"...folgerichtig ist Antifaschismus kriminell!"

Broschüre der Autonomen Antifa (M) zu den Aktionen um den 2. Oktober 1994

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Autonome Antifa (M)
c/o Buchladen
Rote Straße 10
37073 Göttingen
Stichwort: folgerichtig. Kosten: 2,- DM + Porto


Am 5./6. Juli 1994 kam es in Göttingen zu einer koordinierten Aktion von Sondereinsatzkommandos und Polizeikräften des Bundes- und niedersächsischen Landeskriminalamtes, der Bezirksregierung Braunschweig und der Göttinger Polizei. Im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurden die Wohnungen von insgesamt 17 Personen durchsucht. Die Durchsuchungen richteten sich gegen Mitglieder bzw. angebliche Mitglieder der Autonomen Antifa (M). Alle Personen wurden nach den Durchsuchungen erkennungsdienstlich behandelt.

Desweiteren wurden Räumlichkeiten im AStA der Universität Göttingen, im Buchladen Rote Straße sowie Arbeitsplätze der Betroffenen und Wohnungen von Angehörigen der betroffenen Personen in Hessen, Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen durchsucht. Insgesamt waren 29 Wohnungen und Einrichtungen von der Staatsschutzaktion betroffen. Dabei wurden zahlreiche Materialien sichergestellt, darunter mehrere Computer im Wert von einigen zehntausend DM.

Der Durchsuchungsbefehl des Buchladens Rote Straße richtete sich gegen zwei MitarbeiterInnen wegen "Werbens für eine terroristische Vereinigung". Sie sollen die Schrift der RAF "Wir sagen jetzt noch einmal was" verkauft haben. Ein weiterer auf den Buchladen ausgestellter Durchsuchungsbefehl richtete sich gegen die Autonome Antifa (M), da sich das Postfach der Gruppe im Laden befindet. Im AStA wurden aus mehreren Räumen Akten beschlagnahmt, obwohl es nur für einen Raum einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß gab. Die meisten der dort sichergestellten Materialien sind inzwischen zurückgegeben worden. Generalstaatsanwalt Manfred Endler (CDU) betonte gegenüber der Presse, "daß sich die Ermittlungen nicht gegen den AStA richten, sondern gegen Mitglieder der Antifa (M)." (Cellesche Zeitung, 10.8.'94)

Die in den Wohnungen und an den Arbeitsstellen sichergestellten Materialien wurden staatsanwaltschaftlich geprüft und beschlagnahmt. Dies ist inzwischen richterlich bestätigt worden.

Der Staatsschutzangriff richtet sich in erster Linie gegen die politische Konzeption der Autonomen Antifa (M), die legal angelegte antifaschistische Arbeit, die über den bloßen Anti-Nazi Kampf hinaus die Zusammenhänge von Faschismus und imperialistischer Herrschaft thematisiert.

Mittels des Vorwurfs, die Gruppe sei eine kriminelle Vereinigung (§ 129) und Ermittlungen nach § 129a (Werbung für, Unterstützung von, Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) sollen Mitglieder bzw. vermeintliche Mitglieder kriminalisiert und die gesamte Gruppe letztlich illegalisiert werden.

Als eine Reaktion auf die Attacke der Staatsschützer fanden in Göttingen drei Demonstrationen und eine Veranstaltung statt. Die erste Demonstration fand bereits am Nachmittag des 5. Juli 1994 mit 1000 Menschen statt, eine zweite mit 2000 Teilnehmenden am 7. Juli 1994. Diese richtete sich auch gegen die Ermordung des Kurden Halim Deners in Hannover. Am 13. Juli 1994 fand eine von einigen Einzelgewerkschaften initiierte Großveranstaltung zu den Hausdurchsuchungen mit 400 BesucherInnen statt. Am 16. Juli 1994 schließlich gab es eine bundesweite Demonstration, an der sich knapp 4000 Menschen beteiligten.

Das Presseecho in den Wochen danach war und ist groß. Die großen Tageszeitungen warteten jeweils mit Leitartikeln auf. Während Mitglieder der Autonomen Antifa (M) in der Frankfurter Rundschau vom 6. August 1994 mehr oder minder als harmlose und realitätsferne Teenager verunglimpft werden, beschreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Gruppe in ihrer Ausgabe vom 9. August 1994 als Organisatorin einer uniformierten, paramilitärisch ausgebildeten Privatarmee und liegt damit ganz auf der politischen Linie der Sicherheitsbehörden, während die Süddeutsche Zeitung vom 27. September 1994 sich im wesentlichen um den Erhalt von Schaufensterscheiben sorgt.

Im folgenden soll der Staatsschutzangriff, seine Vorgeschichte und Funktion im Zusammenhang mit antikommunistischer und anti-antifaschistischer Tradition und aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen analysiert werden.

Vorgeschichte
Seit Herbst 1991 laufen in Göttingen Ermittlungsverfahren nach § 129a (Werbung für, Unterstützung von, Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung). Zunächst wurde behauptet, daß "gegen offiziell bisher unbekannte Personen aus der autonomen Szene in Göttingen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" (GT, 24.12.'91) wegen 52 Anschlägen seit 1981 ermittelt würde. Relativ schnell kristallisierte sich heraus, daß sich die Ermittlungen auf autonome Antifaschistinnen und Antifaschisten konzentrieren. Im August 1992 gab es zeitgleich in Göttingen, dem Landkreis Osterode (Südharz) und Berlin mehrere Hausdurchsuchungen gegen AntifaschistInnen im Rahmen der § 129a-Ermittlungen. Später wurden alle Verfahren in diesem Zusammenhang ergebnislos eingestellt.

