keine biometrischen Merkmale gehören. Nun sind sie doch ausdrücklich gestattet.
Übersehen wurde bei diesen Bestrebungen allerdings, dass die biometrischen Verfahren äußerst unzuverlässig sind und für den Masseneinsatz rein technisch nicht geeignet, weshalb die Banken von dem Fingerabdrucksystem (Fingerabdruck statt PIN-Nummer) wieder Abstand genommen haben.
8. EUROPA
Es soll ein europäischer Haftbefehl eingeführt werden, so dass die Auslieferung von Verdächtigen in andere EU-Staaten einfacher und unkomplizierter wird, da zur Zeit umständliche diplomatische Verhandlungen nötig sind.
Außerdem sollen die Entscheidungen der nationalen Gerichte werden EU-weit anerkannt werden.
Zudem ist eine gemeinsame Definition des erweiterten Terrorismusbegriffs angenommen worden. Falls bestimmte Vergehen "absichtlich durch eine Gruppe* gegen einen Staat oder mehrere Staaten, deren Einrichtungen oder dessen Bevölkerung begangen werden, mit der Absicht, diese einzuschüchtern oder die politischen, ökonomischen oder sozialen Strukturen dieser Länder zu zerstören" werden diese als Terrorismus definiert. Darunter fallen mit einer jeweiligen Mindesthaftstrafe: "Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme, Erpressung, Diebstahl oder Raub; die ungesetzliche Beschädigung von Regierungseinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Infrastrukturen, öffentlichen Plätzen und Eigentum; die Herstellung, der Besitz, der Kauf, Transport oder die Belieferung von Waffen oder Sprengstoffen, das Freisetzen giftiger Substanzen, Brandstiftung, das Verursachen von Explosionen oder Fluten, die Gefährdung von Leuten, Eigentum, Tieren oder der Umwelt; die Beeinträchtigung oder Verhinderung der Wasser- und Stromversorgung sowie anderer wichtiger Ressourcen; Angriffe durch die Verwendung eines Informationssystems; die Drohung, diese Vergehen zu begehen; das Werben, Unterstützen oder die Teilnahme an einer terroristischen Gruppe." Globalisierungskritiker und Gewerkschaften werden durch einen zusätzlichen Artikel von dieser Definition ausgeschlossen, ebenso wird explizit darauf eingegangen, dass Grundrechte, wie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, nicht eingeschränkt werden.
Erweitert wird diese umfangreiche Definition noch durch Artikel 4, wonach auch das "Anstiften, Unterstützen, Begünstigen oder die Teilnahme an einer terroristischen Gruppe" strafbar ist.
Nach dieser Definition kann es durchaus passieren, dass zwei Menschen, die sich mittels Anketten auf Gleisen gegen einen Castortransport wehren, als Terroristen verfolgt werden und die gesamte Bandbreite an repressiven Ermittlungsmethoden, sowie geheimdienstlichen Vorgehen zu spüren bekommen.
Das Mindeststrafmaß soll von fünf auf mindestens sieben Jahre erhöht werden.
* dazu gehören immer mehr als zwei Personen (die sich zu einer bestimmten Zeit zusammenfinden und die gemeinsam Handeln, um terroristische Akte zu begehen) um auszuschließen, dass spontan und zufällig entstandene Gruppierungen (beispielsweise auf gewalttätigen Demonstrationen), die nicht strukturiert und auf Dauer angelegt sind, unter diese Bezeichnung fallen können.
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EUROPA
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Die Einführung der Anti-Terror-Pakete in Deutschland haben zumindest einige Gemüter bewegt und durch die Berichterstattung der Medien war eine gewisse Grundkenntnis davon vorhanden. Wer allerdings wissen möchte, was sich auf diesem Gebiet in der EU abspielt, muss sich oft die Mühe machen, die Informationen zusammensuchen. Schlagzeilen wie Reiseverbote lassen dabei die Hintergründe der Überwachung kaum erahnen.
Datenaustausch und Reiseverbote
Im Juli 2001 stellte die EU fest, der Feind sitze im Inneren, bedrohe die öffentliche Ordnung und übe schwere Verstöße gegen die Sicherheit bei politischen Großereignissen aus.
Deshalb schaffte sie über das Dokument "Schlussfolgerungen zu der Sicherheit der Tagungen des Europäischen Rates und anderer Veranstaltungen von vergleichbarer Tragweite" weitere Mechanismen für eine "operationale Zusammenarbeit" der Polizei und Geheimdienste. Durch Überwachung und Speicherung von Informationen in nationalen Datenbanken sollen Verdächtige und sogenannte potentielle Straftäter identifiziert und dementsprechend Reiseverbote gegen sie ausgestellt werden, dabei genügt bereits der Verdacht, Straftaten begehen zu wollen.
Die ersten Einreiseverbote auf Basis polizeilicher oder geheimdienstlicher Informationen des BKA hat es gegen verdächtigte Hooligans aus Deutschland zur Fußball WM 2000 gegeben. Damit sollte das Bild vom bösen Deutschen im Ausland vermieden werden.
Mit dem Informationssystem SIRENE wird die konsequente präventive Überwachung optimiert. Der Grenzschutz und die Polizeibehörden fordern über dieses Netzwerk Informationen wie Fotos, Fingerabdrücke von Verdächtigen eines Mitgliedslandes ab.
