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Erklaerung des Buchladens Peter Panther


  • Subject: Erklaerung des Buchladens Peter Panther
  • From: ID-SCHLESWIGHOLSTEIN@BIONIC.zerberus.de (ID-Schleswig-Holstein)
  • Date: 22 Aug 1995 20:21:00 +0000

  • 
    
    
    Soli - Erklärung des Peter Panther Buchladens
    
    Neu an diesem Verfahren gegen Andreas und die anderen ist, daß damit der  
    "radikal" nicht mehr vorgeworfen wird, für "terroristische Vereinigungen"  
    zu werben, sondern daß die redaktionelle Arbeit genauso wie Produktion und  
    Vertrieb selber zur "kriminellen Vereinigung" erklärt werden soll.
    
    Das geschieht vor dem Hintergrund eines breiten nationalen Konsenses, daß  
    Schluß sein müsse mit der Zerstörung der Umwelt - durch britische  
    Ölbohrinseln, daß Schluß sein müsse mit Kriegsspielen - Stichwort:  
    französische Atomversuche, daß Schluß sein müsse mit der Unterdrückung der  
    Frauen - in islamischen Ländern, daß Schluß gemacht werden müsse mit dem  
    Faschismus - in Serbien.
    
    Eine linke Bewegung gegen diese orwellschen Verdrehungen und gegen  
    Faschismus, Kriegstreiberei und Patriarchat hier ist hingegen nicht im  
    Interesse der Herrschenden und findet sich somit in den herrschenden  
    Medien auch nicht wieder.
    
    1986 gab es bereits einen Kriminalisierungsversuch mit zahllosen  
    Durchsuchungen und knapp 200 Ermittlungsverfahren gegen Buchläden und  
    Privatpersonen wegen Vertrieb der "radikal". Damals gab es einen breiten  
    Protest - auch in der liberalen Öffentlichkeit, die meisten Verfahren  
    wurden eingestellt.
    Das ist auch jetzt reichlich angesagt. Denn gelänge es, die "radikal" als  
    "kriminelle Vereinigung" festzuschreiben, wäre auch jeglicher Handel mit  
    ihr "Werbung" gemäß den Paragraphen 129 und 129 a. Da fragt sich die  
    Buchhändlerin, und da fragt sich der Buchhändler, mit welchen politischen  
    Inhalten sie und er noch handeln darf. 1986 sagten einige zur Verteidigung  
    der "radikal"-VertreiberInnen, daß die BuchhändlerInnen schließlich nicht  
    alles lesen könnten, was sie verkauften. Eine buchhändlerische Vorzensur  
    wurde einhellig abgelehnt.
    Mit dem Konstrukt einer "kriminellen Vereinigung" Zeitschrift wären Lesen  
    und Zensur nicht mehr nötig, um nicht mehr verkaufen zu dürfen.
    Frage bleibt aber, wie BuchhändlerIn mit den Zweifesfällen umgehen sollte,  
    wie mit der "jungen Welt", der "taz", oder mit Büchern und Schriften, die  
    eventuell gar nicht von Militanz handeln, aber trotzdem den  
    Widerstandsgeist wachhalten oder wecken.
    
    Den Versuch, Meinungsfreiheit und Handeln mit politischen Ideen nur noch  
    im Rahmen der feisten deutschen Grundordnung (fdGO) zuzulassen, müssen wir  
    und muß die Öffentlichkeit zurückweisen.
    
    Eine freie Diskussion darüber, wie dieser Staat verändert oder abgeschafft  
    werden kann, ist ebenso angesagt wie eine Auseinandersetzung, wie dies  
    erreicht werden kann.
    
    
    Deshalb fordern wir heute:
    
    -- Laßt Andreas frei - und zwar heute !
    -- die Anderen auch !
    -- die Streichung der Paragraphen 129 und 129a !
    -- Schluß mit den Verfahren !
    -- Meinungs- und Pressefreiheit nicht nur für die Herrschenden !
    
    
    
    
    
    
                      Was wahr ist wird auch in Zukunft
                geschrieben, gesetzt, gedruckt und vertrieben
    
                                  -------
                                  projekt
                                   idsh
    
    

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