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Flexibilisierte Frauen
Historische und aktuelle Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt

Susanne Heeg

 
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Frauen profitieren jetzt stärker vom Arbeitsmarkt, so ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit anläßlich der Kommentierung der Arbeitsmarktdaten vom April 1994. Sie sind vor allem im Dienstleistungssektor und viele in Teilzeit tätig, genau in den Bereichen, in denen die Beschäftigung expandierte. (vgl. taz vom 11.Mai 1994) Die Statistiken scheinen ihm Recht zu geben angesichts 9,3% arbeitsloser Frauen, aber 9,4% arbeitsloser Männer im April 1994, obwohl doch die Arbeitslosenquote der Frauen immer über der der Männer lag.

Allerdings handelt es sich bei der Zunahme von Frauenjobs im Dienstleistungssektor und der Ausdehnung von Teilzeitarbeit zumeist um schlechtbezahlte und ungesicherte, kurz, prekäre Arbeitsverhältnisse und keinesfalls um die Durchsetzung von Forderungen der Frauenbewegung nach gleichem Lohn und gleichen Aufstiegschancen. Im Gegenteil, die gegenwärtige Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen scheint die soziale Polarisierung auch unter Frauen zu verschärfen.

 

Vergeschlechtlichung von Lohnarbeit

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Im historischen Rückblick stellt sich die Entwicklung der Frauenlohnarbeit als Geschichte eines spezifischen Problems dar, das es zu regeln galt. Lohnarbeit von Frauen war bis in die 50er Jahre dieses Jahrhunderts hinein umstritten. Der vorherrschenden Aufassung zufolge widersprach sie der biologischen Bestimmung der Frauen und sollte dem Mann als Familienernährer vorbehalten bleiben.

Bekanntermaßen gab es im 19. Jahrhundert gleichwohl Frauenlohnarbeit. Vor allem im Bürgertum jedoch diskutierte man seit der Industrialisierung viel über ihre schädlichen Wirkungen auf das Familienleben, die Sittlichkeit und eine gesunde Nachkommenschaft. Durch die Begrenzung auf den häuslichen Reproduktionsbereich sollten Frauen ihrem Wesen gerecht werden, sprich: für ihren Mann und ihre Kinder sorgen.

Zwar konnte das Verbot der Fabrikarbeit für (verheiratete) Frauen nicht durchgesetzt werden, doch erfolgten schon relativ früh rechtliche Reglementierungen: 1878 das Verbot der Frauenarbeit unter Tage, 1891 das Verbot der Nachtarbeit, 1910 ein zehnstündiger Maximalarbeitstag für Fabrikarbeiterinnen (nicht jedoch für Dienstmädchen oder landwirtschaftliche Arbeiterinnen, vgl. Frevert 1986, S. 91).

Diese juristischen Umsetzungen der Diskurse über das Wesen der Frau wurden allerdings nicht allein von bürgerlichen Kreisen getragen. Auch Teile der sich formierenden Gewerkschaftsbewegung unterstützten eine Einschränkung der Frauenlohnarbeit nicht nur aus philanthropischen Gründen, sondern um einer weiblichen Schmutzkonkurrenz vorzubeugen. Man befürchtete, daß Frauen aufgrund ihrer niedrigeren Löhne Männer von ihren Arbeitsplätzen verdrängen und so die natürliche geschlechtliche Arbeitsteilung auf den Kopf stellen würden. Daß die Haltung der Gewerkschaften zur Frauenerwerbstätigkeit lange Zeit ambivalent war, zeigt sich auch in der Forderung nach einem Familienlohn, der es dem männlichen Arbeiter ermöglichen sollte, eine ausschließlich mit der Reproduktionsarbeit beschäftigte Frau und Kinder zu ernähren. Eine Position, die gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und verstärkten ökonomischen Drucks auf die Lohnabhängigen die gewerkschaftliche Politik dominierte und egalitäre, an der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit orientierte Positionen marginalisierte.

Die rechtlichen Einschränkungen der Frauenlohnarbeit basierten unter anderem auf der Vorstellung, daß Frauen sofern sie industrielle Arbeit leisteten wegen ihrer vermeintlich schwächeren körperlichen Konstitution zu schützen seien. Dieser weitverbreiteten Auffassung entsprach auch die Forderung nach spezifischen Arbeitsinhalten für Frauen. So bekamen sie die scheinbar leichteren Arbeiten in Fabrik, Verwaltung und Handel zugewiesen. Überdies galt ihre Erwerbstätigkeit allgemein nur als vorübergehend, da man annahm, daß sie irgendwann in ihre Familie zurückkehren bzw. eine gründen würden. Frauen wurden daher auf dem Arbeitsmarkt durch eine Vielzahl von Faktoren wie etwa geringere Körperkraft und Leistungsfähigkeit oder eine wesensmäßige Prädestiniertheit für die Familie als negativ belastet angesehen.

Im Rückblick auf die Geschichte der Frauenerwerbsarbeit ist festzuhalten, daß der hier nur angedeutete Geschlechterdiskurs das Problem Frauenlohnarbeit in zweifacher Hinsicht erst generierte: Zum einen unterlag und unterliegt Lohnarbeit generell einer historischen Vergeschlechtlichung, die zu einer Differenzierung in männliche Normalarbeitskräfte und weibliche Problemfälle führte. Männliche Arbeit gilt demnach als kontinuierlich und stetig, weibliche als diskontinuierlich. Zum anderen erfolgte über diese Vergeschlechtlichung zugleich eine geschlechtliche Codierung von Berufs- und Arbeitsfeldern. Das scheinbar spezifisch weibliche Arbeitsvermögen wurde in Tätigkeitsfeldern organisiert, die in einem hierarchischen Verhältnis zu männlichen Arbeitsbereichen standen und stehen (vgl. Wetterer 1992).

