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WTO up up down down

Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Annahme der Panelberichte

  1. Um den Mitgliedern ausreichend Zeit für die Prüfung der Panelberichte zu geben, werden die Berichte nicht vor Ablauf von 20 Tagen nach ihrer Verteilung an die Mitglieder zur Annahme durch den DSB vorgesehen.
     
  2. Mitglieder, die Einwände gegen einen Panelbericht haben, reichen eine schriftliche Begründung für ihre Einwände so rechtzeitig ein, daß sie mindestens 10 Tage vor der Sitzung des DSB, auf welcher der Panelbericht erörtert wird, verteilt werden kann.
     
  3. Die Streitparteien haben das Recht, an der Erörterung des Panelberichts durch den DSB voll teilzunehmen, und ihre Ansichten werden vollständig zu Protokoll genommen.
     
  4. Innerhalb von 60 Tagen nach der Verteilung eines Panelberichts an die Mitglieder wird der Bericht auf einer DSB-Sitzung [7] angenommen, es sei denn, daß eine Streitpartei dem DSB förmlich ihre Entscheidung anzeigt, Rechtsmittel einzulegen, oder das DSB durch Konsens entscheidet, den Bericht nicht anzunehmen. Zeigt eine Partei ihre Entscheidung an, Rechtsmittel einzulegen, so wird die Annahme des Panelberichts durch den DSB nicht erörtert, bevor das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen ist. Dieses Annahmeverfahren läßt das Recht der Mitglieder auf Äußerung ihrer Auffassungen über einen Panelbericht unberührt.
     

Artikel 17: Rechtsmittelprüfung Ständiges Berufungsgremium up

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