ENTSICHERT - der Polizeistaat lädt nach...

Pilotprojekt Antifa

An der Antifa üben sie: Ebenso alt wie die Geschichte der BRD, ist die Geschichte der Bekämpfung und Verfolgung ihrer linken politischen GegnerInnen. Die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandes heute ist nicht einzigartig, sie reiht sich lückenlos ein in eine Chronologie politischer Repression in der BRD. Auffallend ist das (Miß-)Verhältnis zwischen Zerschlagungsversuchen durch den Staat und gesellschaftlicher Bedeutung der Bewegung.

Kurs: Modell Deutschland...

Bereits 1950 versagte die Adenauer-Regierung KommunistInnen und SozialistInnen den Eintritt in den öffentlichen Dienst. An 11. Mai 1952 wurde der Kommunist Philip Müller auf einer Jugendkarawane für der Frieden" und gegen die Wiederbewaffnung in Essen von einem deutschen Polizisten erschossen; er war das erste Todesopfer de BRD Repression. Am 17. August 1956 wurde schließlich die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten, 11 Jahre nach der Zerschlagung des Nazi-Faschismus dem Antikommunismus in der BRD eine gesetzliche Grundlage gegeben Gegen hunderttausende KommunistInnen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, etliche Verurteilungen folgten.

1968 wurden die verfassungsrechtlichen Regelungen des Grundgesetzes zur Bekämpfung des inneren und äußeren Notstandes" die Notstandsgesetze - von der großen Koalition im Bundestag beschlossen. Sie ermöglichen u.a. den Einsatz von Bundeswehrstreitkräften zur Unterstützung von Polizei und Bundesgrenzschutz "zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes", was sowohl .,bewaffnete Aufständische" (GG Art. 87a, 4) als auch streikende ArbeiterInnen sein können. Zehntausende gingen zu Hochzeiten der 68er-Bewegung gegen die Notstandsgesetze auf die Straße.

1972 wurde als Antwort auf den angekündigten "Marsch durch die Institutionen" [1] der "Radikalenerlaß" verabschiedet, der unzählige Berufsverbote nach sich zog, die teilweise heute noch Gültigkeit besitzen. Viele Mitglieder der DKP waren und sind davon betroffen. Gleichzeitig wurde in den 70er Jahren der Etat der Ämter für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes mehr als verdoppelt. Die sozialliberale Regierungskoalition begründete dies mit der Bekämpfung der Rote Armee Fraktion (RAF) und anderer bewaffneter Gruppen (wie Bewegung 2. Juni, Revolutionäre Zellen und später die Rote Zora). Allgemein stand die politische Repression der 70er und 80er Jahre unter dem Vorzeichen der Verfolgung der RAF und ihres vermeintlichen Umfeldes, das zur "legalen RAF" hochstilisiert wurde, und den UnterstützerInnen, sowie der Inhaftierung ihrer Gefangenen unter Sonderhaftbedingungen und in Isolation. Noch heute befinden sich 9 ehemalige Militante aus der RAF in BRD Knästen, teilweise seit über 20 Jahren.

Seither war der am 18. August 1976 eingeführte §129a [2]die wohl am häufigsten angewandte juristische Waffe sowohl gegen militanten Widerstand als auch gegen alle, die sich nur ansatzweise solidarisch mit ihm erklärten bzw. sich nicht davon distanzierten. Mit der Einführung des Paragraphen schuf sich der Staat die Möglichkeit, den bewaffneten Kampf in der BRD auch juristisch als "Terrorismus" zu diffamieren und behielt dadurch die Definitionsmacht darüber, wer von seinem völkerrechtlich festgeschriebenen Recht auf Widerstand Gebrauch machen darf und wer nicht. Außerdem sollte der §129a als Ermittlungsparagraph dienen, der den ermittelnden BeamtInnen ein weitreichendes Instrumentarium der Überwachung, wie z.B. Telefonüberwachung (lange vor der Einführung des "Großen Lauschangriffs") oder Postkontrolle auch von VerteidigerInnen, in die Hand gab.