Als Männerarbeit gelten bis heute technische, handwerkliche und/oder führende und planende Tätigkeiten, während weibliche Tugenden in der Arbeitswelt komplementär zu männlichen Fähigkeiten gedacht werden wie etwa die Frauen zugeschriebene Fingerfertigkeit, Resistenz gegen Routine, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft (vgl. Cockburn 1988, S. 169 ff.). Weiblich codierte Arbeit steht damit in einem Ergänzungs- bzw. Unterstützungsverhältnis zur männlich codierten Arbeit. So arbeiten Frauen häufig als Sekretärinnen und Assistentinnen eines Mannes, als Zuarbeiterinnen eines Facharbeiters oder in Mechanisierungslücken und -sperren (z.B. Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel, Verpackung, Montage, Informationsverarbeitung in weiten Bereichen des Dienstleistungssektors). Dabei sind allerdings die Arbeitsinhalte selbst historisch und geschlechtlich variabel(1): wurde etwa die Arbeit der Schriftsetzerei zu Anfang dieses Jahrhunderts unter Verweis auf die sitzende Tätigkeit und die Nähe zum Klavierspielen (als Tätigkeit bürgerlicher Frauen) abwertend als weibliche bezeichnet, so wandelte sie sich später zur männlichen Arbeit. Ohne daß sich der Arbeitsablauf oder der technische Standard großartig geändert hatten, galt sie nun als Arbeit mit einer hohen Anforderung an die technische Qualifikation (vgl. Schmidt 1993). Ein weiteres Beispiel ist das Berufsbild der Röntgenassistenz: arbeiten vorwiegend Männer in diesem Bereich, wird dies mit dem dafür nötigen technischen Know-How begründet, sind dagegen mehr Frauen als Röntgenassistentinnen tätig, so gilt ihre höhere soziale Kompetenz und ihr Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten als Voraussetzung (vgl. Cockburn 1988, S. 116 ff.). Allgemein ist zu beobachten, daß die Feminisierung von Arbeit als eine Form ihrer Vergeschlechtlichung mit einer generellen Geringschätzung und Abwertung bestimmter Arbeitsfelder und ihrer Qualifikationsanforderungen einhergeht; in hauptsächlich von Frauen getragenen Bereichen wie etwa der Sozialarbeit ist dies offensichtlich (vgl. Teubner 1992). So ist die Geschlechterhierarchie in der Organisation und Normierung von Lohnarbeit zwar historisch Transformationen unterworfen, aber dennoch bis heute prägend.

(1) und sagen weder etwas über das Qualifikationsniveau der Arbeitsplätze noch über das der Frauen aus.

Historische Veränderungen der Arbeitsorganisation

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Eine historisch bedeutsame Veränderung in der Erwerbstätigkeit von Frauen ergab sich während der Weimarer Republik infolge einer zunehmenden Zerlegung, Standardisierung und Maschinisierung der Arbeitsabläufe in der industriellen Produktion. Diese Prozesse führten unter anderem zu einer Ausdehnung der Dienstleistungs- und Verwaltungstätigkeiten und zu einem verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte auf dem Feld der einfachsten und schematischsten Arbeiten im Büro, während Männer dort zumeist qualifizierte Tätigkeiten übernahmen. Spätestens in den 20er Jahren wurden Sekretariats-, Schreib- und Verkaufstätigkeiten zu weiblichen Arbeitsfeldern, das heißt, die sitzenden und ausführenden Tätigkeiten in Verwaltung und Dienstleistungsbereichen galten von nun an als weibliche (vgl. Schmidt 1993).

Auch der Bund Deutscher Frauen (BDF), das Sprachrohr der bürgerlichen Frauenbewegung in der Weimarer Republik, stützte damals die Vorstellung, Frauen besäßen grundsätzlich andere Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse als Männer. Wie schon in den Jahren vor dem ersten Weltkrieg propagierten sie die Fingerfertigkeit von Frauen bzw. Pflege und Erziehung als spezifisch weibliche Arbeitsfelder, um Frauen mehr Optionen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, die allerdings ihrer Natur und ihren Pflichten entsprechen sollten. Ihre Bemühungen konzentrierten sich entsprechend auf den gesundheitsdienstlichen, erzieherischen und karitativen Bereich sowie auf Büroarbeiten.

Zwar eröffneten sich in der Weimarer Republik neue Arbeitsfelder für Frauen, doch galt dieser erweiterte Zugang zur Erwerbstätigkeit, zumal bei den Angestellten, nur für Ledige. Verheiratete Frauen, die arbeiten mußten oder wollten (sofern sie nicht als mithelfende Familienangehörige tätig waren), waren meist zu Fabrikarbeit oder Heimarbeit gezwungen.

