96091301.html100644 1750 0 2373 6216507327 10636 0ustar janroot "Radikal": Internet-Zugang gesperrt Dokumentation --- Zensur von www.xs4all.nl
Text date: 13.09.1996
Author: Die Taz
Quelle/Source: http://www.taz.de

Telegramm

"Radikal": Internet-Zugang gesperrt

Berlin (taz) - Erneut ist ein Internet-Zugang zu der in Deutschland verbotenen Untergrundzeitung Radikal blockiert worden. Nachdem in den vergangenen Tagen fast alle deutschen Provider auf Druck der Bundesanwaltschaft die Zugnge zu den Radikal- Seiten versperrten, hat CompuServe jetzt auch die Homepage von PDS-Vorstandsmitglied Angela Marquart blockiert. Aus Protest gegen die Zensur nahmen mehr als 20 Grorechner weltweit die Seiten von Radikal in ihr Angebot auf.

TAZ Nr. 5026 vom 13.09.1996 Seite 2 Aktuelles 8 Zeilen
TAZ-Bericht

96091302.html100644 1750 0 10546 6216507374 10662 0ustar janroot internetzensur Dokumentation --- Zensur von www.xs4all.nl
Text date: ??.09.1996
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A K T U E L L

Am 30.8. hat die Bundesanwaltschaft mit Hinweis auf einen nach deutschem Recht 129a Abs.3 StGB verbotenen Text, der auf World Wide Web Servern auslaendischer Internetprovider weltweit abrufbar liegt, deutsche Internet Provider und "Online- Dienste" auf eine moegliche Mitschuld durch Beihilfe zu Straftaten nach 129a Abs.3 StGB und 130a Abs.1 StGB (hier hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen die Verbreiter des Textes eingeleitet) hingewiesen.

"Unter folgenden Adressen im Internet: ...[es folgen die Anschriften von 2 WWW Sites und 1 Link, die hier ungenannt bleiben, da es uns mit dieser Erklaerung nicht um die von der Bundesanwaltschaft beanstandeten Inhalte, sondern um den Zensurakt als solchen geht ]... ist die Gesamtausgabe ... [des beanstandeten Textes und Erklaerung zur strafrechtlichen Bewertung] ... Sie werden darauf hingewiesen, da Sie sich mglicherweise einer Beihilfe zu diesen Straftaten strafbar machen, soweit Sie auch weiterhin den Abruf dieser Seiten ber Ihre Zugangs- und Netzknoten ermglichen sollten."

In einem Akt gewissermassen vorauseilenden Gehorsams haben einige deutsche Internetprovider Massnahmen ergriffen, die von der Bundesanwaltschaft genannten auslaendischen World Wide Web Sites mit dem beanstandeten Text bzw. die zugehoerigen Hosts voruebergehend zu sperren. Von Seiten des gesperrten Host, etwa von xs4all.nl in Holland, stellt sich diese Sperre als Boykott ihres Internetangebotes durch deutsche Netzprovider dar. Diesen Boykott deutscher Provider halten wir fuer falsch.

Abgesehen davon, dass es praktisch nicht moeglich ist, bei ansonsten freizuegigem Daten- und Telephonverkehr mit dem Ausland, den Informationstransport von auslaendischen Internetangeboten nach Deutschland wirksam zu unterbinden bzw. all diejenigen Angebote, die nicht deutschem Recht entsprechen, ohne massivste Massnahmen, fuer die es zur Zeit keine Rechtsgrundlage geben wuerde, herauszufiltern, fordern wir eine Gleichbehandlung von Internetprovidern und TelCo-Providern, womit der Beihilfehinweis der Bundesanwaltschaft sich zukuenftig eruebrigt, denn bislang wurden weder Post noch Telekom auf Mitschuld durch Beihilfe hingewiesen, wenn sie Inhalte an Empfaenger in Deutschland ausliefern, die nach deutschem Recht Straftatsbestaende erfuellen.

xs4all und xs2all Internet Information!

96091401.html100644 1750 0 21576 6216504723 10662 0ustar janroot Deutschland im Herbst - Staatsanwälte drohen Internet-Service-Providern mit der Terrorismus-Keule Dokumentation --- Zensur von www.xs4all.nl
Text date: ??.09.1996
Author: llorenz-meyer@spiegel.de
Quelle/Source: http://www.spiegel.de

Deutschland im Herbst - Staatsanwälte drohen Internet-Service-Providern mit der Terrorismus-Keule

Von Lorenz Lorenz-Meyer

Rechtsfreie Räume, darüber ist man sich einig, sind im allgemeinen von Übel. Der Schaden, der dort angerichtet werden kann, stammt nicht immer von Missetätern, die es auf materiellen Profit abgesehen haben. Das stellten dieser Tage wieder einmal deutsche Staatsanwälte unter Beweis, indem sie den Zugriff auf die links-autonome Zeitschrift Radikal im Internet zu unterbinden suchten.