Im November desselben Jahres gab es eine weitere Hausdurchsuchung bei einem Antifaschisten in Uelzen, die mit den Ermittlungen in Göttingen in Verbindung stand.

Im Juni 1992 wurde erstmals öffentlich bekannt, daß sich die Ermittlungen nach § 129a wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" auch gegen die Autonome Antifa (M) richten.

Die Ermittlungen nach § 129a in Bezug auf die 52 Anschläge waren für die ermittelnden Staatsschutzbehörden allem Anschein nach "zu dünn", um gegen die Autonome Antifa (M) oder andere zur konkreten Tat zu schreiten. Es mußten weitere Konstruktionen her, um eine geplante Staatsschutzaktion in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können.

Denn von diesen 52 ursprünglich aufzuklärenden Anschlägen ist im Nachhinein keine Rede mehr, sie waren in der Tat Mittel zum Zweck, um für die Ermittlungen nach §§ 129/129a in Südniedersachsen mit allen Vollmachten gegen AntifaschistInnen vorgehen zu können.

Begründung der Durchsuchung
Laut der Durchsuchungsbeschlüsse und der Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft (GSA) in Celle vom 5. Juli 1994 wird die Autonome Antifa (M) als "kriminelle Vereinigung gemäß § 129" definiert, die desweiteren für "die terroristische Vereinigung RAF wirbt und auf mehreren Ebenen enge Kontakte zu Mitgliedern der RAF unterhält", was Ermittlungen nach § 129a nach sich zieht.

Die Straftat, die der Autonomen Antifa (M) zur Last gelegt wird und sie laut Staatsschutz zu einer "kriminellen Vereinigung" macht, lautet "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz". Gemeint ist der "schwarze Block, der bis zu 800 Personen umfaßt [...] und den Eindruck einer Privatarmee erweckt [...] Darin liegen Verstöße gegen das Uniformierungsverbot".

Politisches Ziel
Es sind drei Punkte, die in den nunmehr drei Jahre andauernden Ermittlungen immer wieder in den Begründungen der Staatsschützer und in den Medien auftauchen, um die Autonome Antifa (M) als antifaschistische Gruppe mittels eines Organisationsdeliktes zu illegalisieren:

1. Es wurde der Versuch unternommen, trotz der politischen Schwäche der Gesamtlinken perspektivisch die Isolation revolutionärer Politik zu überwinden und antiimperialistische Positionen in breitere Kreise zu tragen als in die Linke oder deren engeres Umfeld.

Um dies zu ermöglichen, ist es eine notwendige Aufgabe, gerade in und mittels regionaler Arbeit Einfluß auf politische Entscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen zu nehmen.

Die Autonome Antifa (M) hat in der konkreten Umsetzung dieses Anspruchs mit breit angelegter Bündnisarbeit und intensiver Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung der Bedeutung bürgerlicher Massenmedien für die öffentliche Meinungsbildung eine Reihe konkreter politischer Erfolge erzielen können.

Im Bereich antifaschistischer Arbeit ist die Autonome Antifa (M) zu einem Faktor mit klaren politischen Konturen geworden, der entscheidend die antifaschistische Politik in Südniedersachsen bestimmt. Das bedeutet auch, daß, wer sich in Göttingen mit Antifaschismus im allgemeinen auseinandersetzt, am autonomen Antifaschismus nicht vorbeikommt.

Die von Autonomen, Gewerkschaften, BürgerInneninitiativen, Grünen und SPD-Ortsgruppen getragenen Bündnisdemonstrationen gegen die faschistischen Zentren in Mackenrode 1988, Adelebsen 1993 und Northeim 1994 waren zentrale Aktionen autonomer antifaschistischer Arbeit, die wesentlich zur Entwicklung einer antifaschistischen Kultur in Göttingen und Südniedersachsen beigetragen haben.

Dieser weitgehend regionalorientierte Ansatz bildet das Rückgrat der Politik der Autonomen Antifa (M) und damit die Grundlage für jede weitergehende Organisierung.

2. Mitte 1991 wurde die Organisierungsdebatte innerhalb des radikalen antifaschistischen Lagers angeschoben. Dieser Punkt, die Reorganisierung der Linken im antifaschistischen Bereich und darüber hinaus, ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des politischen Konzeptes der Autonomen Antifa (M). Unerläßlich ist dabei, die Diskussion mit vielen linken Gruppen zu führen, zu denen sowohl die politischen Gefangenen gehören _ mit einigen besteht seit Beginn der Organisierungsdebatte ein Briefwechsel _ als auch ehemalige Gefangene, mit denen ein politischer Austausch und eine Zusammenarbeit, zum Beispiel bei gemeinsamen Veranstaltungen, stattfindet.

Unter anderem führten die Organisierungsbemühungen im antifaschistischen Bereich maßgeblich zur Gründung der Antifaschistischen Aktion/Bundesweite Organisation. Auch für alle Mitglieds-Gruppen der Antifaschistischen Aktion/BO gilt die regionale Politik in Zusammenarbeit mit anderen Kräften als ein wesentlicher Ansatz.

