Berliner Morgenpost, 13.11.1999

Schuldunfähig: Kurde freigesprochen

Der lebensbedrohliche Angriff auf einen Polizisten während der Kurdenkrawalle vom Februar bleibt straflos. Das Landgericht sprach gestern einen 34-jährigen Kurden vom Vorwurf frei, beim Sturm auf das israelische Generalkonsualt einen Polizisten mit einer Eisenstange verletzt zu haben. Er könne wegen seiner Geisteskrankheit nicht bestraft werden, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Psychiater hatte dem Kurden Schuldunfähigkeit wegen Schizophrenie bescheinigt. Die Vorwürfe des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstandes bei der Festnahme hätten sich in vollem Umfang bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Faust. Notwehr habe nicht vorgelegen. dpa