Mit der Einrichtung einer ständigen nationalen Kontaktstelle in den Mitgliedstaaten bzw. der Bereitstellung einer Gruppe von Verbindungsbeamten soll der Einsatz von Beamten der Polizei- oder Nachrichtendienste gewährleistet werden, die in der Lage sind, Personen oder Gruppen zu identifizieren, die eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen können.
So wurde während der Tagung der G8 in Göteborg das Schengener Abkommen, was ein zentrales Element der EU- Einigung ist, außer Kraft gesetzt, um an der Grenze Kontrollen durchzuführen und Einreiseverbote auszusprechen. Längst gängige Praxis ist heute die Speicherung von Verdachtsmomenten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden. Das Weiterreichen von Daten sowie der verbesserten Informationsaustausch. Diese Daten werden von den Abteilungen des Staatsschutzes der Länder hemmungslos miteinander ausgetauscht.
Am Beispiel von Genua lässt sich der länderübergreifende Datenaustausch verdeutlichen. Durch deutsche Behören wurden Datensätze von 191 Personen übermittelt, die im Vorfeld in der zeitlichen und räumlichen Nähe von Antiglobalisierungsveranstaltungen angetroffen wurden. Diese Angaben fanden auch bei Vernehmungen Anwendung, obwohl sie längst hätten gelöscht sein müssen. Aber auch Österreich war nicht zimperlich mit der Übermittlung von Daten an die italienischen Behörden. So wurden Informationen über Gefangene versandt, die gesetzwidrige "Vormerkungen" der österreichischen Polizei enthielten und somit zur Haftverlängerung von Globalisierungsgegnern führte.
Genauso gern nehmen die deutschen Gerichte die gesammelten Daten über sogenannte Störer der öffentlichen Sicherheit zum Anlass, z.B. Atomkraftgegner mit dem Erlass von Vorbeugehaft am Protest zu hindern. Mittlerweile gibt es bereits Pläne für eine europaweite Datenbank für potenzielle Demo-Gewalttäter.
Der im vorangegangenen Text beschriebene Datenaustausch auf europäischer Ebene wird nicht zuletzt mit der Installation und dem Ausbau der Institutionen Eurojust und v.a. Europol forciert. Da sie in diesem Punkt eine zentrale Rolle spielen, sollen die beiden Institutionen und ihre Arbeitsaufgaben kurz skizziert werden.
Europol und Eurojust
Eurojust
Eurojust kann als erste Stufe einer europäischen Staatsanwaltschaft betrachtet werden, jedes Land der EU soll ein Mitglied und einen Stellvertreter dafür entsenden, aus Deutschland soll dieses Amt ein Jurist der Bundesstaatsanwaltschaft übernehmen. Eurojust soll ab 2002 arbeitsfähig sein. Seit Anfang März 2001 ist Pro-Eurojust schon aktiv.
Die Aufgaben von Eurojust umfassen die Zuständigkeit für organisierte Kriminalität, Computerkriminalität, Umweltdelikte, Geldwäsche und Betrugsversuch sowie Delikte, die im Aufgabenbereich von Europol liegen. Eurojust soll als Institution einzelne Staaten um die Aufnahme von Ermittlungen ersuchen können.
Interessant ist Eurojust nicht zuletzt im Zusammenhang mit Europol.
Europol
Die Aufgaben von Europol sind derzeit noch in informellen Tätigkeiten zu suchen, d.h. vor allem im Sammeln und Speichern von Informationen. Weiterhin sollen die Polizeien der einzelnen Länder Unterstützung durch Analysen und Daten von Europol finden, was auch einen besseren Informationsaustausch bedeutet, aber auch Hilfe in der Bekämpfung von Cyberkriminalität.
Seit längerem stehen aber auch die Forderung nach operativen Tätigkeiten von Europol zur Diskussion. Durch diese Forderung und ständige Kompetenzerweiterungen von Europol sahen die EU-Politiker einen Bedarf an juristischer und politischer Kontrolle der Europapolizei. Obwohl Eurojust als solch eine Institution gedacht war, verweisen deren Aufgaben nicht in diese Richtung, eher wird an einen gegenseitigen Austausch von Informationen gedacht und an Ermittlungen von Eurojust auf Grund von Europol-Analysen. Nicht gedacht wurden bei den Formulierungen an Datenschutzrechte sowie Rechten von Beschuldigten und Verteidigung.
Europol ist seit dem 1. Juli 1999 als Polizeieinheit innerhalb der EU tätig. Die informellen Tätigkeiten von Europol spiegeln sich in deren Computersystem wieder, welches aus drei Untersystemen besteht: 1. Das zentrale Informationssystem: in diesem werden die Daten von Verdächtigen gespeichert ebenso wie von Personen, die künftig(!) eventuell(!) ein Verbrechen begehen könnten. 2. Die Arbeitsdateien: diese dienen v.a. der Analyse, gespeichert werden ausführliche Informationen von Menschen, möglichen Zeugen und Opfern, Kontaktpersonen, Verbündeten sowie Informanten. 3. Das Indexsystem soll schließlich Auskunft geben, ob eine bestimmte Information gespeichert ist. Das Computersystem "Europolis", das Anfang 2002 einsatzbereit sein soll, soll bis 2003 mit allen Sprachen der EU arbeiten und somit helfen, Sprachbarrieren zu überwinden.
