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Sat Jul 29 22:09:23 1995
 

Radio FFN 23.12.94

Sendeber. über Heide Heim e.V.

05.02.95-18:42:10

Anmoderation und Sendemanusskript des Beitages vom 23.12.1994 im

Radio FFN um 16:30 und 17:00

Rechtsextremistische Vereine überprüfen

Anmoderation:

Émter und Behörden sind im Allgemeinen nicht unbedingt für ihre

Schnelligkeit bekannt, doch dieses Vorurteil wollen die

niedersächsischen Finanzämter offenbar nicht auf sich sitzen

lassen. Erst gestern abend hatte das ARD-Magazin "Panorama"

berichtet, daß mehrere rechtsradikale und neonazistische Vereine

als gemeinnützig anerkannt sind und daher in den Genuß von

Steuervorteilen kommen. Heute teilte eine Sprecherin des

niedersächsischen Finanzministeriums mit, daß

rechtsextremistische Gruppierungen nun gezielt überprüft werden

sollen. Die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen

Steuervorteile würden dann möglicherweise wegfallen.

Hintergründe von Torsten Altenhöner.

Vor allem die Ortschaft Hetendorf im Landkreis Celle ist den

Behörden ein Dorn im Auge. Wie der Sprecher des

niedersächsischen Verfassungsschutzes, Hans-Rüdiger Hesse

erklärte, wird diese, so wörtlich, "Schulunggsstätte für Alt und

Neonazis" von zwei Vereinen unterstützt, die allerdings den

gleichen Namen tragen: "Heideheim e.V.", - zum einen mit Sitz in

Hamburg, zum anderen in Buchholz im Landkreis Harburg. In beiden

Vereinen sei der inzwischen wohlbekannte Hamburger Rechtsanwalt

Jürgen Rieger stellvertretender Vorsitzender, einer der

intellektuelle Führer der rechtsextremistischen Szene. Sowohl

die zuständige niedersächsische als auch die Hamburger

Finanzbehörde eseien bereits vor Monaten über diese Hintergründe

informiert worden.

Eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministerium konnte

jedoch keine Auskunft über den Stand der Überprüfungen beim

Buchholzer Verein gegeben. Dies verhindere, so die Sprecherin

gegenüber radio ffn, das Steuergeheimnis. Nach Angaben Hesses

ist die rechtsextremistische Szene insgesamt schwer

überschaubar, da es neben den größeren Gruppierungen, wie der

inzwischen verbotenen FAP, auch kleinere mit teilweise nur drei

Mitgliedern gibt. Wieviele dieser Gruppierungen als

gemeinnützige Vereine anerkannt seien, könne aber auch wegen des

Steuergeheimnisses nicht sagen.

T.A. ffn


RADIO FFN vom 23.12.1994

SYSOP

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