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Berlin/Breitenburg: Totalverweigerer weiterhin in Arrest

Berliner Totalverweigerer weiterhin in Arrest

Der seit dem 3. November in Arrest befindliche 19-jährige Berliner
Malik S. ist gestern für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden.
Der Totale Kriegsdienstverweigerer wurde zum 1. November 2001 in
die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat sich am
3. November bei "seiner" Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet.
Befehle hat er konsequent verweigert. Nach einer vorläufigen Festnahme
wegen seiner Gehorsamsverweigerung wurde er bisher zweimal mit einer
Gesamtdauer von 35 Tagen in Arrest genommen. Gestern stimmte das
militäreigene Truppendienstgericht dem Antrag des Kommandeurs des
6. Sanitätsregiments, Oberfeldarzt Hesse, zu, ihn für weitere 21
Tage zu arrestieren.

Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich
jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der
zivil-militärischen Kriegsplanung ist, ist die staatliche Anerkennung
als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte
Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des Verteidigungsfalles
für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen einberufen
werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst, den Malik
konsequenter Weise ebenfalls verweigern muss.

Diese konsequente pazifistische Haltung wird innerhalb der Bundeswehr
disziplinarisch und außerhalb der Bundeswehr strafrechtlich verfolgt.
Das Militär will den Willen des Kriegsdienstverweigerers durch
mehrmalige Arrestierungen brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr
Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen
werden, jedoch beträgt der übliche Strafrahmen zur Zeit mehrmonatige
Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung
keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern,
die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 35 Tage
Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Maliks
gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn auch nicht
dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Die erneute Arrestierung
ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich Strafcharakter hat. Nur
die sofortige Entlassung aus dem Arrest kann das rechtsbeugende
Vorgehen der Bundeswehr beenden.

 

12.12.2001
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