Hinzukommt, dass der Rat der Innen- und Justizminister der EU Europol im März 2000 dazu ermächtigte, auch mit nichteuropäischen Ländern und Institutionen Verhandlungen über einen Datenaustausch zu führen, dies betrifft neben Interpol auch Länder wie die Türkei, Russland, die USA, Bolivien, Kolumbien u.a. Auch das Schengen-System wird eine zentrale Rolle spielen.
Im Zusammenhang mit den Protesten von Göteborg diskutierte der Rat der Innen- und Justizminister der EU im Juli 2001 (also noch vor Genua) über Möglichkeiten der Absicherung solcher Veranstaltungen, sie einigten sich darauf, dass die nationalen Datenbanken durch Überwachung und Speicherung von Informationen zur Identifikation auch potentieller Randalierer gefüllt und Reiseverbote ausgesprochen werden sollen. Europol wurde in dieser Beziehung ausdrücklich erwähnt, insbesondere was die Speicherung und den Austausch von Daten betrifft, aufgeführt wurde das Schengen-Informations-System (SIS).
In Verbindung mit dem "Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus" wurde von den Justiz- und Innenministerrat der EU der Umbau der Europolzentrale beschlossen. Demnach ist eine Schnittstelle zwischen nationalen Geheimdiensten und PolizeispezialistInnen durch eine Anti-Terror-Arbeitsgruppe geplant, die Mitarbeit der Geheimdienste soll auf 6 Monate festgelegt worden sein. Auch die USA, die die "Rahmenentscheidung zur Terrorismusbekämpfung" und den "Haftbefehl" befürworteten, sollen sowohl bei Eurojust als auch bei dieser Anti-Terror-Einheit von Europol beteiligt werden.
Doch auch hier scheinen die Befugnisse noch lange nicht an ihre Grenzen zu stoßen, so sollen unter der Leitung von Europol sogenannte Ermittlungsteams installiert werden. Deren Ermächtigungen sollen wie schon oft gefordert, auch operative Tätigkeiten umfassen. Das Begehren nach Aufgaben von Strafverfolgungsbehörden geht dabei einher mit dem Verlangen, gleichzeitig z.B. Überwachungstätigkeiten durchführen zu können, oder auch Akteneinsicht zu erhalten.
Auch Deutschland ist wesentlich am Aufbau und der Erweiterung der Befugnisse von Europol beteiligt. Die ständigen Kompetenzerweiterungen, die Europol erhalten soll, stehen dabei im konträren Verhältnis zum Recht des Einzelnen. Nicht nur das Datenschutzinteressen kaum Beachtung finden, der springende Punkt ist, dass dieser ebenso wie die gesamte Institution Europol keinerlei parlamentarischer (oder sonstiger) Kontrolle unterliegt. Ein verselbständigter Apparat, der zwar ebenso wie z.B. auch das BKA Zugriff auf alle möglichen Daten hat, aber im Gegensatz zu diesem nur sich selbst kontrolliert. Auch wenn es für eine(n) Einzelne(n) nicht immer wirklich nachvollziehbar und transparent ist, was und wie die deutschen Behörden in ihrer Tätigkeit ermitteln, so steht zumindest noch der zweifelhafte Weg, über die Gerichte Rechte einklagen zu können. Nicht einmal das ist bei Europol derzeit jedoch möglich.
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Pass- und Meldepflicht in D.
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Gesetzliche Regelungen
Rückblick
Das Melderecht hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1817 diente das Meldewesen in Preußen, aber auch anderen deutschen Ländern der polizeilichen Aufsicht, allerdings vorerst nur über Fremde und Reisende in Gasthöfen. Im Laufe des vorigen Jahrhunderts entwickelte es sich zu einem polizeilichen Instrumentarium mit dem Zweck, einen lückenlosen Nachweis über den Aufenthalt aller BürgerInnen sicherzustellen. In der Folge wurde es zu einem Einwohnerinformationssystem, das nebenbei auch ganz anderen (Verwaltungs)aufgaben dient.
1938 gab es mit der Reichsmeldeordnung das erste einheitliche Meldewesen, das vorrangig nationalsozialistischen Interessen diente, indem es die Erfassung nahezu aller jüdischen EinwohnerInnen und damit deren systematische Verfolgung ermöglichte. Abgesehen von einer "Bereinigung" in den 50er Jahren hat sich der Umfang der Meldepflichten bis heute nicht wesentlich geändert.
Aktuell
Das Meldewesen ist in ziemlich vielen Gesetzen normiert. Bundesweit gibt es seit 1980 ein Melderechtsrahmengesetz, d.h. die einzelnen Melderegelungen sind bis auf das Passrecht den Ländern überlassen. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich sämtlich auf Sachseen, dürften sich aber von den Regelungen der anderen Länder nicht wesentlich unterscheiden.