3. Im Zusammenhang mit dem Anfachen der Organisierungdebatte 1991 steht noch ein weiterer zentraler Punkt. Die Autonome Antifa (M) führt seit ihrer Entstehung eine intensive Auseinandersetzung mit Geschichte, insbesondere der Geschichte des antifaschistischen Widerstandes, revolutionärer Bewegungen und der ArbeiterInnenbewegung in Deutschland. Dazu gehört auch die Geschichte des bewaffneten Kampfes in der BRD. Die Auseinandersetzung darüber findet teilweise mit ehemaligen Gefangenen bewaffneter Gruppen statt. Zum Beispiel gab es im April 1994 ein Seminar zur Geschichte des bewaffneten/militanten Kampfes in der BRD, an dem ehemalige Mitglieder von Guerillagruppen in der BRD sowie antifaschistische Gruppen teilgenommen haben.

Die Summe aus diesen verschiedenen Aspekten der Politik der Autonomen Antifa (M) hat zu den Durchsuchungen geführt, wenn auch die Gewichtung der einzelnen Aspekte bei der Begründung der Durchsuchungsaktion, zumindest was die offiziellen Äußerungen der Staatsschutzbehörden in der Presse anbetrifft, unterschiedlich ausfällt.

Öffentliche Verlautbarungen werden so formuliert, daß alle Möglichkeiten, Tatvorwürfe für eine Anklageschrift zu konstruieren, offengehalten und propagandistisch vorbereitet werden.

Anfangs diente der Generalstaatsanwaltschaft die Öffentlichkeitsarbeit der Autonomen Antifa (M) in der Region als konkreter Hebel, die Durchsuchungen zu begründen. Der Vorwurf des § 129 (kriminelle Vereinigung) wurde mit dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, dem Schwarzen Block, unangemeldeten Demonstrationen und mit Landfriedensbruch erklärt. In den Wochen nach der Staatsschutzaktion schwenkte die Berichterstattung jedoch auf "Terroristenhetze" um. In die Medien werden Meldungen lanciert, die Autonome Antifa (M) unterhalte (enge) Kontakte zur RAF. So sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Thomas Pfleiderer gegenüber der Presse, bei der Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen hätten sie "gefunden, was wir gesucht haben" (GT, 3.9.'94). Es seien auch Belege für Kontakte der Autonomen Antifa (M) zur RAF gefunden worden. Eine Begründung oder gar Beweise blieb er den Journalisten jedoch schuldig. Inzwischen hat die GSA Celle zwei Demonstrationen nach den Hausdurchsuchungen in die Ermittlungen gegen die Autonome Antifa (M) wegen der Vorwürfe des Landfriedensbruchs und der Körperverletzung miteinbezogen. (GT, 23.9.'94)

Terroristenhatz gegen Antifas
In der Öffentlichkeit verfolgt der Staatsschutz seit knapp zwei Jahren das Ziel, autonome AntifaschistInnen als legalen Arm der RAF zu verkaufen.

Seit der Annexion der DDR durch die BRD wird der Bereich des Antifaschismus immer mehr zum Sammelpunkt der linken Opposition in der BRD. Seither bleiben auch AntifaschistInnen vom Konstrukt der "Gesamt-RAF" nicht verschont. Nach der Staatsschutzdefinition einer "Gesamt-RAF" besteht die RAF aus mehreren Ebenen, die sich aus dem vermeintlichen Kern der bewaffnet Kämpfenden, UnterstützerInnen, Gefangenen und SympathisantInnen zusammensetzt. Juristisch setzt vor allem der § 129a diese Vorstellung der Staatsschutzstrategen um.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder versucht, für den Staat mißliebige politische Bewegungen wie Teile der Friedensbewegung oder der Anti-AKW-Bewegung als legalen Arm der RAF zu bezeichnen, um sie zu spalten, politisch zu isolieren und sie dann mittels der Kriminalisierung politisch zu vernichten.

Es sind in diesem Zusammenhang Artikel wie "Blutzufuhr von den Antifaschisten" (Rheinischer Merkur, 16.7.'93) erschienen. Gemeint ist eine angebliche personelle Verstärkung der RAF durch AntifaschistInnen.

Dieses Vorgehen läßt sich auch in Bezug auf Göttingen beobachten und wiederholte sich beharrlich auf mehreren Ebenen. Die provinzielle Fraktion der Justiz in Gestalt der leitenden Oberstaatsanwältin aus Göttingen, Frau Engshuber, behauptete während eines Vortrages an der Universität Bremen im Januar 1994, die Autonomen seien "quasi eine Art RAF".

Ein Vertreter des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Hans-Rüdiger Hesse, unterstellte auf einer Veranstaltung des CDU-Gemeindeverbandes Nörten-Hardenberg in Lütgenrode der Göttinger Antifa Kontakte zur RAF (HNA, 8.6.'94).

Niedersachsens Innenminister Glogowski argumentierte bei der Vorstellung des niedersächsischen Verfassungsschutzberichtes 1993, daß die Bahncard, die im Rucksack der im Juni 1993 in Bad Kleinen verhafteten Birgit Hogefeld gefunden wurde, in Göttingen gekauft worden sei und folglich die Antifa die RAF logistisch unterstütze.

Im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 1993 wird behauptet, "das Diskussionspapier zur Autonomen Organisierung (Autonome Antifa (M), August 1991) entspricht in Teilen den im Jahre 1992 erschienenen Erklärungen der RAF".

Die GSA in Celle schreibt in ihrer Presseerklärung vom 5. Juli 1994, daß die Autonome Antifa (M) "eine Gruppierung aus dem antiimperialistischen Spektrum" sei. "Demzufolge unterhält die Autonome Antifa (M) auf mehreren Ebenen enge Kontakte zu Mitgliedern der terroristischen RAF".