Versuche, die Erwerbstätigkeit von Frauen quantitativ und qualitativ einzuschränken, kennzeichneten die nationalsozialistische Arbeitsmarktpolitik in den ersten Jahren nach der faschistischen Machtergreifung. Die unter der Parole Kampf dem Doppelverdienertum geführte und durch sozialpolitische und rechtliche Maßnahmen abgestützte Kampagne hatte jedoch kaum Auswirkungen, das heißt, der Anteil der lohnabhängig beschäftigten Frauen blieb von kleineren Schwankungen abgesehen zwischen 1933 und 1945 konstant. Gänzlich aufgegeben wurden die Bestrebungen zur Einschränkung der Frauenerwerbstätigkeit mit der forcierten Aufrüstung ab 1935/36. Seit dieser Zeit und verstärkt noch nach dem Kriegsbeginn versuchten die faschistischen Machthaber Frauen als Arbeitskräfte für die industrielle Produktion vor allem im Rüstungsbereich zu gewinnen. Dies gelang allerdings nicht und auch die gegen Ende des Krieges erlassenen Zwangsmaßnahmen zur Rekrutierung weiblicher Arbeitskräfte zeigten nur geringe Effekte. Ungeachtet der Kehrtwendungen in der nationalsozialistischen Arbeitsmarktpolitik wurde insgesamt im faschistischen Deutschland die Vergeschlechtlichung der Lohnarbeit mit biologistischen Begründungen forciert (vgl. Siegel 1991).

Als bedeutsam für die weitere Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit erwiesen sich die in der Weimarer Republik einsetzenden und während des Faschismus verstärkten Bestrebungen zur Einführung tayloristischer Arbeits- und Organisationsprinzipien. Unter staatlicher Kontrolle wurden Versuche zur Massenproduktion vor allem in Bereichen der Stahlproduktion und des Wohnungsbaus vorangetrieben (vgl. Siegel/Freyberg 1991). In der Bundesrepublik setzte sich die Massenproduktion von standardisierten Gütern in stark zergliederten Arbeitsschritten an Fließbändern schließlich durch und wurde zum vorherrschenden Produktionsmodell. Die hiermit verbundene striktere Trennung von ausführenden und planenden Tätigkeiten in den Unternehmen führte unter anderem zur Ausdehnung von Organisations-, Management- und Verwaltungstätigkeiten abseits der eigentlichen Produktion.

Infolge des wirtschaftlichen Booms im Nachkriegsdeutschland und den Veränderungen in der Arbeitsorganisation kam es Ende der fünziger Jahre zu einem Arbeitskräftemangel. Sowohl im Produktions- als auch im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich bestand nun die Notwendigkeit, Arbeitskräfte zu rekrutieren, die nicht mehr dem Bild der männlichen Normalarbeitskraft entsprachen: ausländische Arbeitskräfte wurden angeworben und Frauen mit Teilzeitarbeit gelockt. Im Zuge dieser Entwicklung wurde Lohnarbeit für Frauen zunehmend normal, allenfalls durch die Geburt von Kindern unterbrochen.

Vor allem deutschen Frauen boten sich im Dienstleistungssektor(2) gut entlohnte und sichere Beschäftigungsmöglichkeiten. Angelika Willms erklärt dies mit der immer unvollständig gebliebenen Integration von Frauen in den gewerblichen Sektor (vgl. Willms 1985, S. 169). Sie standen demnach zu dem Zeitpunkt als Arbeitskräfte zur Verfügung, als die Expansion des Dienstleistungssektors einsetzte. Im Zuge dieser Entwicklung war es ihnen auch möglich, in bislang männlich codierte Arbeitsfelder einzudringen (z.B. kaufmännische Tätigkeiten). Gleichzeitig übernahmen nun zunehmend MigrantInnen die schlechtbezahlten Arbeitsplätze in der industriellen Produktion oder im Gastgewerbe.(3) Frauen egal ob in- oder ausländische füllten jedoch weiterhin die betriebliche Hierarchie von unten auf. Trotz tiefgreifender ökonomischer Veränderungen setzte sich die Vergeschlechtlichung von Beschäftigungs-, Berufs- und Karrierechancen fort (vgl. z.B. Willms 1985, 228 ff.).

Legitimiert und erklärt wurde die fortbestehende Geschlechterhierarchie auf dem Arbeitsmarkt allerdings nicht mehr (explizit) mit der wesensmäßigen Bestimmung der Frauen, den Haushalt zu führen und Kinder zu versorgen, das heißt, die biologistische Begründung verlor an Bedeutung. Vielmehr sah man die schlechtere Position von Frauen und ihre Ausgrenzung aus bestimmten Arbeitsmarktsegmenten nun in einem mangelnden Engagement bzw. Interesse für den Beruf und ihrer vermeintlich stärkeren Familienorientierung begründet. Daß viele Frauen sich mehr oder weniger freiwillig für Teilzeitarbeit entschieden, diente und dient hierbei oft als Beleg für ihren angeblichen Wunsch, noch Zeit für die Familie zu haben (Eckart 1986). Aufgrund dieser verbreiteten Vorstellung haftet Frauen, ob sie nun halbtags oder ganztags beschäftigt sind, das Etikett der halben Arbeitskraft an.