Das Meldegesetz Sachsens ist darauf ausgerichtet, die lückenlose Erfassung der BürgerInnen zu garantieren, d.h. die Meldebehörden, also die Gemeinden in Form der Einwohnermeldeämter, streben an, zu jedem Zeitpunkt den Überblick darüber zu behalten, wer sich wann wo aufhält.
So ist jedeR verpflichtet, den Einzug in eine neue Wohnung bzw. den Auszug aus einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen zu melden. Zieht man aus, ohne eine neue Wohnung zu beziehen, muss man trotzdem den vorübergehenden Verbleib angeben. Erfasst werden nicht nur die eigentlichen Wohnungen, sondern auch Haupt- und Nebenwohnsitze, übrigens auch Bauwägen usw., sofern man darin wohnt. Jede Änderung muss man der Behörde mitteilen, die auch die entsprechenden Nachweise verlangen kann.
Jeder Mensch, der anderen eine Wohnung überlässt, ist verpflichtet, der Behörde Auskunft darüber zu geben, wer bei ihm wohnt, oder auch wer irgendwann früher mal bei ihm gewohnt hat. Letztlich haben sogar die Betreiber von Hotels, Zeltplätzen, anderer Herbergen, Krankenhäuser usw. die gesetzliche Pflicht, über die bei ihnen untergebrachten Personen Buch zu führen und den Behörden auf deren verlangen Auskunft zu geben.
Es gibt auch Ausnahmen von der Meldepflicht. Zum einen, wenn man gerade im Knast sitzt oder dienstlich untergebracht ist, zum anderen müssen sich nicht melden: Flüchtlinge in Asylbewerberheimen, wenn die Unterbringung nur vorübergehend ist, oder die Angabe einer Nebenwohnung, wenn der Bezug kürzer als ein halbes Jahr dauert.
Wer sich weigert, wird bestraft. Wer sich nämlich auf eine Wohnung anmeldet, ohne sie zu beziehen, oder sich abmeldet, ohne auszuziehen, oder gegen die Meldepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000,- DM geahndet werden kann.
Und die Behörden wissen und speichern nicht nur Namen und Adressen, sondern auch:
alle weiteren Namen einschließlich Künstlernamen und Doktorgrad,
Geburtsort und -tag, Geschlecht
Erwerbstätigkeit,
Staatsangehörigkeit und Religion,
gegenwärtige und frühere Anschriften,
Haupt- und Nebenwohnung mit Daten des Ein- und Auszugs,
Familienstand, evt. Daten der Eheschließung, Ehegatte mit den oben genannten Daten,
Kinder,
sämtliche Daten des Personalausweises,
evt. Ausschluss vom Wahlrecht,
steuerrechtliche Angaben (wegen Ausstellung der Lohnsteuerkarte),
Passversagung bzw. wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Rechte
Dagegen stehen den Betroffenen, also allen, nur eingeschränkte Rechte zu. Zunächst hat jedeR Anspruch auf Auskunftserteilung über die gespeicherten Daten, über den Zweck der Speicherung, Herkunft der Daten sowie die Empfänger und den Umfang der übermittelten Daten.
Darüber hinaus sind die Behörden von Amts wegen verpflichtet, die Daten zu löschen, wenn die Speicherung unzulässig war oder wenn die Daten nicht mehr benötigt werden. Im Konkreten sieht das dann so aus, dass nach einem Wegzug nicht etwa alles gelöscht wird, sondern zunächst nur "Erwerbstätigkeit", "Passversagungsgründe", ein Jahr später auch "Religion", "Ehegatte", "Kinder" und steuerrechtliche Angaben. Der Rest bleibt drin.
Übermittlung
Die Daten bleiben bei weitem nicht in den 4 Wänden der Meldeämter. Die Übermittlung der Daten ist problemlos möglich "bei Bedarf und Notwendigkeit" an alle anderen Behörden und an öffentliche Religionsgemeinschaften, wobei man bei letzteren noch widersprechen kann. Bedingungslos ist die Weitergabe möglich an das Bundesamt für Verfassungsschutz, den MAD, das BKA, den Generalbundesanwalt, sowie überhaupt an alle "für Sicherheitsaufgaben und Strafverfolgung zuständigen Stellen".
Für die Polizei sind die Melderegister eine der wichtigsten Auskunftsquellen bei Ermittlungsmaßnahmen. Dazu kommt die Datenübermittlung an das MDR (wegen der Rundfunkgebühren), dessen MitarbeiterInnen bekommen Auskunft "nur" über Namen, frühere und derzeitige Anschriften, Daten der Wohnungswechsel, verheiratet oder nicht. Letztlich erhalten auch Parteien vor Wahlen Daten mitgeteilt wegen der Wahlwerbung.
Perso- und Passgesetz
Diese sind wieder bundesrechtlich geregelt:
1. Pass
JedeR Deutsche hat die Pflicht, bei der Ein- und Ausreise einen Pass mit sich zu führen. In diesem sind gespeichert:
Lichtbild
Unterschrift
Namen
Doktorgrad
Geburtsort und -tag
Geschlecht, Größe, Augenfarbe
Wohnort
Staatangehörigkeit
Alle Daten sind auch in einem Passregister gespeichert, die ebenfalls bei Bedarf an ersuchende Behörden übermittelt werden dürfen. Im grenzpolizeilichen Fahndungsbestand darf auch gespeichert werden, wenn der Pass versagt wurde. Die Verwendung zum automatischen Abruf personenbezogener Daten ist eigentlich unzulässig. Es sei denn, es handelt sich um Grenzkontrolle, Fahndung, Strafverfolgung oder schlicht Gefahrenabwehr.