Strafantrag und Strafanzeige
Aufgrund dieser Äußerungen wurde am 11. Juli 1994 durch ein Mitglied der Autonomen Antifa (M) Strafantrag und Strafanzeige gegen
1. Hans-Rüdiger Hesse, Vertreter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes
2. den Niedersächsischen Innenminister Glogowski
3. sämtliche Verfasser des Verfassungsschutzberichtes Niedersachsen
4. den Verfasser der Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 5. Juli 1994
gestellt _ wie es juristisch heißt _ wegen "sämtlicher in Betracht kommender Straftatbestände, insbesondere den Straftatbeständen der Beleidigung, Verleumdung, üblen Nachrede, falschen Verdächtigung sowie des Straftatbestandes der Verfolgung Unschuldiger". Weiter heißt es in der Anzeige: "Ganz offensichtlich dient das Verbreiten der Legende, es gebe Verbindungen zwischen der Autonomen Antifa (M) einerseits und der RAF andererseits, dem ausschließlichen Zweck, Mitglieder der Autonomen Antifa (M) zu diskreditieren und mit sämtlichen insoweit bestehenden Konsequenzen mit Ermittlungs- und Strafverfahren zu überziehen."

Die Autonome Antifa (M) versucht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Kriminalisierungsversuchen der Staatsschutzbehörden entgegenzutreten. Dabei ist es entscheidend, die über die Medien vermittelte öffentliche Meinung zu berücksichtigen. Denn diese hat für die Ermittlungsbehörden eine herausragende politische Funktion. Es wird versucht, über die Erzeugung anti-antifaschistischer Stimmungen in der öffentlichen Meinung, die konkrete Kriminalisierungspolitik durchzusetzen.

So ist die Anzeige ein taktisches Mittel, um über permanente Aufklärungsarbeit Öffentlichkeit zu schaffen. Taktisch ist sie insofern, als sie natürlich nicht im Glauben an die Möglichkeit eines juristischen Erfolges oder gar im Glauben an die Rechtsstaatlichkeit des deutschen Staates gestellt wurde.

Klar ist, daß der deutsche Staat konsequente antifaschistische Politik immer kriminalisieren und zerschlagen will. Als Bestandteil intensiver Öffentlichkeitsarbeit ist die Anzeige aber eine Möglichkeit, die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstandes in den Medien zu thematisieren. Sie hat zum Ziel, die Empörung in bürgerlichen Kreisen zu nutzen und den vorgeblichen Rechtsstaat auch innerhalb seiner eigenen Logik (mittels einer Anzeige) zu entlarven.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Die GSA in Braunschweig hat die Strafanzeige der Autonomen Antifa (M) _ wie zu erwarten _ abgewiesen. Interessant ist die Begründung der Abweisung aber allemal.

Staatsanwalt Niestroj argumentiert, daß eine Gruppe, "die sich nach ihrem geäußerten Selbstverständnis nicht den 'staatlichen Spielregeln unterwirft' keinen strafrechtlichen Schutz gegen Ehrverletzungen beanspruchen kann." Da die Autonome Antifa (M) keine Partei oder kein Verein mit Satzung sei, müsse sie sich "aufgrund bestimmter Merkmale aus der Allgemeinheit herausheben." Dies sei bei der Autonomen Antifa (M) nicht gegeben, da "dies nicht selten durch vermummtes Auftreten bei Demonstrationen zu verdecken versucht würde."

Mit diesen beiden Begründungen wird die Autonome Antifa (M) juristisch buchstäblich für vogelfrei erklärt _ alles rechtsstaatlich legal. Gegen angeblich gewonnene Erkenntnisse über Gruppenmitglieder kann sich die Gruppe nach dieser Logik juristisch nicht zur Wehr setzen. Diese Argumentation dient dazu, der Autonomen Antifa (M) die Nutzung "rechtsstaatlich" gewährter Einspruchmöglichkeiten zu verwehren.

Desweiteren heißt es, "daß Angehörige der 'A.A.(M)' Kontakte zu Gefangenen der RAF öffentlich eingeräumt haben". Deshalb könne die im Verfassungsschutzbericht Niedersachsen behauptete Verbindung von Antifa und RAF nicht ausgeschlossen werden.

Im Klartext heißt das, daß alle, die Kontakt zu Gefangenen aus der RAF haben, mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur RAF überzogen werden können.

Niestroj geht mit der dazugehörigen staatlichen Propaganda konform. Lapidar schreibt er: "Die Äußerungen (zu den angeblichen Kontakten, d.V.) erfolgten mit dem Ziel, die Öffentlichkeit zu informieren. Sie waren zur Förderung des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses erforderlich und geeignet".

Weiterhin wird von Niestroj ein Seminar zum bewaffneten Kampf ins Feld geführt, an dem im April 1994 ehemalige Mitglieder bewaffnet kämpfender Gruppen, die Autonome Antifa (M) und andere Antifa-Gruppen teilnahmen. Dieses Seminar diente zur Auseinandersetzung über die Geschichte und die Bedingungen des bewaffneten/militanten Kampfes in der BRD. Das Seminar wurde im nachhinein durch eine Presseerklärung der Autonomen Antifa (M) vom 24. April 1994 bekannt gemacht (RAZZ 57).

Die Autonome Antifa (M) hat am 12. September 1994 die gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der GSA Braunschweig beim OLG Celle beantragt.