In einer gewendeten Form unterstützten auch breite Teile der Neuen Frauenbewegung diese Annahmen. So versuchten Feministinnen in der Hausarbeitsdebatte der siebziger Jahre unter anderem die gesellschaftlich vorherrschende Abwertung der Hausarbeit zu durchbrechen und die angeblichen Qualitäten der Hausfrauen als spezifisch weibliche Fähigkeiten bzw. als weibliches Arbeitsvermögen aufzuwerten (vgl. z.B. Beck-Gernsheim/Ostner 1978 und kritisch hierzu Gildemeister/Wetterer 1992). Auch in diesem feministischen Diskurs wurden Frauen bestimmte Tugenden zugewiesen, nun jedoch unter Bezugnahme auf ihre weibliche Sozialisation, aus der andere, positive Qualitäten wie Empathie, Fürsorglichkeit, Einfühlsamkeit etc. resultieren sollten. Daß sie über solche Zuschreibungen auf dem Arbeitsmarkt weiterhin auf bestimmte Positionen verwiesen und von anderen ausgeschlossen blieben, kurz, daß die Konstruktion von Andersartigkeit sich in dieser Gesellschaft in Hierarchien umsetzt, vermochte die feministische Aufwertungspolitik nicht anzugreifen.

Auch für weite Teile der Gewerkschaften waren und sind Frauen mit spezifischen Problemen belastet: ihre zusätzlichen Pflichten in der Familie bewirken einen niedrigeren Organisationsgrad. Dies zog nur teilweise ein verstärktes Bemühen um Frauen oder gar Maßnahmen gegen ihre Ausgrenzung nach sich; oft wurde es als gegeben hingenommen. Man betrachtete Frauen als eine weitere Minderheitengruppe unter vielen (z.B. MigrantInnen) und vertrat die Ansicht, daß die Ursachen ihrer Probleme außerhalb des gewerkschaftlichen Eingriffs-, Regelungs- und Gestaltungsbereiches lägen. Ähnlich wie im Falle von MigrantInnen wurde ein Rückzugsbereich (bei den MigrantInnen das Herkunftsland, bei den Frauen die Familie) unterstellt, der sie lediglich als sekundäre Arbeitskräfte erscheinen ließ.

(2) In erster Linie bei Banken, Versicherungen, im Großhandel und in gesundheitsdienstlichen und kommunalen Bereichen.

 

(3) Noch 1987, nachdem schon viele Industriearbeitsplätze abgebaut worden waren, arbeiteten in Frankfurt 24,2% aller ausländischen Frauen im verarbeitenden Gewerbe, aber nur 11,8% aller Frauen (deutsche und ausländische zusammen). In den unternehmerischen und freiberuflichen Dienstleistungssparten, wie Gastgewerbe, Gebäudereinigung, Körperpflege, Gesundheitswesen, Steuerberatung etc. waren 1987 42,1% der ausländischen Frauen in Frankfurt, aber nur 26,5% aller Frauen beschäftigt (Daten aus eigenen Berechnungen auf der Basis der Arbeitsstättenzählung 1987 und Schmid 1992).

Flexibilisierungstendenzen

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Die überwiegend niedrig qualifizierten Arbeitsplätze, die (deutsche wie ausländische) Frauen zu Zeiten des Wirtschaftswunders ausfüllten, waren häufig in krisengefährdeten Bereichen von Unternehmen angesiedelt (vgl. Gensior/Lappe 1990, Gottschall 1989a/b). Ab Mitte der siebziger Jahre setzte ein verstärkter Abbau von Industriearbeitsplätzen ein, im Zuge dessen auch viele Arbeitsbereiche von Frauen Rationalisierungsstrategien zum Opfer fielen.

Diese Entwicklungen standen und stehen unter anderem im Zusammenhang mit der Krise der fordistischen Arbeits- und Unternehmensorganisation. Die kontinuierlichen Produktivitätszuwächse im Rahmen des technologischen Paradigmas Fließbandproduktion schienen sich zu erschöpfen, nicht zuletzt auch wegen des zunehmenden Widerstands gegen die tayloristische Arbeitsorganisation, die einen Prozeß der Zergliederung, Routinisierung und Dequalifizierung von Arbeit in Gang gesetzt hatte (vgl. Lipietz 1994, Leborgne/Lipietz 1990a und 1990b, O'Connor 1984). Die unternehmerischen Reaktionen auf diesen Rückgang der Produktivitätszuwächse und auf die Widerstände gegen eine Verschärfung des Taylorismus führten zu einer Veränderung der Arbeits- und Unternehmensorganisation und zur Ausbildung neuer Managementstrategien.

Um ihre Profitraten wieder zu erhöhen, begannen viele vor allem größere Unternehmen in den siebziger Jahren mit der Verlagerung von meist routinisierten Fertigungsabschnitten in Gebiete mit geringerem Lohnniveau und dem Einsatz von Mikroelektronik, der häufig sogenannte Automatisierungslücken in der Produktion schließen konnte. Diese Maßnahmen trafen zuallererst un- und angelernte Frauen in der industriellen Massenproduktion, wenngleich die Computerisierung der Produktion teilweise auch eine Entwertung der Fähigkeiten männlicher Facharbeiter nach sich zog (vgl. Gensior/Lappe 1990, Krebsbach-Gnath 1988).