Auch hier wird man bei Verstößen bestraft: eine "richtige" Straftat ist die Ausreise nach der Versagung oder dem Entzug des Passes, der Versuch ist bereits strafbar. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe sanktioniert. Teuer können auch die Ordnungswidrigkeiten werden: fahrlässige Ausreise ohne Pass, unberechtigt zweiten Pass erlangen, einen Verlust des Passes nicht anzeigen, sich Grenzkontrollen entziehen: Kostet bis 5000,- DM, bei letzterem bis 10.000,- DM.
2. Perso
Alle Deutschen haben die Pflicht, einen solchen zu besitzen und auf Verlagen vorzuzeigen. Die enthaltenen Daten entsprechen denen im Melderegister (nur gegenwärtige Anschrift). Natürlich gibt es ein Personalausweisregister. Ordnungswidrig handelt man bereits, wenn man sich einfach keinen Perso ausstellen lässt, oder einen hat und ihn auf Verlangen nicht vorzeigt. Kostet: Geldbuße in Höhe zwischen 10,- DM und 2000,- DM.
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Das AZR : Rassistische Sondererfassung von AusländerInnen
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Das Ausländerzentralregister ist als Informationsverbund von Ausländerbehörden, Bundesgrenzschutz, Zoll, Justiz, Arbeitsämtern, Geheimdiensten und Polizei das zentrale Instrument der Sondererfassung aller Nichtdeutschen. Die Daten von mehr als 10 Millionen Menschen sind im AZR registriert. Es enthält Informationen über Personalien (auch körperliche Merkmale, die sogenannten Personenkennzeichen), Herkunftsland, Status, Asylantrag und Ablehnung, Abschiebung und auch ungesicherte Informationen über die Person und ihre familiären und sozialen Zusammenhänge. Kurz: die gesamten persönlichen Verhältnisse werden registriert. Das Register ermöglicht auch "online" den Zugriff auf die darin Erfassten mittels der Personenkennziffer. Schon heute kann die Polizei bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts auf das Ausländerzentralregister (AZR) zugreifen, in dem nicht nur die Migranten gespeichert sind, die schon jahre- oder jahrzehntelang in Deutschland leben, sondern auch Personen, die früher in Deutschland gelebt haben und längst ausgewandert sind. Als Knotenpunkt personenbezogener Daten nichtdeutscher Menschen eignet sich das Ausländerzentralregister perfekt zur Rasterfahndung. Dabei fördert jene durch ihre rassistischen Profile die Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen und ein entsprechendes gesellschaftliches Klima, das gepaart mit Änderungen im Asyl-, Ausländer- und dem neuen Zuwanderungsgesetz eine politische Betätigung von MigrantInnen gezielt zu verhindern sucht. Die Überwachung von MigrantInnen dient ihrer Abschreckung, Stigmatisierung, Kriminalisierung und Disziplinierung. Die Erfassung von AusländerInnen hat in Deutschland Tradition: seit jeher zur "Steuerung und Kontrolle und Effektivierung" des Arbeitskräfteeinsatzes in Friedenszeiten wie auch für die Zwangsarbeit in der Vorkriegs- und Kriegswirtschaft. Im Nationalsozialismus diente die Erfassung gesellschaftlicher Minderheiten deren rassistischer und antisemitischer Ausgrenzung, der gewalttätigen Unterdrückung und der Vorbereitung der Deportation und Vernichtung. Eine wichtige Rolle von Überwachung ist bis heute die Kontrolle normgerechten Verhaltens. Zu vermerken ist eine stetige Zunahme technischer Überwachung, aber ebenso die Ausdifferenzierung der tatsächlichen Repression. Wo sich die deutsche Durchschnittsbevölkerung mittels sozialer Selbstkontrolle überwacht und für sie die Grenzen innerhalb Europas fallen, sehen sich als systemgefährdend eingeschätzte Randgruppen immer mehr repressiven Beschränkungen unterworfen. Rassismus kommt dort ins Spiel, wo die Gruppe "Ausländer" konstruiert wird, und Menschen aufgrund ihrer Nationalität als unangepasst, assimilierungsunwillig, mithin "gefährlich" eingestuft werden. Das Ausländerzentralregister entstand in den 50 Jahren auch aus dieser Begründung heraus: laut Bundesinnenministerium aufgrund der "Notwendigkeit der verstärkten Überwachung der Ausländer im Bundesgebiet". Das AZR wird durch das neue Terrorismusbekämpfungsgesetz