Anti-Antifaschismus in deutscher Tradition
Spätestens seit der Annexion der DDR durch die BRD soll die Ideologie und Praxis des staaatlichen Anti-Antifaschismus zur umfassenden Diskreditierung und letztlich der Vernichtung des Antifaschismus dienen. War es in den 50er und 60er Jahren die Kommunisten-Hetze (Verbot der KPD), war es in den 70er und 80er Jahren die Terroristen-Hetze (Deutscher Herbst '77), so scheint sich in den 90er Jahren die Antifaschisten-Hetze als Nachfolge durchzusetzen. Damit soll der Bereich der Linken zerschlagen werden, in dem sich gegenwärtig die Gegnerschaft zum System am stärksten artikuliert und durch den Bündnisse bis hin zum bürgerlichen Lager geschlossen werden können.

Die Mechanismen sind die gleichen wie in der Vergangenheit und bauen zudem aufeinander auf. Sie stehen in Deutschland in langer antikommunistischer Tradition.

Ideologische und propagandistische Grundlage des Vorgehens seitens der deutschen Justiz- und Sicherheitsbehörden ist die sogenannte Totalitarismusthese, die faschistische und sozialistische Systeme gleichsetzt. Sie hat ihre Wurzeln bereits in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts _ vor allem vertreten durch die Sozialdemokratie. Mit Hilfe dieser Totalitarismusthese versuchen sich die etablierten Kräfte in das Licht zu rücken, in dem sie sich selbst gerne sehen _ in der Mitte. So gibt es mit Blick auf die Situation am Ende der Weimarer Republik den geflügelten Satz: "Ist Bonn Weimar?". Gemeint ist damit, daß die vermeintlichen Demokraten zwischen den Extremen "Rechts" und "Links" aufgerieben worden seien und diese historische Konstellation dazu geführt habe, daß der Faschismus sich aufschwingen konnte. Die Linke, bzw. die KommunistInnen sollen dafür verantwortlich gemacht werden, daß die Faschisten zur Macht gelangen konnten. Und bezogen auf die Gegenwart bedeutet das nichts anderes, als daß Rechte und Linke _ als "extremistische Gewalttäter" etikettiert _ in einen Topf geworfen werden und den Linken letztendlich die Schuld am (erstarkenden) Rechtsradikalismus gegeben werden soll.

Der neurechte Hans-Helmuth Knütter, einer der bekanntesten ideologischen Vorreiter des Anti-Antifaschismus, der in Bonn eine Professur für Politikwissenschaften innehat, Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung ist und sich auch in Publikationen des Bundesinnenministeriums zum Antifaschismus äußert, formuliert die Totalitarismusthese folgendermaßen: "(...) Der einseitige Antifaschismus muß nicht toleriert werden, sondern bekämpft und abgelehnt werden zugunsten eines Antitotalitarismus. Ein Demokrat, der behauptet, er sei nur Antifaschist, aber nicht antitotalitär eingestellt, ist kein Demokrat". ("Antifaschismus als Mittel der Destabilisierung der BRD", 1987).

Die tatsächliche Praxis der "Parteien der Mitte" läßt diese These in einem anderen Licht erscheinen. Unumwunden wird oftmals zugegeben, daß faschistische Parteien die Funktion erfüllen, reaktionäre Forderungen in die gesellschaftliche Diskussion zu tragen, damit sie nach einer gewissen Zeit von den etablierten Parteien aufgegriffen und durchgesetzt werden können. Die Republikaner haben hinsichtlich der Änderung der Asylgesetzgebung (Artikel 16 GG) ihren Dienst als Vorreiter erfüllt. Ihre Position ist von CDU/CSU, SPD und FDP modernisiert und umgesetzt worden. Damit sind die Republikaner zunächst überflüssig gemacht worden. So zitiert die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom 27. September 1994 eine Äußerung von SPD-Bundesgeschäftsführer Günther Verheugen zur bayerischen Landtagswahl: "Die Niederlage der rechtsextremen Republikaner (3,9%) sei das Ergebnis der Asylgesetzgebung des Bundestages; 'damit sei den Republikanern der Resonanzboden entzogen' worden" (FR, 27.9.'94).

Die Umsetzung faschistischer Forderungen durch die Politik der parlamentarischen Demokratie soll propagandistisch durch die Gleichsetzung von Sozialismus und Faschismus verschleiert werden.

Auch in Veröffentlichungen des Staatsschutzes wird behauptet, daß eine antifaschistische Ideologie "... die instrumentelle Parallelität roter, brauner und schwarzer Diktaturen (...) übertüncht" (Texte zur Inneren Sicherheit, "Bedeutung und Funktion des Antifaschismus", Bundesministerium des Inneren, 1990).

Damit geht der Versuch einher, den Geschichtsrevisionismus _ die umfassende Umdeutung der Geschichte _ durchzusetzen; die Idee, daß es eine gesellschaftliche Alternative zum kapitalistischen System gibt bzw. geben kann, soll vernichtet werden

Das Aufräumen mit dem historischen Antifaschismus, das bereits mit dem Historikerstreit begann (1986 eröffnet durch Ernst Nolte), hat zur Folge, daß eine Geschichtsbetrachtung einsetzt, die mit "antifaschistischen Vorhaltungen" ein für alle mal Schluß machen will.

Für die angestrebte gewichtige Rolle der BRD in der "neuen Weltordnung" bedarf sie einer Reinigung ihrer weißen Weste von den unschönen braunen Flecken ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit.

