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Itzehoe: Berliner Totalverweigerer seit dem 3. November in Arrest

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Presseinfo-Nr.: 35/01
Datum: 21.11.2001
Redaktion: Ralf Siemens

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Berliner Totalverweigerer seit dem 3. November in Arrest

Der seit dem 3. November in Arrest befindliche 19-jährige Berliner
Malik S. ist gestern (20.11.) für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden.
Der Totale Kriegsdienstverweigerer wurde zum 1. November 2001
einberufen und hat sich am 3. November in Begleitung seiner FreundInnen
und der Hamburger TKDV-Gruppe "Die Desertöre" bei "seiner" Einheit
in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet. Befehle hat er konsequent
verweigert. Nach einer vorläufigen Festnahme wegen seiner
Gehorsamsverweigerung wurde er für 14 Tage in Arrest genommen. Nach
Beendigung dieses ersten Arrestes am 18. November hat er
selbstverständlich wiederum an ihn ergangene Befehle verweigert.
Darauf wurde er erneut vorläufig festgenommen. Das militäreigene
Truppendienstgericht hat dem Antrag des Kommandeurs des 6.
Sanitätsregiments Oberfeldarzt Hesse zugestimmt, 21 Tage Arrest zu
verhängen.

Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich
jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der
zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche
Anerkennung als Kriegsdienst- verweigerer für ihn keine Alternative.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können für unbegrenzte Zeit zu
kriegsunterstützenden Einsätzen nach Verkündung des Verteidigungsfalles
einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst,
den er konsequenter Weise auch verweigern muss.

Diese konsequente pazifistische Haltung wird innerhalb der Bundeswehr
disziplinarisch und außerhalb der Bundeswehr strafrechtlich verfolgt.
Das Militär will den Willen des Kriegsdienstverweigerers durch
mehrmalige Arrestierungen brechen. Ein Dienstverbot bis Dienstende
wird in der Regel erst nach 63 Tagen Arrest ausgesprochen. Zusätzlich
stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen
Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
kann ausgesprochen werden, jedoch beträgt der übliche Strafrahmen
mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest.
Die Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber konsequenten
Kriegsdienstverweigerern ist rechtswidrig, da eine Arrestierung
keinen Strafcharakter haben darf. Die Freiheitsberaubung soll einem
Arrestierten dazu bringen, die "soldatischen Pflichten" zu erfüllen.
Dieses Mittel ist aber bei totalen Kriegsdienstverweigerern völlig
untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.


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ein früherer artikel hierzu:  http://www.nadir.org/nadir/aktuell/2001/11/06/7115.html

 

23.11.2001
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