Darüber hinaus sind seit den achtziger Jahren Strategien einer Verschlankung von Unternehmen zu beobachten. Verschlankung (lean production) meint unter anderem Strategien wie Auslagerung, das heißt die Vergabe von Teilabschnitten der Produktion an Zulieferer bzw. Subunternehmer. Solche Maßnahmen zielen auf die Reduzierung der Stückkosten und in der Konsequenz auf die Reduzierung der Löhne der ArbeiterInnen in den formell selbständigen, häufig jedoch dem Diktat der Kernunternehmen unterworfenen Zuliefererunternehmen. Dieser Druck auf die Zulieferer unterstützt die Tendenz zu einer Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse (Lipietz 1994, Sauer 1994). Flexibilisierung und Prekärisierung bezeichnen die Zunahme ungeschützter Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit, Leiharbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Werkverträge, freie Mitarbeit, Provisionskräfte und kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit. Unternehmen aus allen Branchen nutzen seit einiger Zeit diese Arbeitsformen, denen gemeinsam ist, daß sie den Beschäftigten auf Dauer keine sicheren Existenzbedingungen garantieren (vgl. Möller 1988). Schicht- und Nachtarbeit, zeitlich befristete Verträge, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse usw. ermöglichen es den Unternehmen, mit den geringstmöglichen Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitskräften einen größeren oder kleineren Arbeitsanfall flexibel, das heißt auf Kosten der ArbeiterInnen bewältigen zu können.

Auch auf die Verwaltungen der Unternehmen wirken Tendenzen der Verschlankung: Zum einen werden zunehmend Tätigkeiten an Fremdfirmen vergeben, die zuvor noch Teil der Unternehmensaufgaben waren, wie etwa Kantinen-, Reinigungs-, Hausmeister- und Ingenieurstätigkeiten, oder auch Arbeiten im Bereich von Informatik, Buchführung und Werbung. Auf diese Entwicklung ist das enorme Wachstum unternehmens- und produktionsorientierter Dienstleistungen innerhalb der letzten fünfzehn Jahre zurückzuführen, das vor allem den städtischen Arbeitsmarkt nachhaltig verändert hat. Der Zuwachs an Arbeitsplätzen im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie, bei den Sicherheitsdiensten oder auch in der Rechts- und Unternehmensberatung etc. ist in erster Linie ein Ergebnis dieser Umschichtung in der Arbeitsorganisation, das heißt der Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten an Fremdfirmen.

Zum anderen basiert diese Expansion verschiedenster Dienstleistungen auch auf Konzentrationstendenzen im Unternehmenssektor bzw. auf der Notwendigkeit, eine Vielzahl unterschiedlicher Zulieferer und Tochterfirmen an verschiedenen Standorten kontrollieren zu müssen. So stellen die unternehmensorientierten Dienstleistungen die Voraussetzungen dafür bereit, daß weitere Verschlankungsbestrebungen von Unternehmen realisiert und Absatzmärkte über den nationalen Raum hinaus erschlossen werden können.

Der Expansion des Dienstleistungssektors in der Weimarer Republik vergleichbar, scheint sich auch das erneute Wachstum dieses Sektors positiv auf die Frauenerwerbstätigkeit auszuwirken: mehr als die Hälfte der im Dienstleistungsbereich Beschäftigten sind Frauen, während ihr Anteil im produzierenden Gewerbe nur ein Viertel beträgt (vgl. taz v. 11.5.1994). Die Positionen, die Frauen im Dienstleistungssektor einnehmen, verbieten allerdings eine positive Einschätzung (vgl. Möller 1988, Gensior/Lappe 1990, Gottschall 1989b). So ist die Beschäftigungszunahme von Frauen im Einzel- und Großhandel sowie in Banken und Versicherungen vor allem der Ausdehnung von Teilzeitarbeit geschuldet, die den Unternehmen eine flexiblere Zeitgestaltung und eine kapazitätsorientierte Personaleinsatzplanung ermöglicht. Auch bei der Post arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen in Teilzeit und werden zur flexiblen Bewältigung von Spitzenlasten eingesetzt. Unsichere Beschäftigungsformen dominieren ebenso im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie beides extrem belastende Arbeitsbereiche mit ungeregelten Arbeitszeiten, in denen das Einkommen der Beschäftigten häufig auch bei Vollzeit unter dem Existenzminimum liegt und keine sozialversicherungsrechtliche Absicherung gewährleistet ist (vgl. Möller 1988, S. 48 ff.). Derartige Arbeitsbedingungen sind in ähnlich starkem Ausmaß in fast allen Bereichen mit großem Frauenanteil zu finden.(4)

Frauen als Gewinnerinnen bei der Dienstleistungs- und Teilzeitbeschäftigung haben also de facto mit eher schwierigen Arbeits- und Lebensverhältnissen zu kämpfen. Zudem ist es ein offenes Geheimnis, daß ein umfangreicher Teil der Arbeit im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie (und wahrscheinlich auch in anderen Bereichen wie etwa dem Baugewerbe) Schwarzarbeit bedeutet und mit Abhängigkeitsverhältnissen und existenzieller Bedrohung verbunden ist. Gerade in diese äußerst prekären Bereiche werden viele MigrantInnen abgedrängt,(5) nicht zuletzt aufgrund ihres rechtlichen Status in einem Staat, der AusländerInnen lieber draußen als drinnen sieht.