noch perfektioniert: zulässig ist der Zugriff danach auch ohne konkrete "im Einzelfall bestehende Gefahr" und die Möglichkeiten der Rasterfahndung werden erweitert. Die Sozialämter werden als Übermittlungsgehilfen in den Datenverbund einbezogen und Lichtbilder und andere biometrischer Daten werden in die Visa-Datei des AZR aufgenommen und erweitern die Personenkennzeichen (PKZ). Auch über das AZR hinaus enthält das Terrorismusbekämpfungsgesetz neue Möglichkeiten des ungehinderten Datenflusses, die hier nur angerissen werden sollen: Im Ausweis dürfen über Foto und Unterschrift hinaus bestimmte "biometrische Merkmale" (von Fingern, Händen oder Gesicht) gespeichert werden. Hier geht es nicht nur um die zweifelsfreie Zuordnung einer Person zu ihrem Pass. Zu befürchten ist die Einrichtung einer Referenzdatenbank, in der unverwechselbare Daten jedes Menschen abgespeichert sind und über die jede/r identifizierbar wird. Im Gegensatz zu Deutschen sind die verschlüsselt angebrachten Daten von Migranten und Flüchtlingen auch nicht an den Zweck der Identitätsfeststellung gebunden, sondern können von allen Behörden, zum Beispiel Ausländerbehörde, Arbeits- oder Sozialamt, verwendet und weitergegeben werden. Bei Ausländern fehlt überdies das für Deutsche vorgesehene Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert sind. (§ 4 PassG, § 1 PersAuswG, §§ 5, 39, 56a AuslG) Auf das Fingerabdrucksystem AFIS konnte die Polizei bislang bei begründetem Verdacht auf eine Straftat zugreifen. Zukünftig sollen die auch Daten einem automatischen Abgleich mit polizeilichen Tatortspuren unterzogen werden. Auf 10 Jahre soll die Speicherungsdauer ihrer Daten verlängert werden, sogar über die Anerkennung als Flüchtling hinaus. Die geplante zweckentfremdete Verwendung dieser Daten ist datenschutzrechtlich bedenklich und stellt Flüchtlinge unter Generalverdacht.(§ 16 Abs. 5 u. 6 AsylVfG) In Straßburg steht der große Bruder des AZR. Um die Migration europaweit genau zu beobachten und zu kontrollieren, wurde 1995 einhergehend mit dem Wegfall der Grenzkontrollen für EU-BürgerInnen das Schengener Informationssystem (SIS) in Betrieb genommen. Dabei handelt es sich um einen computergesteuerten Informationsverbund. Die Vertragsstaaten geben in den Zentralcomputer auf elektronischem Weg Informationen zur Personenfahndung ein. Außerdem werden Angaben über MigrantInnen die aus einem Land ausgewiesen wurden, ausgewiesen werden sollen oder denen die Einreise bereits einmal verweigert wurde gespeichert. Jede zuständige Stelle in den Mitgliedsländern kann die Information abrufen. Die totalitären Tendenzen der Erfassung und rassistische Charakter dieser Sondererfassung sind offensichtlich. Die Überwachung von AusländerInnen ist ungleich umfangreicher, als die, welcher Deutsche und EU-BürgerInnen ausgesetzt sind. Denn Ausländerzentralregister, Schengener Informationssystem und europäische Fingerabdruckdateien betreffen ausschließlich oder in erster Linie Nicht-EU-BürgerInnen.
Diese der Kontrolle und Abschottung dienenden Mechanismen entsprechen auch der Logik einer Einteilung von Menschen in nützlich und unnütz. Die umfassende Datenspeicherung im Ausländerzentralregister erleichtert eine solche Einteilung. Oft wird geäußert, dass MigrantInnen als Versuchskaninchen in der Sicherheitspolitik dahingehend eingesetzt werden, wie viel Überwachung später an der deutschen Bevölkerung durchsetzbar wäre. Diese These erscheint es jedoch wert hinterfragt zu werden. Denn die deutschen StaatsbürgerInnen profitieren eher von der MigrantInnen betreffenden Sondererfassung, als dass sie Angst haben müssten, je selbst davon betroffen zu sein. Migrantinnen werden stärker überwacht, damit die EinwohnerInnen der Festung Europa nicht auf ihre Privilegien verzichten müssen. Die Ausweitung bestimmter Überwachungs- und Kontrollmechanismen schreitet zwar auch in Bezug auf deutsche bzw. EU-Bürger voran. Die Repression dagegen bezieht sich jeweils nur auf sozial marginalisierte bzw. als kriminell eingestufte Gruppen. MigrantInnen gelten per Herkunft als dazugehörig.