Beispielhaft dafür ist der Umgang mit dem 50. Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944. Die "Männer des 20. Juli" können zur Legitimation einer sauberen antifaschistischen Tradition der BRD jenseits des kommunistisch geprägten Antifaschismus, auf den sich die DDR bezog, herhalten. Die Sorge der Offiziere um das Deutsche Vaterland, das der Führer so leichtfertig ins Verderben stürzte, das Ziel, mit dem Hitler- Attentat die Deutsche Vormachtstellung in Europa zu sichern, trifft sich mit den neuerlichen deutschen Hegemonialbestrebungen. Für die Hitler-Attentäter vom 20. Juli war die Triebfeder ihres Handelns nicht die Ablehnung des faschistischen Staates, sondern die Konsequenzen seines Scheiterns. Sie hatten das erklärte Ziel, ein mögliches kommunistisches Deutschland mit Hilfe der West-Allierten abzuwenden. Die Identifikation mit ihnen läuft deshalb nicht Gefahr, gleichfalls die Inhalte und Parolen des Widerstandes der ArbeiterInnenbewegung zu transportieren. Dementsprechend wurde bei der Verabschiedung der Allierten aus der BRD den drei West-Allierten nicht für die Zerschlagung des Nationalsozialismus, sondern für den gemeinsamen Sieg über den Kommunismus gedankt.

Dieses Vorgehen dient, untermauert von der Totalitarismusthese, gleichsam dazu, gegenwärtigen radikal-antifaschistischen Initiativen den Boden zu entziehen, die die historische und aktuelle Interessengemeinschaft von Kapital und Faschismus benennen und die Überwindung des Faschismus nur in der Überwindung der kapitalistischen, patriarchalen und rassistischen Gesellschaftsordnung gewährleistet sehen.

Bereits 1988 brachte es der damalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann auf den Punkt: "Antifaschismus ist ein politischer Kampfbegriff, den vor allem Kommunisten verwenden" (SZ 18.11.'88) allemal Grund genug, auf breiter Ebene damit aufzuräumen.

Die Interessen von faschistischen Kreisen und staatstragender Politik werden im Anti-Antifaschismus zur einenden Kampagne.

Die anti-antifaschistische Praxis der militanten Faschisten erscheint jedoch im Vergleich zur anti-antifaschistischen Propaganda und Praxis des Staates als geradezu lächerlich.

Warum im Bereich des Antifaschismus von Staatsschutzseite der neue Hauptfeind ausgemacht wird, erklärt sich auch aus der Charakterisierung antifaschistischer Politik, wie sie zum Beispel Joachim Bloch, Direktor beim Bundesamt für Verfassungsschutz, vornimmt. Er zählt folgende Merkmale auf:

_ "Antifaschismus als Mittel zur Diffamierung der Bundesrepublik Deutschland, die in die Nähe des nationalsozialistischen Unrechtsstaates gerückt wird.

_ Antifaschismus als Grundlage für kommunistische Bündnispolitik, als Volksfrontkitt.

_ Antifaschismus als Element der kommunistischen Machteroberung."

Logisches Resümee für Bloch: "Freiheitliche Demokratie ist keine 'Antifaschistische Demokratie'" (Texte zur Inneren Sicherheit, "Bedeutung und Funktion des Antifaschismus", Bundesministerium des Inneren 1990).

In der Praxis angewendet dient diese Argumentation dazu, das tägliche Vorgehen gegen AntifaschistInnen auf allen Ebenen zu legitimieren und Repression gegen emanzipatorische Kräfte zu rechtfertigen. Die Äußerung von Generalstaatsanwalt Endler zu den Verfahren gegen die Autonome Antifa (M), "weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft betreiben in irgendeiner Form Politik (_) Es ist unsere Aufgabe, Straftaten zu verfolgen." (Cellesche Zeitung, 9.9.'94), läßt sich schließlich zu der Aussage resümieren: Antifaschismus in Deutschland ist kriminell. Daß die GSA Celle dennoch Politik betreibt, entlarvt sich _ abgesehen von dem gegenwärtig herrschenden Interesse _ allein durch die Presseerklärung, mit der die GSA die Durchsuchungen begründet. Es heißt darin: "Antifaschismus" sei "nur ein griffiges Mittel zum Zweck, um mit anderen Gruppierungen und Politikern bis hin zu den Grünen, zur SPD und zu den Gewerkschaften bündnisfähig zu werden. Tatsächlich handelt es sich bei der Autonomen Antifa (M)/AA(M) um eine Gruppierung aus dem "antiimperialistischen Spektrum" mit dem Ziel, dieses System gewaltsam zu kippen"

Oberstaatsanwalt Pfleiderer äußert gegenüber der FAZ vom 9. August 1994 im selben Tenor, daß die Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Kirchenleute, die sich mit dem Lockmittel Antifaschismus einspannen ließen, nichts anderes als nützliche Idioten für die Autonome Antifa (M) seien.

Setzten die Neofaschisten und Konservativen also zunächst mit ihrer ersten einenden Kampagne des Geschichtsrevisionismus, mit der "Auschwitzlüge", einen gesellschaftlichen Diskussionspunkt, der als Ergebnis das Mannheimer Deckert-Urteil forderte, so haben sie mit ihrer zweiten Kampagne _ der des Anti-Antifaschismus _ voll das Herz des staatstragenden Zeitgeistes getroffen. Mit dem Schwung der sogenannten Wiedervereinigung _ seit der endgültig alle Deutschen zu Opfern des Totalitarismus erklärt werden können _ soll mit einem Handstreich der Antifaschismus dem Erdboden gleichgemacht werden.