Kaum mehr als 1% der nach §129a eingeleiteten Ermittlungsverfahren erweisen sich im nachhinein als "gerichtsfest" und führen zu einer Verurteilung. [3] Dies soll dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sehr viele harte Verurteilungen durch diesem Paragraphen gab. Die genannten Gesetzesverschärfungen unter sozialdemokratischer Federführung fanden im Jahrzehnt der Terroristenhatz im sog. Modell Deutschland ihren Ausdruck

...und darüber hinaus

Seit den 80er Jahren wurde nunmehr von der konservativ reaktionären Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen das Demonstrationsrecht ausgehöhlt, das Versammlungsgesetz und die Polizeigesetze verschärft Neben der Bekämpfung der RAF rüstete sich der Staat für den weit ins bürgerliche Spektrum hineinreichenden Widerstand gegen die Großprojekte wie den Bau der Startbahn West bei Frankfurt oder die atomare Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Wackersdorf. Im Juni 1989 wurde Vermummung auf Demonstrationen zur Straftat erklärt. Bis heute ist dies ein häufiger Vorwand für polizeiliche Angriffe gegen Demonstrationen, die nach wie vor ein wesentliches Mittel außerparlamentarischer Opposition sind. Mit dem Erstarken neofaschistischer Organisationen und der damit verbundenen Pogrome gegen MigrantInnen Anfang der 90er Jahre erlangte auch die Antifa-Bewegung neue Bedeutung. Bündnisse für antirassistische und antifaschistische Großdemonstrationen zwischen militanten linksradikalen und bürgerlichen Gruppen wurden regional möglich.

Waren militante Aktionen gegen FaschistInnen schon immer im Fadenkreuz der "Strafverfolgungsbehörden", so wurde zwischen 1991 und 1996 zunächst nach §129a, dann aber nach §129 versucht, die Politik der Autonomen Antifa (M) aus Göttingen zu zerschlagen Der Autonomen Antifa [M] war es durch Bündnisdemonstrationen gelungen, zumindest regional die politische Isolation zu überwinden und als radikale Kraft einen politischen Faktor darzustellen Außerdem stand sie für die Anfang der 90er Jahre losgetretene "Organisierungsdebatte" autonomer AntifaschistInnen, die in der Gründung der Antifaschistischen Aktion/ Bundesweite Organisation (AA/BO) ihren Ausdruck fand. Die AA/BO steht für einen revolutionären Antifaschismus, der über den bloßen Anti-Nazi-Kampf hinaus geht und die Wurzeln des Faschismus im kapitalistischen Verwertungssystem verankert sieht.

Letztendlich sollten Mitglieder der Autonomen Antifa (M) wegen von ihr organisierter Demonstrationen, die nicht angemeldet wurden und auf denen sich große Teile der TeilnehmerInnen vermummten, kriminalisiert werden Dieses Konstrukt stützte sich im wesentlichen auf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, was aber ausreichte, um umfangreiche Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen.

Am 13 Juni 1995 sollte ein weiterer kontinuierlicher Politikansatz, die seit 1976 erscheinende Zeitung radikal, kriminalisiert werden. Im Zuge bundesweiter Razzien - auch gegen die Gruppe K.O.M.I.T.E.E., die RAF und die Antiimperialistische Zelle (AIZ) - mit dem Ziel "die linke Szene einzuschüchtern" (Manfred Kanther am 13. Juni 1995) wurden vier Verdächtigte in Untersuchungshaft genommen, vier weitere tauchten ab. Auch hier sollte, nachdem eine Zerschlagung des Zeitungsprojektes in den 80er Jahren mehrfach mißlang, mittels des §129 eine "kriminelle Vereinigung" konstruiert werden, um nicht Einzelnen bestimmte Straftaten nachweisen zu müssen, sondern ein ganzes Umfeld der "organisierten Kriminalität" bezichtigen zu können.