Am 30. September erhielt das "Electronic Commerce Forum e.V." (ECO), ein Zusammenschluß deutscher Internet-Service-Provider, ein Fax der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Darin wurde der Verband gebeten, allen Providern, die sich dem im Juni ins Leben gerufenen Selbstkontrolle-Projekt "Internet Content Task Force" (ICTF) angeschlossen haben, die folgende Mitteilung zu machen:

"Unter folgenden Adressen im Internet:

http://www.serve.com/spg/154/ http://www.xs4all.nl/~tank/radikal//154/

sowie unter Benutzung des Links auf der Seite

http://ourworld.compuserve.com/homepages/angela1/radilink.htm

ist die Gesamtausgabe der Druckschrift 'radikal Nr. 154' abrufbar. Teile des Inhalts dieser Druckschrift begründen den Anfangsverdacht eines nach ' 129a Abs.3 StGB strafbaren Werbens für eine terroristische Vereinigung, einer nach ' 140 Nr.2 StGB strafbaren öffentlichen Billigung von Straftaten sowie den Anfangsverdacht eines Vergehens der Anleitung zu Straftaten gemäß ' 130a Abs.1 StGB. Der Generalbundesanwalt hat daher ein Ermittlungsverfahren gegen die Verbreiter dieser Druckschrift eingeleitet.

Sie werden darauf hingewiesen, daß Sie sich möglicherweise einer Beihilfe zu diesen Straftaten strafbar machen, soweit Sie auch weiterhin den Abruf dieser Seiten über Ihre Zugangs- und Netzknoten ermöglichen sollten."

Im Namen des ECO beantwortete der Rechtsanwalt Michael Schneider dieses Schreiben der Bundesanwaltschaft mit einer umfangreichen Erklärung. Er weist darin die Auffassung der Staatsanwälte zurück, daß Service-Provider sich der Beihilfe schuldig machen, wenn sie den Zugriff auf strafrechtswidriges Material ermöglichen. Sie seien vielmehr "klassische Daten-Carrier", die keinen Zugriff auf die Inhalte der übermittelten Datenpakete haben.

Weiterhin erläutert Schneider den Staatsanwälten, daß es für Internet-Service-Provider technisch nahezu unmöglich sei, selektiv einzelne Angebote eines Internet-Servers zu blockieren, ohne den Zugang zum Server insgesamt zu sperren. Mit einer völligen Sperrung der Server, so argumentiert Schneider, würden die Provider jedoch ihre Vertragspflicht gegenüber ihren Kunden verletzen, indem sie auch den Zugriff auf rechtlich unanstößige Angebote unmöglich machen. Eine Kontrolle, wie sie die Karlsruher Staatsanwälte verlangen, könne den Providern aus diesem Grund nicht zugemutet werden. Darüberhinaus sei eine Analyse einzelner Datenpakete aus dem Internet, die für eine eventuelle selektive Kontrolle der inkriminierten Inhalte notwendig wäre, aus datenschutzrechtlichen Gründen hochproblematisch.

Die Staatsanwälte zeigten sich gegenüber Schneiders Argumenten uneinsichtig. Sie stellen sich auf den Standpunkt, daß ein Service-Provider sich jedenfalls dann der Beihilfe schuldig mache, wenn er untätig bleibe, nachdem man ihn auf Internet-Adressen mit strafrechtswidrigen Angeboten aufmerksam gemacht habe.

Das Multimedia-Gesetz, das Rechte und Pflichten der Service-Anbieter umfassend klären soll, hat das Entwurfsstadium noch nicht hinter sich gebracht. Daher bleibt den Karlsruher Bundesanwälten bei der bestehenden Rechtslage ein großer Interpretations-Spielraum, von dem sie mit solidem Halbwissen Gebrauch machen.

Jedenfalls scheint man in Karlsruhe wenig aus den Erfahrungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft gelernt zu haben, die Anfang des Jahres T-Online nötigte, den Zugriff auf die Webseiten des in Kanada lebenden Neonazis Zündel zu blockieren, mit dem einzigen Erfolg, Zündel unverhofft weltweite Unterstützung zu verschaffen. Die Pflicht ruft: es gilt, den Terrorismus zu bekämpfen. Da hält man sich nicht mit Spitzfindigkeiten über die technische Realisierbarkeit und Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Maßnahmen auf.