Während die Arbeitskraft von Migrantinnen ebenfalls einer Vergeschlechtlichung unterliegt, sind sie in der Bundesrepublik zugleich verschiedenen rechtlichen Reglementierungen und Diskriminierungen unterworfen. Eine Arbeitserlaubnis ist an einen legalen Aufenthalt in Deutschland gekoppelt und umgekehrt. Dieser wird vor allem durch das verschärfte Asylrecht erschwert und durch das Schengener Abkommen, mit dem die EU-Staaten gemeinsame Maßnahmen beschlossen haben, um die Einreise von MigrantInnen zu verhindern. So ist der legale unbefristete Aufenthalt in Deutschland nur wenigen Gruppen von Nicht-EU-MigrantInnen möglich: anerkannten AsylbewerberInnen; MigrantInnen, die längere Zeit mit einem deutschen Partner verheiratet waren und erwerbstätig sind; MigrantInnen (und ihren Kindern), die schon vor dem Anwerbestopp von Arbeitskräften eingereist sind und eine existenzsichernde Beschäftigung haben.(6) Hinzu kommt die seit März 1993 gültige Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit, derzufolge eine Arbeitserlaubnis erst dann erteilt werden soll, wenn vier Wochen lang geprüft wurde, ob es für den Arbeitsplatz keine deutschen oder EU-Bewerber gibt. Mit dieser Anweisung werden die Chancen von Nicht-EU-MigrantInnen auf einen qualifizierten und besser entlohnten Arbeitsplatz weiter minimiert. Arbeiten müssen sie trotzdem, denn der Bezug von bzw. Antrag auf Sozialhilfe ist ein möglicher Ausweisungsgrund. Aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen werden Nicht-EU-MigrantInnen (und MigrantInnen, die sich illegal in Deutschland aufhalten) in die prekärsten Arbeitsfelder und -formen abgedrängt, wie etwa in die Gastronomie, ins Reinigungsgewerbe oder in andere personenbezogene Dienstleistungen.

Die Flexibilisierung von Beschäftigungsverhältnissen dominiert vor allem in Bereichen, in denen Arbeitskräfte schnell ersetzbar sind, da in nur kurzer Zeit anlernbare Fähigkeiten nachgefragt werden. Daß MigrantInnen zu einem großen Teil in diesen Bereichen arbeiten, ist jedoch nicht durch ihre angebliche mangelnde Qualifikation zu erklären. Es handelt sich vielmehr um eine Konstruktion von Anderssein, die bestimmten Gruppen spezielle Fähigkeiten zu- oder abspricht, das heißt, die ungleiche Stellung von MigrantInnen ist auf die Stigmatisierungen und Ausgrenzungen durch das Ausländerrecht und auf die diskursive Generierung des Problemfalls Ausländer zurückzuführen. Ihnen gegenüber haben deutsche Frauen auf dem Arbeitsmarkt eine wesentlich bessere Position, da sie nicht durch Dienstanweisungen, Ausländerrecht etc. rechtlich ausgegrenzt werden.

Die rechtliche, soziale und politische Ausgrenzung von Migrantinnen stellt eine Voraussetzung der Polarisierung unter Frauen dar. Nicht alle Frauen haben schlecht entlohnte und niedrig qualifizierte Jobs. Der Kampf um gleiche Qualifizierungs-, Aufstiegs- und Einstellungschancen beseitigte zwar keinesfalls die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, erleichterte jedoch einer Reihe von Frauen den beruflichen Aufstieg. Einer eher (noch) kleinen Schar von Managerinnen, Professorinnen, Anwältinnen, Ingeneurinnen, Werberinnen, kurz, gutbezahlten weiblichen Arbeitskräften stehen heute überwiegend Migrantinnen gegenüber, die als Putz- und Zugehfrauen, als Kinder- und Hundebetreuerinnen nicht selten für eben diese Frauen arbeiten. Die Erledigung der Reproduktionsarbeit durch Dritte, insbesondere Migrantinnen, scheint zum unerläßlichen Bestandteil ihrer Karriere zu werden. Denn wer erfolgreich sein will, muß auch Überstunden machen und am Wochenende arbeiten können. Mit anderen Worten, von diesen Frauen wird die Einsatzbereitschaft und -möglichkeit eines Mannes mit einer Hausfrau im Hintergrund erwartet. Dabei ist das Verhältnis von Werberin und Zugehfrau nur ein Beispiel für die soziale Polarisierung unter Frauen, die mit der Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen generell einhergeht und sich in einer zunehmenden Hierarchisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen niederschlägt.

Die hier beschriebene Flexibilisierung und Hierarchisierung von Arbeitsverhältnissen stellt jedoch keineswegs eine sich natürlich oder zwangsläufig ergebende Entwicklung dar, die etwa aus einer abstrakten Kapitallogik abzuleiten wäre; sie ist vielmehr das Ergebnis politischer und sozialer Auseinandersetzungen. Abgesehen von der Forcierung flexibler Beschäftigungsverhältnisse durch Arbeitgeber und Unternehmen tragen auch andere kollektive Akteure wie Teile der Gewerkschaften und der Frauenbewegung zu dieser Entwicklung bei.

Die Gewerkschaften stützen solche Tendenzen, indem sie der Unterteilung der Beschäftigten in Kern- und Randbelegschaften nichts entgegensetzen. Gerade die Randbelegschaften, die sich vorwiegend aus geringqualifizierten Beschäftigten zusammensetzen, können aufgrund der niedrigen Qualifikationsanforderungen schnell ausgewechselt werden und sind deshalb gezwungen, prekäre Arbeitsverhältnisse zu akzeptieren. Indem sich die Gewerkschaften statt gegen die Stigmatisierung von Gruppen wie MigrantInnen und Frauen anzugehen in erster Linie auf die Sicherung vorhandener Besitzstände hin orientieren, das heißt, die sozialen Errungenschaften der fest angestellten Arbeitskräfte zu garantieren versuchen, verstärken sie ihrerseits den Flexibilisierungsdruck auf befristet angestellte Arbeitskräfte, Provisionskräfte etc.