Zu dieser Zeit war die Verwendung des §129 gegen autonome Antifaschistinnen und gegen eine Zeitung neu. Diente der seit über hundert Jahren existierende Paragraph zwar nach dem KPD-Verbot noch zur KommunistInnenverfolgung (bis 1964 wurden 125.000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige KPD Mitglieder eingeleitet), wurde er seit 1976, zumindest was die Verfolgung Linker in der BRD betrifft, weitgehend durch seinen großen Bruder, den §12ga, abgelöst.

Durch den Kriminalisierungsversuch nach §129 wurde das gesamte legal angelegte Konzept der Autonomen Antifa (M) bzw. das Zeitungsprojekt der radikal als solches der "Organisierten Kriminalität" bezichtigt. Außerdem sollte dadurch eine Entpolitisierung der Gruppen erzeugt werden, denn es ging nicht mehr um Terroristen (in der BRD Gesellschaft gleichbedeutend mit Linksradikalen), sondern um "organisierte Kriminelle" ähnlich "Autoschiebern" oder "Drogendealern" Eine Verurteilung nach §129 hätte zur Folge gehabt, jedes nachweisliche Mitglied der Gruppe zu verurteilen, ohne ihm eine individuelle " Schuld" zu beweisen.

Beide Verfahren mußten letztendlich eingestellt werden, da die Konstrukte juristisch und politisch nicht haltbar waren.

Damit nicht genug: Am 12 5.1998 wurden in 8 Städten bundesweit Razzien durch das bayerische LKA, das BKA und die jeweiligen Landes-LKA gegen mindestens 2.2 AntifaschistInnen durchgeführt. Ihnen wird vorgeworfen, innerhalb der Antifa Passau eine "kriminelle Vereinigung" nach §129 gebildet zu haben; gemeinsam ist allen Beschuldigten lediglich, einmal in der niederbayerischen Stadt Passau gewohnt zu haben. Skandalös ist, daß bei den Razzien nach Belegen für die bloße "Zugehörigkeit zum antifaschistischen Spektrum" gesucht wurde und daß nahezu zeitgleich mit dem Wahlerfolg der Deutschen Volks Union (DVU) bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gegen jene vorgegangen wird, deren politisches Hauptbetätigungsfeld Aktionen gegen die alljährlichen Großveranstaltungen der DVU in Passau waren.

Staat und Nazis...

Mit der Debatte um den 50. Jahrestag der Befreiung vom Nazifaschismus (8. Mai 1995) wurde eine Umorientierung im Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit vollzogen, die bereits Mitte der 80er durch den Historikerstreit [4] und den staatlichen Geschichtsrevisionismus eingeleitet wurde.

Die Verleugnung und Verdrängung faschistischer Verbrechen sollte endlich durch ein positives "Nationalgefühl" ersetzt, der Nationalsozialismus historisch abgehakt werden.

Dies drückte sich u.a. durch die Ehrung der "Attentäter vom 20. Juli 1944", nationalkonservative Angehörige der faschistischen Wehrmacht, aus. Sie wurden bei offiziellen Anlässen zum 8. Mai 1995 als die wahren Widerstandskämpfer gefeiert, kommunistischer und sozialistischer Widerstand hingegen verschwiegen Durch die "staatliche antifaschistische Initiative" sollte revolutionärer Antifaschismus überflüssig er scheinen.

Daß sich Staat und Nazis heute gemeinsam positiv auf die faschistische Wehrmacht beziehen, zeigt sich anhand des Umgangs mit der Ausstellung "Vernichtungskrieg: Verbrechen der Wehrmacht 1941-44" des Hamburger Instituts für Sozialforschung. In allen Städten, in denen sie seit 1996 zu sehen war, wurde sie scharf angegriffen, denn sie zeigt den faschistischen Charakter der gesamten Wehrmacht.

