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Presseinformation zur Kundgebung in Neumuenster am 13.7.95


  • Subject: Presseinformation zur Kundgebung in Neumuenster am 13.7.95
  • From: ID-SCHLESWIGHOLSTEIN@BIONIC.zerberus.de (ID-Schleswig-Holstein)
  • Date: 13 Jul 1995 21:41:00 +0000

  • 
    
    
    Presseinformation zur Kundgebung in Neumünster
    
    
    Am Dienstag, den 13. Juni 1995 wurden in mehreren Städten zwischen 50 und  
    80 Wohnungen, Läden und Arbeitsstätten durchsucht. Als Vorwand dienten der  
    Bundesanwaltschaft (BAW) dabei Durchsuchungs- und Haftbefehle nach  129/ 
    129a (Werbung/Unterstützung für und Mitgliedschaft in einer "krimminellen"  
    b.z.w. "terroristischen" Vereinigung). Konkret ging es bei der  
    Durchsuchungsaktion um mindestens drei verschiedene Vorwürfe:  
    Unterstützung b.z.w. Mitgliedschaft in der Antiimperialistischen Zelle  
    (AIZ), der diverse Anschläge aus den letzten zwei Jahren zur Last gelegt  
    werden, Unterstützung oder Mitgliedschaft der Gruppe K.O.M.I.T.E.E., der  
    unter anderem der mißglückte Anschlag auf den Neubau des Abschiebeknastes  
    in Berlin zugerechnet wird und als dritter Punkt Vertrieb und Herstellung  
    der Zeitschrift "radikal", verbunden mit "Werbung und Unterstützung von  
    teroristischen Vereinigungen".
    Im Zuge dieser Staatsschutzaktion wurden 4 Personen verhaftet und  
    Untersuchungshaft gegen sie verhängt. Sie werden alle beschuldigt,  
    mitverantwortlich für die Herstellung und Verbreitung der Zeitschrift  
    "radikal" zu sein. Das besonders rabiate Vorgehen der Bundesanwaltschaft  
    stützt sich auf den extra für diese Aktion neu interpretierten  
    Gesinnungsparagraphen 129/129a. Bis zum 12.6.1995 galt, daß die  
    Dokumentation                         und Kommentierung von Schriften  
    mililtanter Gruppen eine Unterstützung "terroristischer Vereinigungen"  
    sein soll. Seit dem 13.06.1995 spart sich die Bundesanwaltschaft diesen  
    Aufwand und macht der Einfachheithalber gleich ganze Zeitungsprojekte zu  
    kriminellen Vereinigungen. Damit setzt die BRD in der  
    Staatsschutzgesetzgebung gegen Presseerzeugnisse neue europäische  
    Maßstäbe.
    
    Einer der von den Verfahren Betroffenen ist gestern, am 12.07.95 in die  
    JVA Neumünster verlegt worden und unterliegt Haftbedingungen, die seine  
    totale Isolierung zum Ziel haben. Das bedeutet unter anderem auch  
    Kontaktverbot zu Mithäftlingen.
    
    Die Veranstalter wollen mit der Kundgebung ihre Solidarität mit dem im  
    Zuge der Durchsuchungen verhafteten Menschen bekunden. Zu den Verhafteten  
    gehört auch ein Mensch aus Bremen, der zu 5 Monaten Beugehaft verurteilt  
    wurde, weil er sich geweigert hat, Aussagen zu einem ebenfalls  
    Beschuldigten Mitbewohner zu machen.
    
    Ein weiteres Ziel der Kundgebung ist es, die Isolationshaft des in  
    Neumünster Gefangenen zu durchbrechen und die Einstellung aller im Zuge  
    der Durchsuchungsaktionen eingeleiteten Verfahren zu fordern.
    
    
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    projekt
     idsh
    
    

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