Auf die Bedeutung bestimmter politischer Strategien der Alten wie auch der Neuen Frauenbewegung für die Vergeschlechtlichung von Lohnarbeit wurde bereits hingewiesen. Auch in den achtziger und neunziger Jahren trugen feministische Diskurse dazu bei, die Beschränkung von Frauen auf unterstützende, pflegende, erzieherische und ausführende Tätigkeiten innerhalb der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zu zementieren (Stichworte: weibliches Arbeitsvermögen, Differenz, Ethik der Fürsorge etc.). Feministische Diskurse beförderten darüber hinaus direkt Prekärisierungstendenzen. Die Fixierung auf den weiblichen Lebenszusammenhang(7) zog eine Präferenz für Teilzeitarbeit nach sich, die nun von vielen Feministinnen als emanzipatorische Arbeitsform angepriesen wurde. Unter dem Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellten diese die Zuständigkeit von Frauen für Kindererziehung, Hausarbeit etc. nicht mehr grundsätzlich in Frage. Teilzeitarbeit und andere zeitlich begrenzte Arbeitsformen, so die Vorstellung, sollten es ihnen vielmehr ermöglichen, Berufs- und Reproduktionsarbeit miteinander verbinden und ihre Weiblichkeit voll und ganz leben zu können (vgl. z.B. Eckart 1990). Diese Idealisierung unterstützte die Verbreitung und Normalisierung von flexibilisierten Arbeitsformen unter Frauen, ohne den damit einhergehenden prekären Lebensverhältnissen und der zunehmenden sozialen Polarisierung entgegenzutreten.

Mit der feministischen Fixierung auf den weiblichen Lebenszusammenhang war auch die Annahme einer universellen Kategorie Frau verbunden, die die sozialen Ungleichheiten und Machtverhältnisse zwischen Frauen ausblendete. In der Bundesrepublik haben erst in den letzten Jahren kritische Untersuchungen (vgl. z.B. die beiträge zur feministischen theorie und praxis 27/1991) darauf hingewiesen, daß die hierbei imaginierten Frauen deutschen Mittelstandsfrauen entsprechen, denen aufgrund ihrer höheren Bildung am ehesten Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung offenstehen. Vor allem Migrantinnen sind dagegen in der feministischen Diskussion mit einem tendenziellen Ausschluß konfrontiert sowohl in der Diskussion selbst, wo ihre Stimmen oft überhört werden, als auch bezüglich der Inhalte.

Nicht zuletzt im Hinblick auf ihre indirekte und direkte Abstützung der gegenwärtigen Flexibilisierungs- und Hierarchisierungstendenzen bedürfen die Strategien der Gewerkschaften wie der Frauenbewegung einer kritischen Hinterfragung und Überarbeitung.

(4) Möller kommt in ihrer Untersuchung über den Kölner Dienstleistungsarbeitsmarkt zu dem Ergebnis, daß von den erwerbstätigen Frauen (57,8% aller Beschäftigten) nur ein Drittel existenzsichernde, tariflich und sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze hatte. Bei den Männern hingegen standen zwei Drittel in abgesicherten Arbeitsverhältnissen.

 

(5) Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Erwerbsmöglichkeiten ausländischer Frauen generell zurückgegangen sind. So schreibt Hausmann für Frankfurt: Die sich beständig verschlechternde Beschäftigungssituation der Ausländer in Frankfurt a.M., insbesondere bei den ausländischen Frauen, zeigt sich auch im langfristigen Vergleich seit 1970 ... Noch 1970 fanden von 100 in Frankfurt wohnenden Ausländern im erwerbsfähigen Alter 76,6% dort auch Beschäftigung; 1987 waren es nur noch 66,2%. Bei den ausländischen Frauen sieht es noch düsterer aus: Kamen 1978 auf je 100 Frauen im erwerbsfähigen Alter noch 75,3 beschäftigte Frauen, so waren es 1987 nur noch 61,7%. (Hausmann 1991, S. 441) Zurückzuführen ist dies unter anderem auf den Abbau industrieller Arbeitsplätze.

 

(6) Hinsichtlich der komplizierten und umfangreichen rechtlichen Einschränkungen einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vgl. Toksöz 1991, S. 59 ff.

 

(7) Dieser Begriff wurde in den 70er Jahren von Ulrike Prokop geprägt, um die kollektive Betroffenheit der Frauen durch die ihnen aufgezwungene Reproduktionsarbeit und ein entsprechendes gesellschaftliches Frauenbild deutlich zu machen und so das Gemeinsame im Leben von Frauen hervorzuheben (vgl. Prokop 1976).

   

Literatur

Beck-Gernsheim, Elisabeth/Ostner, Ilona 1978

Frauen verändern Berufe nicht? Ein theoretischer Ansatz zur Problematik von Frau und Beruf. In

Soziale Welt 29, S. 257-287

beiträge zur feministischen theorie und praxis 1991: Geteilter Feminismus, Heft 27, 2. Auflage, Köln

Cockburn, Cynthia 1988: Die Herrschaftsmaschine. Geschlechterverhältnisse und technisches Know-how. Berlin/Hamburg

Eckart, Christel 1986: Halbtags durch das Wirtschaftswunder. In: H.Kramer/Ch.Eckart u.a. (Hg.): Grenzen der Frauenlohnarbeit, Frankfurt am Main/New York

Eckart, Christel 1990: Preis der Zeit. Eine Untersuchung der Interessen von Frauen an Teilzeitarbeit. Frankfurt am Main/New York