Konservative Politikerinnen und Neonazis hetzen gemeinsam gegen die "Diffamierung der Wehrmacht". In München gingen am 1. März 1997 5.000 Konservative, Burschenschafter und FaschistInnen gegen die Ausstellung auf die Straße, nachdem der Münchener CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler wochenlang die Stimmung dafür anheizte.

Auch der Umgang des Staates mit Neonazis erfuhr mit der Debatte um den 8 Mai 1995 einen Wandel. Die Existenz bzw. Gefährlichkeit neofaschistischer Organisationen wurde bis dato geleugnet oder heruntergespielt, ihre faschistischen und rassistischen Forderungen jedoch von den etablierten Parteien aufgegriffen und teilweise sogar noch verschärft umgesetzt (wie z.B. bei der Abschaffung des Asylrechts 1993).

Mit den Parteien und Organisationsverboten wollte sich der Staat antifaschistisch profilieren und so die besorgte Weltöffentlichkeit beruhigen.

Heute werden FaschistInnen auch zur Abgrenzung der selbstdefinierten demokratischen Mitte gegen Radikalismus gebraucht. Teilweises Durchgreifen gegen faschistische Organisationen und Aufmärsche grenzen den Staat öffentlich gegen Neofaschismus ab, das Verhältnis des Staates gegenüber der faschistischen Bewegung ist und bleibt jedoch ein rein taktisches, das sich einerseits eine faschistische Bewegung durch "Akzeptierende Jugendarbeit" [5] aufrechterhält und sie andererseits bekämpft. Gegenüber der Antifa Bewegung zeigt sich die weißgemalte braune Weste des Staates deutlicher. Denn ein Staat, der sein Verhältnis zu seiner faschistischen Vergangenheit so geklärt hat, läßt nur eine antifaschistische Kraft zu - sich selbst.

Nach der bewährten Totalitarismustheorie [6], die den bürgerlich demokratischen Staat im Verteidigungsnotstand gegen "radikale Extremisten am rechten und linken Rand" begreift, werden sozialistische/antifaschistische und faschistische Bewegungen gleichgesetzt.

Wie die Totalitarismusthese in der Praxis aussieht, zeigte sich z.B. am 11 Oktober 1997 im thüringischen Saalfeld. Einem Aufruf zu einer Demonstration gegen die Einrichtung eines rechten Jugendzentrums in der Stadt folgten mehrere autonome antifaschistische Gruppen, Gewerkschaften und der PDS-Landesverband (in Thüringen drittstärkste Partei). Die nachträgliche Anmeldung einer Gegendemonstration durch die faschistischen Jungen Nationaldemokraten reichte aus, ein totales Demonstrationsverbot über Thüringen zu verhängen und das Bundesland mit 7000 Polizistinnen abzuriegeln. Rund 400 Antifaschistinnen, die trotzdem einreisen wollten, wurden u.a. auf der Autobahn in ihren Bussen gestoppt und in Gewahrsam genommen.

Die im März 1998 durchgeführte "Wiederholungsdemonstration" mit 5000 TeilnehmerInnen konnte, wiederum begründet durch 250 aufmarschierende Neonazis, nur als Polizei-Wanderkessel nach schikanösen Vorkontrollen aller DemonstrationsteilnehmerInnen durch die Stadt laufen und war ständigen Polizeiangriffen ausgesetzt. Ein ähnliches Szenario zeichnete sich für den 1 Mai 98 in Leipzig ab. Die NPD hatte zu einer Großdemonstration aufgerufen, woraufhin die Stadt Leipzig ein Verbot wegen eines angeblichen Polizeinotstandes erließ, der durch mehrere tausend anreisende Autonome begründet wurde.

Letztinstanzlich entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen jedoch gegen ein Verbot, erlaubte allerdings eine NPD-Kundgebung am Völkerschlachtdenkmal. Über 6000 PolizistInnen riegelten das Völkerschlachtdenkmal gegen antifaschistische Verhinderungsversuche ab. Die Berichterstattung im nachhinein zeigte Polizeibeamte zwischen den "Fronten" - Totalitarismusthese in Wort und Bild. Daß die antifaschistischen Gegenaktionen nicht noch härter an gegangen wurden, ist auf die Stimmung in der Stadt zurückzuführen, da sich fast alle Parteien und Verbände gegen die NPD Kundgebung aussprachen.

