Berliner Zeitung, 11.08.99

PROZESSE Bewährungsstrafen

Das Berliner Landgericht hat bisher zwei Kurden wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt. Vier weitere Verfahren laufen.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung erhielt ein Kurde, der mit einem Knüppel auf einen Beamten losgegangen war. Das Gericht hielt ihn wegen einer Bewusstseinsstörung nach Folterungen in der Türkei für vermindert schuldfähig.

Neun Monate Haft auf Bewährung war das Strafmaß für einen Kurden, der mit einem Knüppel aufs Konsulatsgelände gestürmt war. Die Staatsanwalt legte dagegen Revision ein.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte einen Kurden wegen Beteiligung an den Krawallen auf dem Rathenau-Platz zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie dagegen in Berufung geht.