Frevert, Ute 1986: Frauen-Geschichte. Zwischen bürgerlicher Verbesserung und neuer Weiblichkeit. Frankfurt am Main

Gensior, Sabine/Lappe, Lothar 1990: Neue Techniken. Auswirkungen auf Arbeit, Beschäftigung und Weiterbildung. Ein frauenspezifischer Problem- und Literaturbericht. Dokumente und Berichte 13 der Parlamentarischen Staatssekretärin für die Gleichstellung von Mann und Frau

Gildemeister, Regina/Wetterer, Angelika 1992: Wie Geschlechter gemacht werden. Die soziale Konstruktion der Zweigeschlechtlichkeit und ihre Reifizierung in der Frauenforschung. In: G.-A. Knapp/A. Wetterer (Hg.): Traditionen Brüche. Entwicklungen feministischer Theorie, Freiburg

Gottschall, Karin 1989a: Frauen auf dem bundesrepublikanischen Arbeitsmarkt: Integrationsprozesse mit Widersprüchen und Grenzen. In: U. Müller/H. Schmidt-Waldherr (Hg.): FrauenSozialKunde, Bielefeld

Gottschall, Karin 1989b: Frauenerwerbsarbeit und Tertiarisierung. Zur Erosion und Rekonstruktion geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung in der Dienstleistungsgesellschaft. In: Arbeitskreis sozialwissenschaftlicher Arbeitsmarktforschung (SAMF), Arbeitsmarkt und Frauenerwerbsarbeit, Arbeitspapier 16, Göttingen

Hausmann, Bernd 1991: Marginalisierung statt multikultureller Gesellschaft? Ausländer in Frankfurt am Main. In: Informationen zur Raumentwicklung, Heft 7/8, S. 439-445

Krebsbach-Gnath, Camilla 1988: Neue Technologien in der Produktion Doppelte Barrieren für Frauen. In: Christiane Schiersmann (Hg.): Mehr Risiken als Chancen? Frauen und neue Technologien, Bielefeld

Kurz-Scherf, Ingrid 1989: Teilzeitarbeit: Individuelle Notlösung und/oder Vorbotin einer neuen Zeitordnung. In: U. Müller/H. Schmidt-Waldherr (Hg.): FrauenSozialKunde, Bielefeld

Leborgne, Daniele/Lipietz, Alain 1990a: How to Avoid a Two-Tier Europe. In: Labour and Society, Vol. 15, No. 2, 1990

Leborgne, Daniele/Lipietz, Alain 1990b: Neue Technologien, neue Regulationsweisen: Einige räumliche Implikationen. In: R. Borst/S. Krätke u.a. (Hg.): Das neue Gesicht der Städte, Basel/Boston/Berlin

Leborgne, Daniele/Lipietz, Alain 1994: Falsche Vorstellungen und offene Fragen zum Post-Fordismus. In: Peter Noller u.a. (Hg.): Stadt-Welt. Über die Globalisierung städtischer Milieus, Frankfurt am Main/New York

Mason, Timothy W. 1988: Sozialpolitik im Dritten Reich. Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft. Opladen

Möller, Carola 1988: Flexibel in die Armut. Empirische Untersuchung und theoretische Verortung ungeschützter Arbeitsverhältnisse. Forschungsbericht des Hamburger Instituts für Sozialforschung

O'Connor, James 1984: Accumulation Crisis. New York

Prokop, Ulrike 1976: Weiblicher Lebenszusammenhang. Von der Beschränktheit der Strategien und der Unangemessenheit der Wünsche. Frankfurt am Main

Sauer, Dieter/Döhl, Volker 1994: Arbeit an der Kette. Systemische Rationalisierung unternehmensübergreifender Produktion. In: Soziale Welt, Heft 2

Schmid, Thomas 1992: Nicht-Deutsche in einer deutschen Großstadt. Über die Entwicklung der ausländischen Population in Franfurt am Main. Untersuchung im Auftrag des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten, Frankfurt am Main

Schmidt, Dorothea 1993: Die Herren der Technik und die feine Hand der Arbeiterinnen. In: Prokla 93, 23. Jahrgang, Nr.4

Siegel, Tilla 1991: Wenn Frauen gebraucht werden. Ein Lehrstück aus dem Nationalsozialismus. In: beiträge zur feministischen theorie und praxis, 14. Jahrgang, Heft 29, Köln

Siegel, Tilla/Freyberg, Thomas v. 1991: Industrielle Rationalisierung unter dem Nationalsozialismus. Frankfurt am Main/New York

Teubner, Ulrike 1992: Geschlecht und Hierarchie. In: A. Wetterer (Hg.): Profession und Geschlecht. Über die Marginalität von Frauen in hochqualifizierten Berufen. Frankfurt/New York

Toksöz, Gülay 1991: Immigration aus der Türkei: ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt und ihr gewerkschaftliches Verhalten. In: beiträge zur feministischen theorie und praxis, 14. Jahrgang, Heft 29, Köln

Wetterer, Angelika 1992: Theoretische Konzepte zur Analyse der Marginalität von Frauen in hochqualifizierten Berufen. In: A. Wetterer (Hg.) 1992: Profession und Geschlecht. Über die Marginalität von Frauen in hochqualifizierten Berufen, Frankfurt/New York

Willms-Herget, Angelika 1985: Frauenarbeit. Zur Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt. Frankfurt am Main/New York

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Edition ID-Archiv Eichhorn/ Grimm (Hg.) Gender Killer Texte zu Feminismus und Politik
 
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