Solidarität mit den §-129a-Gefangenen aus Magdeburg

Am 18. März 2002 wurden von Unbekannten zwei Brandanschläge in Magdeburg verübt. Einer richtete sich gegen das Gebäude des Landeskriminalamtes, der andere gegen einen Bus des Bundesgrenzschutzes. Die Brandsätze zündeten nicht richtig, es kam nur zu geringen Sachschäden. Später bekannte sich ein „Kommando: Für die Freilassung der politischen Gefangenen" zu den beiden Taten. Das BKA übernahm die Ermittlungen. Nach deren Angaben soll auf einem Postpaket, in dem sich einer der Brandsätze befunden habe, ein Fingerabdruck von Daniel gefunden worden sein.
Daniel und Marco wurden observiert und rund um die Uhr überwacht. Am Ende stand jetzt ihre Festnahme. Das BKA schlussfolgerte, sie hätten zusammen mit fünf anderen namentlich bekannten Personen eine terroristische Vereinigung gegründet. Bei den Durchsuchungen wurden Reste von Knallkörpern, eine Flachbatterie und Fahrradglühbirnen mit Fassung und Kabeln gefunden und beschlagnahmt. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof wertete diesen „spektakulären" Fund als „typische Elemente zur Fertigung einer Zündvorrichtung für einen Sprengsatz". Die gesamte juristische Konstruktion der Bullen ist für uns eine Farce.

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