Der Kampf um die Entschädigung -
Der Rechtsstreit vor deutschen Gerichten

Im Jahr 1995 begann mit einer Klage vor dem Landgericht Bonn die juristische Auseinandersetzung um die Entschädigung griechischer NS-Opfer vor deutschen Gerichten. Die vier Geschwister Sfountouris aus Distomo erhoben Klage, um ihre Ansprüche auf Entschädigung durch die Bundesrepublik Deutschland zu erstreiten, aber auch um die historische Wahrheit festschreiben zu lassen und die deutsche Öffentlichkeit mit dem verdrängten Thema der NS-Verbrechen in Griechenland zu konfrontieren.

Alle vier deutschen Gerichte, die mit dem Fall befasst waren, wiesen die Ansprüche der griechischen Kläger zurück, zuletzt das Bundesverfassungsgericht im März 2006. Im Juni 2006 reichten die Kläger Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ein, denn sie sehen durch die Entscheidungen deutscher Gerichte ihre Menschenrechte verletzt. Im vergangenen Jahr verstarb Astero Liaskou, geb. Sfountouris. Ihre vier Kinder führen den Prozess fort.

Wir dokumentieren nachstehend das bisherige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
  1. Die Beschwerdeschrift (pdf)
  2. Die Stellungnahme der Bundesregierung (pdf)
  3. Die Erwiderung der Beschwerdeführer (pdf)
Die Schriftsätze enthalten nicht nur rechtliche Argumente, sondern zeichnen auch die historische Situation auf, in der das Massaker von Distomo stattfand, schildern dieses im Detail und zeichnen den gesamten Gang der bisherigen juristischen Auseinandersetzung nach. Dabei werden auch die Parallelprozesse in Griechenland, Italien sowie vor internationalen Gerichten behandelt.

Wann dieser Prozess sein Ende finden wird ist noch offen. Möglicherweise wird der EGMR im nächsten Jahr eine Entscheidung treffen.