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                        Hamburg: Freispruch im Prozess gegen den Fahrer des Lautsprecherwagens der Gelöbnix-Demo 
						 
                          Am 16.6.2003 demonstrierten ca. 2000 Menschen gegen das Bundeswehrgelöbnis
 auf dem Hamburger Rathausmarkt. Im Verlaufe der Demonstration kam es zu
 einem Angriff der Polizei auf den Lautsprecherwagen der Demonstration. Dabei
 wurde u.a. die Windschutzscheibe des Wagens eingeschlagen. Im Anschluss an
 die Demo wurde der Fahrer des Lautsprecherwagens festgenommen. Die Vorwürfe:
 "versuchte gefährliche Körperverletzung ", "gefährlicher Eingriff in den
 Straßenverkehr" und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem
 besonders schweren Fall“. er Prozess gegen den Fahrer des Lautsprecherwagens
 der Gelöbnix-Demo endete am Donnerstag den 8.4. bereits am 1. Prozesstag mit
 einem Freispruch! Schon am ersten Tag verwickelte sich der
 Hauptbelastungszeuge der Polizei derartig in Widersprüche und relativierte
 die Anklage, dass dem Staatsanwalt nichts anderes übrig blieb, als auf
 Freispruch zu plädieren.
 War die Anklage von der Polizei schon enorm hochgehängt, so spitzte sich die
 Situation kurz vor dem Prozess nochmals zu, als die Richterin Kugler die
 Verhandlung zunächst in den Staatsschutzsaal verlegte und erhöhte
 Sicherheitsauflagen, wie das Tragen von Waffen innerhalb des Sitzungssaales
 durch die Polizei, verhängte. Da diese völlig unverhältnismäßige Maßnahme
 einer Vorverurteilung gleichgekommen wäre, forderte der Anwalt Andreas Beuth
 die Richterin auf, dies zurüchzunehmen und drohte unverholen mit einem
 Befangenheitsantrag. Richterin Kugler nahm daraufhin alles wieder zurück, so
 dass die Verhandlung deutlich entspannter in dem ursprünglich vorgesehenen
 kleinen Saal 184 stattfand. In der Anklageschrift hieß es noch, der Fahrer
 des Lautsprecherwagens sei vorsätzlich mehrere Male auf eine Polizeikette
 zugefahren und habe dabei einen Beamten getroffen. In der Befragung vor
 Gericht musste dieser einräumen, dass der Wagen sich insgesamt höchstens
 einen Meter bewegt habe, Demonstranten ihm gegenüber im gleichen Abstand zum
 Auto standen und er, obwohl am Bein ungeschützt, nichtmal eine sichtbare
 Spur an der Hose davon getragen hatte.Als der Anwalt Andres Beuth
 umfangreiches Fotomaterial vorlegen wollte und eine große Anzahl
 Entlastungszeugen ankündigte, unterbrach die Richterin die Befragung des
 Polizisten, um zu besprechen, ob das Verfahren weiter fortgesetzt werden
 sollte. Die Besprechung fiel recht kurz aus, da der Staatsanwalt ankündigte,
 selbst auf Freispruch plädieren zu wollen. Die Vorwürfe seien nicht zu
 halten, zumal der Fahrer hätte in Kauf nehmen müssen, während des Vorfahrens
 auch Demonstranten zu verletzen. Richterin Kugler schloss sich dieser
 Beurteilung an und äußerte darüber hinaus auch Zweifel an der Aussage des
 Polizeibeamten.
 Erfreulich war, dass der Prozess von vielen Leuten wahrgenommen wurde und
 der Angeklagte und die Gelöbnix-Gruppe von ganz verschiedenen Seiten
 ausgezeichnet unterstützt wurden. Dass diePolizei sich auch weiterhin
 lächerlich machen wird, wird daran deutlich, dass der kurze Spaziergang von
 Prozessbeobachtern von der U- Bahn Station Feldstrasse zum Gericht von einem
 ständig größer werdenden Polizeiaufgebot begleitet wurde und unterwegs die
 Personalien zweier Freunde aufgenommen worden sind, denen ein Verfahren
 wegen Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung angedroht wurde. Wärend
 der Verhandlung standen vier Polizeiwannen vor dem Gebäude und ca. 10 Beamte
 in Kampfausrüstung vor dem Saal. Dies zeigt, dass es trotz des heutigen
 Erfolges notwendig ist, weiterhin gegen die laufenden Versuche vorzugehen,
 das Demonstrationsrecht anzugreifen.
 Der Prozess, dass Widerstand und ein öffentlich geführter Umgang mit solchen
 Anklagen was nützt. Vielen Dank an alle, die sich solidarisiert haben. 
						 
	                      
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