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ÜBERWACHUNGSGESELLSCHAFT
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Der Staat hat sein Überwachungsmonopol verloren, aber gleichzeitig seine Ziele neu bestimmt und erweitert. Nicht nur durch ihn werden derzeit mittlerweile eigentlich geschützte Daten und Informationen gesammelt und weiterverarbeitet. War es noch vor wenigen Jahren ein Privileg der staatlichen Stellen, im großen Stil personengebundene Informationen zu beschaffen und weiterzuverarbeiten, so teilen sie sich dieses heute mit privaten. Ein Hauptziel von Überwachung liegt in der kommerziellen Verwertung der Daten. Die kapitalistische Ökonomie spielt im Überwachungs- und Sicherheitsdiskurs eine zwiespältige Rolle. In diesem Bereich vollziehen sich die stärksten Veränderungen hin zur Totalüberwachung des Einzelnen, sei es beim Einkauf in Ladenpassagen und Kaufhäusern, am Arbeitsplatz, auf Bahnhöfen und Flughäfen oder am Bankautomat. Diese Ordnung, die auf der Verwertbarkeit des Menschen aufgebaut ist, produziert das Interesse an der technischen Handhabbarkeit von Menschen. Die Reproduktion des Kapitalismus ist auf stabile Besitzverhältnisse und strikt geregelte Eigentumswechsel angewiesen. Zusammen mit der sozialen Unterteilung zwischen jenen, die über Eigentum verfügen können und jenen, denen es an dieser Verfügungsgewalt mangelt, wird der Schutz von Eigentum zur Daueraufgabe. Dieser Schutz bleibt, wie schon erwähnt, immer weniger dem Staat und seinem Gewaltmonopol überlassen, sondern wird in den privaten Eigentumsbereichen, aber auch im öffentlichen Raum zunehmend mit Hilfe privater Sicherheitsdienste und Wach- und Schließgesellschaften organisiert. Das Interesse an Sicherheit erstreckt sich jedoch nicht nur auf den unmittelbar eigenen Besitz. Zum Sicherheitsbedürfnis einer kapitalistischen Ökonomie gehört auch der Schutz der Gesamtordnung. Gesellschaftliche Destabilisierung und die mit ihr einhergehende Bedrohung von Produktion und Konsumption sollen zumindest in den ökonomischen Zentren unterbunden werden. Deshalb schreitet in den Bereichen von Konsum und Eigentumssicherung die Überwachung ideologisch und technisch am schnellsten fort. Sicherheitspartnerschaften zwischen Geschäften, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten gehören heute zu den Innenstädten, wie das Schengener Abkommen zu Europa. Um sich vor Menschen zu schützen, die mit ihrer Armut nicht in der Festung Europa erwünscht sind, ist jedes Mittel der Sicherung nach außen recht. Das moderne Marketing als Ausdruck der Identitäts- und Wertevermittlung im ökonomischen System des Kapitalismus tut sein übriges, um Werte in der Gesellschaft zu verfestigen. Konsum und Besitz bestimmen den Status des sozialen Seins, verkörpern Sicherheit und Zufriedenheit im Leben. Diese Vorstellung schafft eine Identität, der diejenigen zum Opfer fallen, die aufgrund ihrer Herkunft nicht dazu gehören dürfen und diejenigen, die diese Tugenden nicht erfüllen können oder wollen, wie zum Beispiel ImmigrantInnen, Obdachlose oder Punks. Die Überwachungsgesellschaft ist das Ergebnis der ökonomischen, institutionalisierten und ideologischen Herrschaftsverhältnisse. Im Gegensatz zu Zeiten, wo einzelne Personen den stattlichen Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt waren, werden heute alle Personen überwacht und jede(r) muss seine Unschuld beweisen. Die Überwachungsgesellschaft verwirklicht die Träume des Überwachungsstaates ganz nebenbei. So werden die Überwachungsdaten, die von privatisierten Unternehmen gesammelt werden, auch vom Bundesgrenzschutz und Sozialämtern in Anspruch genommen. Öffentliche Diskurse zur Ausweitung von Sicherungs- und Überwachungstechniken werden angeheizt von Vorstellungen, die sich an der Abschottung gegen Flüchtlinge und besonders gegenüber außereuropäischer Armut orientieren. Aber auch organisierte Kriminalität, Drogen- und Menschenhandel oder Nazis und Jugendgewalt, werden immer wieder gern angeführt. Eine Koalition - aus Bevölkerungsmehrheit, Medien, politischen Organisationen und staatlichen Institutionen mit Wohlwollen und Unterstützung der wirtschaftlichen Eliten - unterstützt diese Diskurse. Ein näherer Blick zeigt aber, dass trotz vielfältiger Überschneidungen und sich treffender Interessen die Strategien und Ziele zunächst sehr unterschiedlich sind. Ökonomische Verwertbarkeit, soziale und rassistische Segregation, deutsche Tugenden, Repressionslogik und Simulation politischer Handlungsfähigkeit können sich in vielfältiger Weise gegenseitig stützen, sie verschmelzen aber nicht zu einem festen System oder gar einer Einheit. Das bedeutet zum einen, dass es bei dieser gegenwärtigen Entwicklung keinen Hauptschuldigen gibt, zum anderen, dass Kritik auf vielfältige Weise ansetzen kann und muss, um die gesamtgesellschaftliche Dimension zu erfassen.
Pass- und Meldepflicht in der Überwachungsgesellschaft
In der Überwachungsgesellschaft Deutschland, die nach wie vor nationalstaatlich verfaßt ist, hat die Pass- und Meldepflicht mehrere Funktionen zu erfüllen. Erstens geht es um die Verwaltung von Menschen, es geht um die Sicherstellung des staatlichen Zugriffs auf alle im Bereich des territorial begrenzten Staates lebenden Menschen. An dieser Tatsache ändert auch eine relative Aufweichung der inneren Abgrenzung der EU nichts.