Am Vorgehen gegen den Antifaschismus läßt sich unter anderem der Charakter dieses Systems erkennen, dem an seiner Selbsterhaltung und an der Behauptung seines Gewaltmonopols gelegen ist: Es versucht sich der linken Opposition zu "entledigen", die sich bemüht, in Zeiten der Atomisierung und Orientierungslosigkeit der Linken eine Neukonstituierung in Gang zu setzen, und die sich nicht auf die staatlich vorgegebenen Spielregeln einengen läßt, die vielmehr den Zusammenhang vom Faschismus und Kapital mit gewissem Erfolg in die gesellschaftliche Diskussion trägt.

Die Kriminalisierung der Autonomen Antifa (M) als Testballon
Der Versuch, die Autonome Antifa (M) als kriminelle Vereinigung anzuklagen, kann als das Pilotprojekt des Staatsschutzes in seinem Kampf gegen öffentliche politische Arbeit angesehen werden. Es hängt für zukünftige Entwicklungen in der gesamten Linken einiges davon ab, ob es gelingt, diesem Angriff erfolgreich zu widerstehen.

Neben der politischen Signalwirkung der Abschreckung in Bezug auf die Organisierung legal angelegter Opposition, hätte die Durchsetzung der Konstruktionen auch juristische Folgen, die letztlich in einer Wechselwirkung mit der weiteren politischen Praxis stehen.

Juristisch betrachtet bedeutet die Konstruktion der Kriminalisierung mittels des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung (§ 129), der mit Landfriedensbruch (unangemeldete Demonstrationen) und dem damit in Zusammenhang stehenden Schwarzen Block (Uniformierung) begründet wird, daß praktisch jede Gruppe bzw. Organisation, die über einen längeren Zeitraum solche Demonstrationen durchführt, lediglich wegen der Teilnahme an eben den unangemeldeten Demonstrationen mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung belegt werden kann. Mit der geplanten anstehenden Änderung und der verschärften Anwendung des "Landfriedensbruchs" könnte das eine weitere Einengung (nach der Erklärung der Vermummung, "passiver Bewaffnung" etc. als Straftat im Juni 1989) und tiefgreifende Veränderung der Demonstrationskultur bedeuten. Zumal die Totalüberwachung antifaschistischer Demonstrationen sicherlich nicht abnehmen wird, wäre damit ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichenkeitsarbeit und der Politik auf der Straße ausgehebelt.

Eine neue Repressionswelle?
Die Repression gegen AntifaschistInnen steht im Zusammenhang mit einer allgemeinen Rechtsentwicklung in der BRD. Beispielhaft dafür ist, daß das Jahr der Inneren Sicherheit zu einem Jahr "Angst statt Sicherheit", zum Jahr der Polizei- und Verfassungsschutzskandale geworden ist.

Beispiele dafür gibt es zuhauf, so das Auffliegen des V-Mannes Bernd Schmitt in Solingen, der die Organisierung der Neo-Nazis dort im Auftrag des Verfassungsschutzes erst ermöglichte und die Faschisten zu qualifizierten Schlägern ausbildete, oder der Skandal von Magdeburg, wo die Polizei nach einer Jagd von Faschisten auf AusländerInnen zugunsten der Faschisten eingriff. Die jüngsten Urteile beweisen einmal mehr das funktionale Verhältnis des Staates zu den Nazis, indem sich der Staat über seinen selbst produzierten Skandal ein antifaschistisches Image zu verschaffen versucht.

Der Todesschuß in den Rücken von Halim Dener in Hannover ist die Konsequenz und praktische Ausführung der KurdInnenpolitik der Bundesregierung.

Auch auf legislativer Ebene wird der Rechtstrend vorangetrieben, zum Beispiel durch die Verabschiedung des "Verbrechensbekämpfungsgesetzes" am 21. September 1994 durch den Bundestag. Hier werden die bisher wenigstens formal aufrechterhaltene Trennung von Polizei und Geheimdiensten endgültig aufgehoben und Beschuldigtenrechte im Strafverfahren massiv eingeschränkt. Darin enthalten ist unter anderem auch die Einführung der Kronzeugenregelung für "organisierte Kriminelle", also auch für Verfahren gegen AntifaschistInnen nach § 129. Daß selbst das allerdings nicht allen VertreterInnen der "demokratischen Parteien" genügt, machte Innenminister Manfred Kanther noch am Tag der Verabschiedung deutlich, als er unter dem Schlagwort "Offensive 2000" ein neues, repressiveres Verbrechensbekämpfungsgesetz einforderte (FR, 23.9.'94).

Diese unvollständige Aufzählung ist ein Beleg für die zunehmend reaktionäre Entwicklung in der BRD.

Es gibt darüberhinaus Signale des Staates, zum Beispiel die neuerlichen Urteile gegen die politischen Gefangenen oder die Repression gegen KurdInnen, die darauf hindeuten, daß die Verfolgungspraxis nach einigen Jahren der vermeintlichen Liberalisierung in eine Richtung zielt, die vergleichbar ist mit dem Zustand Ende der 70er/ Anfang der 80er Jahre.