Antifa als Testfeld...

Der historische Abriß zeigt auf daß Repression gegen politische GegnerInnen immer Bestandteil des politischen Systems der BRD war. Insofern scheint es kaum verwunderlich, daß der revolutionäre Antifaschismus als eine linksradikale Kraft, die ansatzweise gesellschaftliche Relevanz erlangt, vom Staat als Feind betrachtet und bekämpft wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Anti-Castor-Bewegung zu nennen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Breite und ihres teilweise militanten Vorgehens starker Repression ausgesetzt ist.

Eine Sonderstellung nimmt die Kriminalisierung der kurdischen Linken ein, der in dieser Broschüre ein eigener Artikel gewidmet ist. Auch die endgültige Beendigung des bewaffneten Kampfes durch die RAF im April 1998 hat nicht den Abbau des Polizeistaates zur Folge, obwohl die RAF seit jeher als Rechtfertigung für Polizeistaatsexzesse herhalten mußte. Die Forderung nach Abschaffung der Anti-Terrorgesetze, insbesondere des §129a, ist auf strikte Ablehnung gestoßen, da es unklar sei. ob "sich die Mitglieder zu neuen gewaltbereiten Gruppierungen zusammenschlössen". [7]

Ohnehin hätte die Abschaffung des "Terrorismusparagraphen 129a" kaum noch Bedeutung, denn fast alle durch ihn erlangten "Ermittlungsvorteile" wie der Lauschangriff, die Schleppnetzfahndung und Kronzeugenregelung können heute auf viel niedrigerer polizeilicher Ebene durchgeführt werden. Einen "Zweck'. erfüllt er heute höchstens noch zur Rechtfertigung von Sonderhaftbedingungen.

Die Sicherheits-Fanatiker à la Kanther, Beckstein und Co. beschwören trotz gegenteiliger Statistiken eine Gefahr für die "Innere Sicherheit". Hierbei wird der "Terrorismus" nicht mehr an erster Stelle genannt, er ist vielmehr von der "Organisierten Kriminalität" verdrängt worden Doch das Ausmaß, das die Bekämpfung und Verfolgung der Antifa-Bewegung erlangt hat, steht in keiner Relation zu ihrer Relevanz, denn die außerparlamentarische Linke der BRD befindet sich in den 90ern in einer selten defensiven Lage.

Nicht um gegen eine zur Zeit kaum existente linke Bewegung gewappnet zu sein, rüstet der BRD-Staat auf verschärft Polizeigesetze und schafft sich etliche Mittel zur Überwachung und Aufstandsbekämpfung Es liegt auf der Hand, daß es hierbei um mehr gehen soll, sozusagen als Übung für den Ernstfall.

Während der Sozialstaat abgebaut und das Land gegen Flüchtlinge aus anderen Ländern abgeschottet wird, bereitet sich der BRD-Polizeistaat also auf mögliche Unruhen vor. Scheinbar wird für die Zukunft mit einer größeren Anzahl von systemkritisehen und unzufriedenen Menschen gerechnet, die den ohnehin schon minimalen legalen Rahmen des Protestes verlassen und für ihre Rechte kämpfen werden. Die noch vorhandene linksradikale Bewegung dient dabei als Pilotprojekt für die Aufstandsbekämpfung


Fußnoten

[1] Der Marsch durch die Institutionen war das von großen Teilen der 68er-Bewegung propagierte Vorgehen, alle gesellschaftlichen Bereiche mit SozialistInnen zu besetzen, um so die Ziele der außerparlamentarischen Opposition auf institutionaler Ebene durchzusetzen [zurück]