Für die Provider bedeutet diese Entwicklung eine doppelte Gefahr. Zum einen droht ihnen, wenn sie den 'Empfehlungen' der Staatsanwaltschaft nicht Folge leisten, der Kadi. Und natürlich riskiert kein Unternehmer in dieser jungen Branche aus bloßem Idealismus eine Vorstrafe. Aber selbst wenn sich die juristische Auffassung der Staatsanwälte vor Gericht nicht halten ließe, wäre bei einer Strafverfolgung der Provider im Vorfeld schon jede Menge Geschirr zerschlagen. Eine Beschlagnahme von Routern und Servern würde für die meisten Dienstanbieter innerhalb kürzester Zeit das wirtschaftliche Aus bedeuten.

Aus diesem Grund haben inzwischen die betroffenen Provider die von der Bundesanwaltschaft genannten Server serve.com und xs4all.nl vollständig gesperrt. Allein bei der dritten genannten Adresse, die nur ein Link auf Sites enthält, auf denen die Zeitschrift Radikal angeboten wird, trotzten sie der Drohung der Staatsanwälte.

Sascha Zumbusch, Geschäftsführer des Berliner Providers TCP/IP, hat allerdings wenig Verständnis für die Logik der Karlsruher Maßnahmen: "xs4all ist in Holland selbst ein Internet-Service-Provider", argumentiert Zumbusch: "Das heißt, man kann sich aus Deutschland per Modem und Telefonleitung direkt dort einwählen und die Zeitschrift Radikal herunterladen. Wollen die Staatsanwälte jetzt deswegen auch das ganze Telefonnetz kontrollieren?"

Auch in der internationalen Internet-Gemeinde wächst die Verärgerung über die Zensur-Freudigkeit deutscher Justizbehörden.

Die Betreiber von xs4all entzogen sich der Zensurmaßnahme zumindest zeitweilig durch einen einfachen Trick. Sie verlegten das Angebot auf eine andere numerische IP-Adresse, so daß der Server für die deutschen Provider unbemerkt wieder in deren Angebot war. Die Provider werden entweder eine Wache einsetzen müssen, um die Ausweichmanöver der Holländer zu verfolgen, oder sie sind gezwungen, das gesamte Netzwerk von xs4all zu sperren.

Aber auch damit lassen sich die Forderungen der deutschen Staatsanwälte letztlich nicht erfüllen. Denn weltweit schießen Mirror-Sites, auf denen das Radikal-Angebot von serve.com und xs4all.nl in Kopien zum Download bereitsteht, wie Pilze aus dem Boden.

ECO-Anwalt Michael Schneider ist der Ansicht, daß sich der Konflikt zwischen den deutschen Staatsanwälten und den Verfechtern unbeschränkter Redefreiheit im Internet nur dann lösen läßt, wenn eine der beiden Parteien nachgibt: "Entweder diese Leute hören damit auf, immer neue Kopien des Materials ins Netz einzuspeisen - und damit ist eigentlich nicht zu rechnen - oder die Bundesanwaltschaft sieht ein, daß ihre Maßnahmen nicht erfolgreich waren, und läßt die ganze Angelegenheit mehr oder weniger stillschweigend einschlafen."

Wenn jedoch weder das eine noch das andere eintritt, ist der Schaden unabsehbar - nicht nur für das Ansehen Deutschlands und seiner Justiz in der politisch äußerst sensiblen internationalen Internet-Gemeinde, sondern auch für die nationale Zukunft eines neuen Mediums, in dem sich eine effektive Kontrolle der Datenflüsse nur unter beträchtlicher Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit erzwingen läßt.

Lorenz Lorenz-Meyer, 40, ist Redakteur von SPIEGEL ONLINE.

SPIEGEL ONLINE 37/1996 - Vervielfältigung nur mit Genehmigung des SPIEGEL-Verlags

Welcome.html100664 1750 144 7452 6216506125 11544 0ustar janusers Der Versuch einer Zensur im Internet Im folgenden werden Texte zur Zensur des Servers www.xs4all.nl durch einen Grossteil der deutschen Internetprovider, welche im ECO zusammgengeschlossen sind, dokumentiert:

Weiter Informationen zur Geschichte der Radikal gibt es hier
More about the Radikal you can find at this point

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