Nichtsdestotrotz wäre es übereilt, aufgrund der Verhaftungen der türkischen, kurdischen und deutschen AntifaschistInnen in Berlin, der Verurteilung des Antifaschisten Gunther aus Wiesbaden, der Staatsschutz-Großaktion gegen die Autonome Antifa (M) oder der unzähligen täglichen "Klein-Verfahren" gegen radikale AntifaschistInnen von einer neuen Kriminalisierungswelle zu sprechen. Es ist keineswegs eine neue Erscheinung, sondern reiht sich ein in die Geschichte jenes Staates, dessen Verfolgungspraxis gegenüber Oppositionellen auf eine lange Tradition zurückgreifen kann, der in Kontinuität zum "Dritten Reich" steht und gleichzeitig innen- wie außenpolitisch _ für Vorhaben wie Bundeswehreinsätze und einem ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat der Uno _ gezwungen ist, diese zu leugnen.

Zur Diskussion um politische Organisierung
Es geht seitens des Staates seit Bestehen der BRD darum, zu "beweisen", daß eine legale öffentliche Organisierung von konsequentem Antifaschismus nicht möglich ist. Dies ist Teil der sich immer differenzierter entwickelnden Strategie zur Vernichtung linker Opposition in der BRD mit dem Ziel, erst gar nicht zum Mittel der Kriminalisierung greifen zu müssen, weil dies politisch zum Teil schwer bzw. nicht kalkulierbare Faktoren in sich birgt. Die Androhung der Kriminalisierung hat in der Vergangenheit oftmals ausgereicht, um politische Ansätze vernichten.

Die Autonome Antifa (M) steht seit einigen Jahren für einen politischen Ansatz, der Öffentlichkeits- und Bündnisarbeit in dieser Mediengesellschaft in das Zentrum seiner Politik gestellt hat und sich für ein Konzept der legal angelegten Organisierung stark macht. Ziel ist es seitens der Staatsschutzbehörden, diesen Ansatz antifaschistischer Politik zu zerschlagen und mit der Aktion in Göttingen eine Drohung für all diejenigen Gruppen auszusprechen, die unter einem ähnlichen Konzept politische Ansätze zu entwickeln versuchen.

Würden sich in der jetzigen Situation im politischen Diskurs jene Stimmen erfolgreich zu Wort melden, die ein Politikkonzept wie das oben beschriebene grundsätzlich ablehnen, um beispielsweise zu Organisierungsformen der letzten Jahre zurückzukehren, so hätte der Staatsschutzangriff bereits ein Teil seiner politischen Funktion erreicht.

Bei derartigen Argumentationen wird häufig behauptet, daß das jetzige Vorgehen des Staates gegen die Autonome Antifa (M) ein weiteres Mal den Beweis führe, Konzepte legal angelegter Politik oder Versuche öffentlicher politischer Organisierung (Antifaschistische Aktion/BO) außerhalb bundesdeutscher Parlamente wären nicht möglich, weil sie immer staatlicher Kriminalisierung ausgesetzt seien. Daß militante antiimperialistische Politk immer der Gefahr der Kriminalisierung ausgesetzt sein wird, wurde bereits ausgeführt. Aber darüberhinaus trifft diese Argumentation nicht den Kern der realen Verhältnisse. Denn sie impliziert, kriminalisiert würden ausschließlich Formen politischer Organisierung. Tatsächlich aber wurde die Autonome Antifa (M) ja nicht kriminalisiert, weil sie legal angelegte Politik macht, sondern weil sie versucht, konsequent antifaschistische Politik mit einem bestimmten (legal angelegten) Konzept zu verbreitern. Diese politischen Inhalte, die Akzeptanz für autonome antifaschistische Politik, konnten mittels dieses Konzepts legal angelegter Arbeit in der Region wesentlich vergrößert werden. Und deshalb wird die Autonome Antifa (M) von Staatsseite aus angegriffen.

Das heißt, es werden immer die linken und antifaschistischen Konzepte, Gruppen und Organisationen im besonderen angegriffen, die sich "erfolgversprechend" in Bezug auf die Verankerung fundamentaloppositioneller Positionen entwickeln.

Desweiteren impliziert die obige Position, daß es bereits ausgemachte Sache sei, daß das Konstrukt des Staatsschutzes gegen die Autonome Antifa (M) durchgesetzt werden kann. Der Ausgang der möglichen Prozesse ist jedoch auch davon abhängig, was sich an Solidarität und Öffentlichkeit gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands weiter entwickelt.

Zum dritten gibt es, wenn Einigkeit darüber besteht, daß die gesellschaftliche Isolation linksradikaler Positionen durchbrochen werden muß, kein zurück mehr in klandestine autonome Kleingruppen.

Die bisher existierenden Organisationsansätze (z.B. das der Antifaschistischen Aktion/BO, Libertad etc.) dürfen nicht leichtfertig abgetan werden, denn sie bilden einen wichtigen Teil der Fundamente für eine antifaschistische antagonistische Bewegung.

Das LKA hatte der Autonomen Antifa (M) bereits vor zwei Jahren via Presse ausrichten lassen, daß ein öffentliches Auftreten für die Gruppe sofort eine Verhaftung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach sich ziehen würde.

Die Autonome Antifa (M) ist auf diese Drohung des LKA nicht eingegangen und hat seitdem ein paar Dutzend Veranstaltungen bestritten. Sie hält auch nach den Durchsuchungen an ihrem politischen Kurs fest.

Gegen die Spaltung des antifaschistischen Widerstandes!
Keine Kriminalisierung des autonomen Antifaschismus!
Sofortige Einstellung der Verfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten!

Hoch die antifaschistische Solidarität!

Göttingen, 2. Oktober 1994
Autonome Antifa (M), organisiert in der
ANTIFASCHISTISCHEN AKTION/Bundesweite Organisation