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Krasnodar - Russland: Urteil gegen Cherepanov – Ein Jahr auf Bewährung

Am 23. November erkannte der zuständige Richter beim Krasnodarer Gericht J.A. Lapkin nach einer zweiten Untersuchung den Aktivisten der „Autonomen Aktion“ Aleksej Cherepanov für schuldig, Drogen in dessen Besitz aufbewahrt zu haben ohne jedoch deren Verkauf anzustreben.
Aleskej wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Bei der Bemessung der Strafdauer fand der Umstand Berücksichtigung, dass Aleksej von Mai bis August diesen Jahres bereits 3 Monate in Untersuchungshaft verbrachte (ein Tag Untersuchunghaft wird drei Tagen auf Bewährung gleichgesetzt). Aleksej will das Urteil des Gerichts in der nächst höheren Instanz anfechten.

Aleksej wurde am 24. Mai diesen Jahre verhaftet und des Drogenbesitzes ohne Absicht des Verkaufs beschuldigt (Strafgesetzbuch der RF, Artikel 228, Absatz 1). Es bestehen alle Gründe anzunehmen, dass Aleksej die Drogen von Mitarbeitern der Staatlichen Drogenkontrollinstanz Gosnarkokontrol’ auf Weisung der Sicherheitsdienste zugesteckt wurden. Aller Wahrscheinlichkeit nach beabsichtigten die „Organe“ auf diese Weise Aleksej einzuschüchtern und von ihm Aussagen über eine geplante Anzeige gegen die Redaktion der anarchistischen Zeitschrift „Autonom“ zu erhalten. In erster Instanz erkannte das Gericht des Sovjetskij Rajon in Kradnodar die Anschuldigungen als unerwiesen und verfügte die Freilassung von Aleksej noch im Gerichtssal, dem unter Beifall der Anwesenden nachgekommen wurde. Eine entscheidende Rolle bei der Freilassung von Aleksej spielte die Solikampagne seitens linker Organisationen (Kundgebungen, Protestschreiben, Anfragen bei der Staatsanwaltschaft, Anfragen von Abgeordneten in der Staatsduma u.ä.) und das hohe Niveau an Professionalität bei den Anwälten. Dieser Gerichtsentscheid wurde von der Staatsanwaltschaft angefochten, was zu einer erneuten Untersuchung geführt hatte.

 

25.11.2004
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