24. November 2007
Zum 14. Jahrestag des PKK-BetÄtigungsverbots:
Nur in der politischen Auseinandersetzung
und im Dialog liegt die Lösung von Konflikten
Am 26. November 1993 erließ der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther das PKK-Betätigungsverbot. Aus diesem Anlass haben AZADÎ und die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, eine Eingabe an den Petitionsausschusses des Bundestages gerichtet. Nach 14 Jahren Kriminalisierung und Verfolgung müssen Wege gefunden werden, den Kreislauf von Repression und Unterdrückung von Kurdinnen und Kurden zu durchbrechen. Es darf nicht sein, dass dieser bis heute politisch ungelöste türkisch-kurdische Konflikt weiterhin mit den Mitteln des Polizei- und Strafrechts behandelt wird.
Mit der Petition, die vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und der Internationalen Liga für Menschenrechte unterstützt wird, wollen wir den Bundestagsausschuss bitten, die Forderung nach einer Verbotsaufhebung dem Bundesinnenminister vorzulegen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn das Parlament eine Debatte über diese Thematik führen würde. Viele Kurdinnen und Kurden werden in diesem Land als „innenpolitisches Sicherheitsrisiko“ diffamiert und ihre Aktivitäten in den Dunstkreis von „Terrorismus“ und „Kriminalität“ gerückt. Obgleich die kurdische Bewegung seit Jahren zahllose friedenspolitische Initiativen ergriffen, grundlegende strukturelle Änderungen und Neuorientierungen vorgenommen und ihre Dialogbereitschaft bekundet hat, beharrt die deutsche Politik aus Rücksicht auf ihren NATO-Partner Türkei auf ihrem rückwärtsgewandten Standpunkt.
Mit dieser Haltung stärkt sie die antikurdischen Kampagnen der türkischen Regierung, der faschistischen Kräfte, eines Großteils der Medien und des türkischen Militärs. Seit Wochen droht die Armee mit Militärintervention gegen die kurdische PKK-Guerilla und insbesondere gegen die irakische Kurdenregion. Gegen die prokurdische „Partei für eine demokratische Gesellschaft“ (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet und deren Parlamentsabgeordnete sehen sich mit Forderungen nach Aufhebung ihrer Immunität konfrontiert. Der deutsche Botschafter in Ankara, Dr. Eckart Cuntz, zeigte sich angesichts des Verbotsverfahrens „besorgt“. Man verfolge mit großer Sorge jede Initiative in der Türkei, die sich gegen die Betätigungsfreiheit politischer Parteien richte.
Diese Sorge sollte allerdings auch den Kurdinnen und Kurden in Deutschland gelten. Nach wie vor erfahren sie massive Eingriffe in die Meinungs-, Versammlungs- und Organisierungsfreiheit. Das Betätigungsverbot wird automatisch und ungeachtet jedweder Veränderung auf alle aus der PKK hervorgegangenen Organisationen wie KADEK, KONGRA-GEL oder KKK ausgeweitet. Die Folge davon ist, dass kurdische Politiker wegen ihrer politischen Arbeit nach § 129 Strafgesetzbuch vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt werden, kurdische Asylsuchende abgewiesen, Asylanerkennungen widerrufen und Einbürgerungen abgelehnt werden und sei es nur, weil Kurden an Demonstrationen teilgenommen haben oder einem kurdischen Verein angehören.
Deshalb sind wir „besorgt“ und fordern ein Ende der Verbotspolitik, damit der Weg freigemacht werden kann für eine offene und repressionsfreie politische Betätigung.