Im Gegensatz zu den mit dem richtigen Paß ausgestatteten Menschen wird im Falle von AusländerInnen darüber hinaus auch die formelle Zementierung einer gesellschaftlichen Ausgrenzung bezweckt. Visa, Duldungspapiere oder Aufenthaltsgenehmigungen machen nicht nur den kontrollierenden BGS-Beamten, sondern auch ihren Trägern jederzeit klar, kein vollgültiges Mitglied der Gesellschaft zu sein. Seinen deutlichsten Ausdruck findet diese Diskriminierung via Papiere wohl in dem Flüchtlingen verbotenen Verlassen eines bestimmten Landkreises.
Zweitens fördern und befestigen Instrumente wie die Meldepflicht und die Pflicht, sich gegenüber UniformträgerInnen ausweisen zu müssen, eine autoritätshörige Einstellung gegenüber dem Staat. Die Anerkennung des behördlich herausgenommenen Recht, jederzeit den derzeitigen Wohnort zu kennen und außerdem jederzeit durch Polizisten Identitätsprüfungen anhand von Ausweispapieren vornehmen zu dürfen, ist die Selbstentmündigung des Menschen gegenüber staatlicher Autorität. Die Menschen werden damit zurechtgeschnitten auf sich widerspruchslos in staatliche und gesellschaftliche Zwänge einfügende Objekte. Sie verinnerlichen die Selbstverständlichkeit der Verfügung des Staates über seine BürgerInnen.
Drittens erfüllt eine derartige Erfassung aller Menschen die Funktion, die Verfügung dieser Menschen für die Wirtschaft zu garantieren. So sehen Arbeits- und Sozialämter ihre Aufgabe ganz offensichtlich darin, die von ihnen erfaßten Menschen zu zwingen, sich zur ökonomischen Verwertung bereit zu halten. Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen sich permanent im Amt melden, um etwa keinen Urlaub machen zu können und SozialhilfebezieherInnen werden in lächerlich bezahlte Pampel-Jobs gezwungen, die für dieses Geld sonst niemand machen würde. Sammelt das Arbeitsamt neben der Anschrift noch die letzten sieben Arbeitsverhältnisse, fordert das Sozialamt von AntragstellerInnen die Offenbarung unzähliger persönlicher Daten. Diese reichen von Mietverträgen, Geburtsurkunden der Kinder, Schwangerschaftsausweisen und Unterhaltsurteilen bis hin allen verfügbaren Informationen zur finanziellen Lage, also Kontoauszügen, eigenen Sparbüchern und denen der Verwandtschaft, Versicherungspolicen und Erbansprüchen.
Nun ist die Pass- und Meldepflicht zwar ein deutsches Ungetüm mit preußischen Wurzeln, mit ihrer Verbreitung von Untertanengeist ordnet sie sich jedoch perfekt in die moderne Überwachungsgesellschaft ein. Wie bereits erwähnt, durchdringt diese heute auch unabhängig von staatlichen Organisationen mehr und mehr letztlich alle Bereiche des Lebens. Es kann dafür nur von Nutzen sein, wenn die EinwohnerInnen Kontrolle und Bevormundung durch Autorität bereits akzeptiert haben. Denn wer es bereitwillig hinnimmt, sich zur Verfügung des Einwohnermeldeamtes zu halten, hat auch weniger Probleme damit, sich beim Einkaufen oder am Arbeitsplatz überwachen zu lassen.
Die Überwachungsgesellschaft an sich ist nun kein allein deutsches Phänomen, sie ist in nahezu allen Nationalstaaten zu beobachten. Trotzdem hat gerade in Deutschland die schauerliche Mischung aus Hörigkeit gegenüber staatlicher Autorität und perfektionistischer Totalerfassung in einem bürokratischen Apparat zu beispiellosen Menschheitsverbrechen geführt. So ermöglichte die Registrierung der Bevölkerung mitsamt der Religionszugehörigkeit den Nazideutschen, beinahe die gesamte jüdische Bevölkerung zu vernichten - unter Zuhilfenahme eines barbarischen Verwaltungsakts.
Die Pass- und Meldepflicht hat es trotz ihrer wilhelminischen Wurzeln also geschafft, ihren Platz in der modernen Kontroll- und Überwachungsgesellschaft zu finden.
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WAS WOLLEN WIR MIT DIESER KAMPAGNE ?
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Wir möchten mit dieser Kampagne den öffentlichen Sicherheitsdiskurs hin zu einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber staatlichen Behörden, bis zur Ablehnung jeglicher staatlicher Autorität verschieben. Wir wollen aber auch allen anderen Aspekten der Überwachungsgesellschaft Widerstand entgegensetzen. Ein Teil davon ist die Pass- und Meldepflicht. Wir haben uns ihre Abschaffung als ersten Orientierungspunkt für die Kampagne gesucht, weil wir finden, das sie ein gutes Beispiel für den totalen Zugriff des Überwachungsstaates auf alle Menschen ist. Außerdem kann an diesem Thema gut im Sinn einer Kommunikationsguerilla agiert werden. Wie die einzelnen Aktionen aussehen können, wollen wir an dieser Stelle nicht vorgeben, sondern jedem/jeder selber überlassen. Die Aktivitäten könnten von einer bundesweiten Demonstration bis hin zu Einzelaktionen in den Städten reichen. Auch eine vernetzte Aktion wäre denkbar.
Die Wahl liegt bei Euch!!!!
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