[2] Bildung einer (Mitgliedschaft in einer), Unterstützung einer und Werbung für eine terroristische Vereinigung. Der §129a wurde 1976 während der Prozesse gegen die erste Generation der RAF als Erweiterung des über 100 Jahre alten §129 - Bildung einer (Mitgliedschaft in einer), Unterstützung einer/Werbung für eine kriminelle Vereinigung - eingeführt. Er schreibt eine weit auslegbare gesetzliche Definition von Terrorismus fest.
Bis dahin hatten die Gefangenen aus der RAF immer wieder gefordert, als Kriegsgefangene betrachtet und dem entsprechend nach der Genfer Konvention behandelt zu werden. [zurück]

[3] Falco Werkentin, Zur Archäologie des politischen Strafrechts; aus aufruhrwiderstand gegen repression und §129a, S.23 [zurück]

[4] Unter dem Begriff "Historikerstreit" wird die Auseinandersetzung 1986 zwischen dem linksliberalen Sozialwissenschaftler ]ürgen Habermas, der in der Wochenzeitung "Die Zeit" veröffentlichte, und dem Berliner Professor Ernst Nolte, sowie dem Kohl-Berater Michael Stürmer und einiger anderer Redakteure der Tageszeitung "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (alle auf Seiten Noltes) verstanden. Die Rechtskonservativen wollten hiermit eine Entlastung der "deutschen Nation" und eine Einordnung des Nationalsozialismus als eine geschichtliche Epoche, die nicht von Grund auf zu kritisieren sei, erreichen. [zurück]

[5] Akzeptierende Sozialarbeit mit rechten Jugendlichen: Nach den Pogromen von Hoyerswerda 1991 und Rostock 1992 in der gesamten BRD praktizierte Form der Sozialarbeit im Rahmen des "Aktionsprogramm(s) gegen Aggression und Gewalt" der Bundesregierung. Ziel ist es, Neonazis von der Straße zu kriegen. In der Regel werden ihnen hierfür Jugendzentren und staatliche Gelder zur Verfügung gestellt. Die SozialarbeiterInnen sollen für die Neonazis "einfach da sein" und ihre politischen Äußerungen unkritisch hinnehmen - Die Folge ist in der Regel eine Festigung der Neonazistrukturen in der betreffenden Stadt.
Ouelle: "Kritik an der Akzeptierenden ]ugendarbeit mit rechten ]ugendcliquen", rat reihe antifaschistischer Texte [zurück]

[6] Totalitarismustheorie: Ideologie, deren Wurzeln bereits in der Weimarer Republik liegen. In ihr werden faschistische und sozialistische Bewegungen gleichsetzt. Sich als demokratische Mitte verstehende Parteien versuchten somit, der Linken die Schuld für das Erstarken der NationalsozialistInnen zu geben, da sich der Faschismus angeblich durch den Antifaschismus aufschwingen konnte. Die vermeintlichen DemokratInnen der Mitte sahen sich als Opfer der Extreme. Vertuscht wird dabei der Zusammenhang zwischen dem kapitalistischen Staat und dem aus ihm entstandenen Faschismus, der sich beispielsweise in der personellen Kontinuität von NationalsozialistInnen in der BRD ausdrückt. Insbesondere seit dem Zusammenbruch der sozialistischen Staaten wird von dieser Theorie wieder Gebrauch gemacht: Zum einen wird die DDR mit dem Nazifaschismus verglichen. Zum anderen werden AntifaschistInnen und FaschistInnen als gewaltsame GegnerInnen des Staates gleichgesetzt und antifaschistische Aktionen für Neonaziüberfälle verantwortlich gemacht (Gewaltspirale).Neu aufgelegt wurde die Totalitarismusthese z.B. durch den Regierungssprecher Hauser, der im Zusammenhang mit der Duldung der SPD-Minderheitsregierung durch die PDS in Sachsen Anhalt die PDS mit der NSDAP gleichsetzte [zurück]

[7] Generalbundesanwalt Kay Nehm, Hannoversche Allgemeine Zeitung, 23.4.1998 [zurück]


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